Einspeisevorrang

Der Einspeisevorrang bezeichnet den durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgeschriebenen Einspeisevorrang von erneuerbaren Energien. Der BEE argumentiert so: „Nicht ohne Grund haben die Väter des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einen so genannten Einspeisevorrang für regenerative Energien formuliert: Nur durch diesen kann den Erneuerbaren in einem Markt, der noch immer durch das Oligopol vier großer Konzerne geprägt ist, ein verlässlicher Stromabsatz und damit Investitionssicherheit verschafft werden. Ohne die Pflicht zum Anschluss der Anlagen an das Stromnetz und zur vorrangigen Stromabnahme haben Netzbetreiber bislang kaum Motivation, ihre Netze aus- und umzubauen. Dabei gehen die Betreiber der Stromnetze kaum finanzielle Risiken ein: Sie dürfen die Kosten des Netzausbaus auf die Netzentgelte umlegen und erhalten damit eine gesicherte Eigenkapitalrendite in komfortabler Höhe.“
->Quelle: www.agora-energiewende.de; BEE_Hintergrund