Emissionshandel – AGE im BMU (2010)

Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffekts im damaligen BMU

Das Bundeskabinett hat am 18. Oktober 2000 im Rahmen des Nationalen Klimaschutzprogramms die Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE) unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingerichtet. Im Klimaschutzprogramm 2005 hat das Bundeskabinett die Beratungen der AGE nachdrücklich begrüßt und das Mandat verlängert. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz des Emissionshandels im klimaschutzpolitischen Maßnahmenbündel ergeben zu prüfen und Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses neuartigen Instruments zu geben. Hintergrund für die Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf der internationalen Ebene (Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll) über den Einsatz der so genannten flexiblen Mechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des Europäischen Klimaschutzprogramms ECCP (European Climate Change Program).

Anfang 2000 zeichnete sich ab, dass ein EU-weiter Emissionshandel zum zentralen Instrument der Europäischen Klimaschutzpolitik werden würde. Nachdem die EU Kommission im Jahre 2000 ein Grünbuch vorgelegt hatte, präsentierte sie im Oktober 2001 den Entwurf für ein Europäisches Emissionshandelssystem. Die EU Richtlinie trat im Oktober 2003 nach intensiven Beratungen des Europäischen Rates (Beschluss vom Dezember 2002) und des Europäischen Parlaments in Kraft und wurde im Jahr 2004 in deutsches Recht umgesetzt.

Im Januar 2008 hat die EU-Kommission im Rahmen eines Gesamtpakets einen Vorschlag zur Modifizierung des Europäischen Emissisonshandelssystem nach 2012 vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde in Brüssel im Jahre 2008 intensiv diskutiert und führte im Dezember 2008 zum Beschluss der EU-Staats- und Regierungschefs.

Der zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission abgestimmte Vorschlag trat Ende Juni 2009 in Kraft und muss nun in nationales Recht umgesetzt werden.

Während der Beratungen in Brüssel und in die Diskussionen zur rechtlichen Ausgestaltung des Richtlinien-Vorschlages war die AGE intensiv eingebunden. Da die Änderung des Richtlinien-Vorschlages lediglich einen Rahmen vorgibt, geht es nun um die Ausgestaltung dieses Rahmens. Dabei stehen u.a. folgende Aspekt im Vordergrund: direktes und indirektes carbon leakage, Abgrenzung der emissionshandelspflichtigen Anlagen, Monitoring, Berichterstattung und Verifizierung sowie Definition der benchmarks, die ab 2013 einer kostenlosen Zuteilung zugrunde gelegt werden sollen.

Vor Bildung der Bundesregierung haben sich die Koalitionspartner 2009 auf die Koalitionsvereinbarung „Wachstum, Bildung und Zusammenhalt“ verständigt. Bezogen auf den Emissionshandel enthält diese Koalitionsvereinbarung wesentliche Vorgaben für die kommenden vier Jahre. So heißt es dort u.a.:

„Der Emissionshandel ist das vorrangige Klimaschutzinstrument. Er soll perspektivisch zu einem globalen Kohlenstoffmarkt ausgebaut werden. Wir werden Initiativen ergreifen, um regionale Handelssysteme zu verbinden und in das internationale Handelssystem schrittweise weitere Bereiche, wie z. B. den Luft- und Seeverkehr, mit einzubeziehen. Wir wollen die Höhe der Deckelung der CDM-Maßnahmen auf europäischer Ebene überprüfen und die ökologische Integrität des CDM erhöhen…Wo immer möglich, wollen wir marktbasierte Instrumente wie den Clean Development Mechanism (CDM) nutzen. Auf EU-Ebene werden wir uns gegen die Einführung von Klimazöllen und CO2-Abgaben einsetzen…Wir setzen uns dafür ein, dass energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb Nachteile befürchten müssen, weiterhin von der Versteigerung der Emissionsrechte ausgenommen bleiben…Im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems sind die Rahmenbedingungen und die nationale Umsetzung kontinuierlich mit dem Ziel zu überprüfen, ob sie der Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrien in Deutschland ausreichend Rechnung tragen. Das BMWi prüft, welche Maßnahmen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie und der damit verbundenen Arbeitsplätze, ggf. vor 2013, erforderlich sind…Gemäß den deutschen Verpflichtungen bei dem Europäischen Rat sollen 50 Prozent der Erlöse aus der Versteigerung der Emissionszertifikate ab 2013 vorrangig für internationale und ergänzend nationale Klimaschutzprojekte genutzt werden. Letztere sollen insbesondere für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verwendet werden…“

Auch hieraus ergibt sich erheblicher Beratungs- und Diskussionsbedarf für die AGE bzw. für die Ausgestaltung des EU ETS auf nationaler Ebene, die Nutzung der projektbezogenen Mechanismen und die Verknüpfung des Europäischen Emissionshandelssystems mit Emissionshandelssystemen, die von anderen Staaten derzeit entwickelt werden. Die Entwicklung eines globalen Kohlenstoffmarktes ist insbesondere für die deutsche Wirtschaft von Bedeutung.

Bis Ende Dezember 2009 haben bisher insgesamt 88 Beratungsrunden der AGE stattgefunden.
Neben Vertretern der Bundesregierung gehören der AGE Vertreter zahlreicher Unternehmen und Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Landesregierungen sowie Umweltverbänden an. Darüber hinaus nehmen an den Sitzungen der AGE auch Mitglieder bzw. Mitarbeiter aller im Bundestag vertretenden Fraktionen sowie einzelner Bundesministerien teil.

Januar 2010
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin Unterabteilungsleiter von KI I MinDirig Franzjosef Schafhausen
Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffekts ( AGE )