Abschaltbare Lasten

Abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sind bestimmte Verbrauchseinrichtungen, die zuverlässig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber um eine bestimmte Leistung reduzieren können. Durch diese Reduktion der Verbrauchsleistung können abschaltbare Lasten bei Einhaltung spezifischer weiterer technischer Anforderungen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems in verschiedenen weiterlesen…