Eckpunkte für EEWärmeG-Novelle
Stuttgarter Vorlage
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 11.06.2013 Eckpunkte für eine Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) verabschiedet. Wie bisher soll das Gesetz dann greifen, wenn der Heizkessel eines Gebäudes ausgetauscht wird. „Der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien soll von derzeit 10 auf künftig 15 Prozent erhöht und der Anwendungsbereich auch auf Nichtwohngebäude wie Krankenhäuser, Bürogebäude oder Hotels ausgedehnt werden“, erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Umweltminister Franz Untersteller. Solarify dokumentiert die Eckpunkte.. weiterlesen…