BMWi für Verbrauchs- und CO2– Emissionskennzeichnung für Neufahrzeuge

…bis zum Inkrafttreten einer neuen Pkw-EnVKV

Ab dem 01.01.2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, neue Pkw, die zum Verkauf oder Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure) zu bewerben. An der Novellierung der Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) wird zurzeit gearbeitet. Bis zum Inkrafttreten empfiehlt das Bundeswirtschaftsministerium – so eine BMWi-Medienmitteilung – eine zusätzliche Verbrauchs- und CO2-Emissionskennzeichnung. weiterlesen…