Ausnahmen vom Immissionsschutz wegen Gasmangels gebilligt

„Umweltpolitisch zwar nicht zu begrüßen, aber unumgänglich“

Der Bundestags-Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – in seiner Sitzung am 21.09.2022 den von der Bundesregierung geplanten Ausnahmen für Abfallbehandlungsanlagen vom Immissionsschutz zugestimmt. Die von der Bundesregierung vorgelegte erste Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (20/3213) wurden von den Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, sowie der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. weiterlesen…

Seit August 2018 überfällig

Gemeinsame Verbändestellungnahme zur Novelle der 13. BImSchV

Das Bundesumweltministerium hat am 29.06.2020 einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen (Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes – 13./17. BImSchV) veröffentlicht. , der B.KWK – Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V. und die ASUE – Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. bezogen am 23.07.2020 zu Abschnitt 1 und Abschnitt 2 des Referentenentwurfs, speziell den Vorschlägen bezüglich der 13. BImSchV, im Interesse ihrer Mitglieder gemeinsam Stellung. weiterlesen…