EuGH zu OPAL/Nordstream: Energiesolidarität beurteilen

Deutschland unterliegt mit Klage gegen EuG-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat laut einer Medienmitteilung vom 15.07.2021 (Solarify dokumentiert Ausschnitte) eine Klage Deutschlands gegen das Urteil des Gerichts der EU zurückgewiesen, mit dem unter Berufung auf den Grundsatz der Energiesolidarität ein Beschluss der Kommission von 2016, der die Bedingungen für den Zugang zur OPAL-Gasfernleitung geändert hatte, für nichtig erklärt worden war. Die Ostseepipeline-Anbindungsleitung (OPAL) ist die westliche terrestrische Anbindung der Gasfernleitung Nord Stream, die Gas aus Russland nach Europa transportiert und dabei die „traditionellen“ Transitländer wie die Ukraine, Polen und die Slowakei umgeht. weiterlesen…