Bundesregierung unterstützt Nachhaltigkeitskodex

Am 13.10.2011 beschlosen

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat den Deutschen Nachhaltigkeitskodex in einem zweijährigen Dialog mit der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft als ein freiwilliges Instrument entwickel und ihn in seiner Sitzung am 13.10.2011 einstimmig   beschlosen. Das Instrument wurde mit einer Empfehlung zur Implementierung an die Bundesregierung überstellt. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex macht Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen sichtbar, mit einer höheren Verbindlichkeit transparent und vergleichbar. Er verbreitert damit die Basis für die Umsetzung von Nachhaltigkeit. Der Nachhaltigkeitskodex eignet sich für Unternehmen jeder Größe und Rechtsform.

Empfehlungen des Rates für Nachhaltige Entwicklung
zur Implementierung des Nachhaltigkeitskodexes

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat den Deutschen Nachhaltigkeitskodex beschlossen und empfiehlt Politik und Wirtschaft seine umfassende Anwendung als ein freiwilliges Instrument. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist in einem neuartigen Dialogprozess der Stakeholder entstanden. Der Nachhaltigkeitsrat dankt allen Beteiligten für ihr Engagement, die konstruktiven und kritischen Beiträge und die gemeinsame Verantwortung, diesen Dialogprozess zu einem von allen getragenen Deutschen Nachhaltigkeitskodex zu bringen.
An dem Dialogprozess haben Vertreterinnen und Vertreter der Finanzmärkte, von Unternehmen und der Zivilgesellschaft mitgewirkt. Unternehmen haben den Deutschen Nachhaltigkeitskodex praktisch getestet und positiv auf seine Praxistauglichkeit bewertet. An dieser Praxisphase beteiligten sich – ohne Anspruch auf Repräsentativität – 28 Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von rund 463 Milliarden und insgesamt 3.160.481 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: börsennotierte und mittelständische Unternehmen, deutsche Tochterunternehmen, Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistung. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex schafft Verbindlichkeit in der transparenten Darstellung der unternehmerischen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung. Seine Anwendung ist den Unternehmen überlassen, die erklären, ob und inwieweit sie dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex entsprechen (comply or explain).

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung misst dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex hohe politische Bedeutung zu. Er ist ein wesentlicher Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften. Er ist geeignet, glaubwürdiges Handeln für eine nachhaltige Entwicklung in Politik, Wirtschaft und insbesondere dem Kapitalmarkt zu befördern. Der Nachhaltigkeitskodex kann auch die öffentliche Debatte über die unternehmerische Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung (Corporate Social Responsibility, CSR) befördern – auf nationaler, europäischer und globaler Ebene. Das Zustandekommen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex ist darüber hinaus von politischer Bedeutung, weil hier erstmals ein politischer Stakeholderprozess ohne staatliche Mitwirkung zu einer wirksamen Vereinbarung geführt hat. Er stellt inhaltlich und verfahrensmäßig eine absolute Neuheit dar, bei allem Wissen um die Begrenztheit solcher Prozesse. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung empfiehlt Unternehmen jeder Größe aus Produktion, Handel und Dienstleistung, allen Organisationen, Stiftungen, NGOs, Gewerkschaften, Universitäten, Wissenschaftsorganisationen und Medien den Deutschen Nachhaltigkeitskodex zur Anwendung im Sinne der freiwilligen Selbstauskunft gegenüber der interessierten Öffentlichkeit.

Dies soll auch für öffentliche Unternehmen gelten. Die öffentliche Hand sollte insbesondere auch die Gemeinwohlorientierung in der öffentlichen Altersvorsorge stärken und dabei den Deutschen Nachhaltigkeitskodex nutzen. Die Selbstauskunft verlangt nach Auffassung des Rates keine externe Überprüfung, sondern stellt einen Einstieg in die Kommunikation über unternehmerische Nachhaltigkeitsleistungen dar. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex kann so bei der Auswahl von Geschäftspartnern und Lieferanten eine Rolle spielen.

Von besonderer Bedeutung ist die Selbstauskunft der Unternehmen gegenüber der Nachfrage an den Finanzmärkten. Den Finanzdienstleistern am Kapitalmarkt wird empfohlen, Entsprechenserklärungen von Unternehmen, in die sie investieren wollen, einzufordern und die Erfüllung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex zur Grundlage der eigenen Bewertung zu machen. Um die Wirksamkeit am Markt zu erhöhen, wird die Glaubwürdigkeit der Entsprechenserklärung durch ein Testat unabhängiger Dritter hergestellt (limited assurance). Eine umfassende Berichterstattung nach den höchsten Berichtsstandards von GRI (A+) oder EFFAS (Level III) entspricht der Kodexerfüllung. Ob die Berichterstattung gemäß den Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) oder dem europäischen Analystenverband EFFAS erfolgt, richtet sich nach den Anforderungen des Marktes.

Bundesregierung unterstützt Deutschen Nachhaltigkeitskodex

Die Bundesregierung unterstützt den Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Das bekräftigten Vertreter des Bundeskanzleramtes bei einem Gespräch am 17. April 2012, in dem Spitzen deutscher Vorreiterunternehmen gemeinsam mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung und dem Unternehmensnetzwerk econsense den Deutschen Nachhaltigkeitskodex im Bundeskanzleramt vorstellten. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn weitere Unternehmen dem Beispiel derjenigen Firmen folgen, die den Kodex bereits anwenden. Die Bundesregierung wird nun Unternehmen mit Bundesbeteiligung empfehlen, die Anwendung des Kodexes zu prüfen.

Der Einzelhandelskonzern Otto Group und der Outdoor-Ausrüster Vaude hatten kurz zuvor weitere Entsprechenserklärungen zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) vorgelegt. Der DNK macht die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen mit Hilfe standardisierter Informationen mess- und vergleichbar. Er soll zu einer stärkeren Nachhaltigkeitsorientierung der Kapitalmärkte beitragen.

In Entsprechenserklärungen zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex können Unternehmen jeder Größe und Rechtsform sowie Organisationen dokumentieren, wie sie den Anforderungen des Kodex genügen. Insgesamt umfasst der DNK 20 Nachhaltigkeitskriterien mit ausgewählten Leistungsindikatoren, sogenannten Schlüsselindikatoren zu Ökologie, sozialen Aspekten und Fragen der Unternehmensführung. Gefordert sind Informationen zu Nachhaltigkeitsstrategien und -zielen des Unternehmens, zu Regeln, Prozessen und Anreizsystemen, die es installiert hat, um das Unternehmen schrittweise nachhaltiger zu machen. Besonders wichtig sind hierzu Informationen zum Ausmaß der beanspruchten natürlichen Ressourcen und die Einhaltung grundlegender Arbeitnehmer- und Menschenrechte sowie ökologischer Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Mit den Entsprechenserklärungen legen Unternehmen Übereinstimmungen und Abweichungen von diesen Kriterien offen. 03.05.2012

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