Ausnahmen vom Immissionsschutz wegen Gasmangels gebilligt
„Umweltpolitisch zwar nicht zu begrüßen, aber unumgänglich“
Der Bundestags-Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – in seiner Sitzung am 21.09.2022 den von der Bundesregierung geplanten Ausnahmen für Abfallbehandlungsanlagen vom Immissionsschutz zugestimmt. Die von der Bundesregierung vorgelegte erste Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (20/3213) wurden von den Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, sowie der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. weiterlesen…