Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung

Um die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse zu gewährleisten, gibt es seit 2009 die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV). Sie legen fest, wie flüssige Biomasse, insbesondere Pflanzenöl wie Palm-, Soja- und Rapsöl, hergestellt und verwendet werden muss. Im Interesse des Umwelt, Klima- und Naturschutzes darf der Anbau der Pflanzen keine naturschutzfachlich besonders schützenswerten Flächen (z.B. Regenwälder) oder Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand (z.B. Feuchtgebiete, Torfmoore) zerstören, und ihr Einsatz zur Energieversorgung muss zu einer Treibhausgasminderung um mindestens 35 Prozent führen im Vergleich zu fossilen Energieträgern. Auch die sozialen Bedingungen beim Anbau werden berücksichtigt.
->Quelle: www.unendlich-viel-energie.de