Braunkohlensteuer (Förderabgabe)

Braunkohle ist als Energiequelle nicht nur klimaschädlich, sondern ihr Abbau zerstört die Landschaft. Trotzdem zahlen Bergbauunternehmen bisher keine Förderabgabe an den Staat. Das Bundesbergesetz (BBergG) sieht in § 31 eine Förderabgabe von normalerweise 10 Prozent des Marktwertes des von Bergbauunternehmen abgebauten Bodenschatzes vor. Sie ist an die Bundesländer zu zahlen und eine Art Kompensation für die vom Bergbau verursachten Schäden. Doch bisher gilt dies nicht für Unternehmen, welche die Abbaurechte schon vor dem Jahr 1980 – dem Jahr der Einführung eines einheitlichen deutschen Bergrechts – erworben haben. Davor galt das alte Preußische Bergrecht, welches keinerlei Förderabgabe vorsah. Die Besitzer solcher alten Rechte sind durch § 151 (Abs. 2 Satz 2 BbergG) von der Förderabgabe befreit. Aber auch in den Neuen Bundesländern zahlen Bergbauunternehmen wie Vattenfall und MIBRAG keine Förderabgabe. Hier verzichten die jeweiligen Landesregierungen aus nicht nachvollziehbaren Gründen auf die Erhebung einer Förderabgabe.

Der Energiekonzern RWE fährt mit der Verstromung der Braunkohle Milliardengewinne ein, ohne dass das Land NRW in Form einer Förderabgabe davon profitieren, weil der Konzern über Abbaurechte aus Kaiser Wilhelms Zeiten verfügt. Durch die Befreiung von der Zahlung einer Förderabgabe übernimmt die Allgemeinheit die Kosten für die Folgen des Abbaus. Hinzu kommt, dass die Verstromung von Braunkohle die klimaschädlichste Form der Energieerzeugung ist.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bestimmungen zu den sog . ‚Alten Rechten‘ im BBergG vom Bund durchaus geändert werden könnten. Bundesländer – nach einer entsprechenden Änderung im BbergG durch den Bund – könnten dadurch mit zusätzlichen Millioneneinnahmen rechnen. Damit ließen sich zumindest ein Teil der Altlasten und Ewigkeitskosten, die der Braunkohlebergbau verursacht, kompensieren. Für Nordrhein-Westfalen würde dies bei einer zehnprozentigen Förderabgabe für Braunkohle Steuer-Mehreinnahmen von 149 Mio. Euro pro Jahr bedeuten. Die Summe ergibt sich aus dem durchschnittlichen Marktwert von 15,60 Euro.  10.07.2012
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