Emissionshandel (ETS)

 Definition des BMUB vom 23.03.2016

Emissionshandel – Was ist das?

Der Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument, mit dem das Klima geschützt werden soll. Das Prinzip ist denkbar einfach: Die Treibhausgas-Emissionen emissionshandelspflichtiger Anlagen werden auf eine Gesamtmenge – das sogenannte „Cap“ – begrenzt und in Form handelbarer Rechte (Berechtigungen) ausgegeben. Wer die Luft mit Treibhausgasen belastet, benötigt hierzu Rechte. Je weniger Emissionen, desto wirtschaftlicher also für ein Unternehmen. Wer seine Treibhausgas-Emissionen reduziert, kann die entsprechend weniger benötigten Rechte verkaufen. Emissionshandel ist also der Handel mit Rechten zum Ausstoß von Treibhausgasen. Er gehört zu den sogenannten Kyoto-Mechanismen. Im Januar 2005 wurde der Emissionshandel in der Europäischen Union eingeführt. Das Kyoto-Protokoll erlaubt auch den internationalen Handel mit Treibhausgasen.

Wie genau funktioniert der Emissionshandel?

1. Festlegung einer erlaubten Emissionsmenge

Der Staat bzw. die EU regeln, welche Gesamtmenge an Treibhausgasen emissionshandelspflichtige Anlagen in einem bestimmten Zeitraum ausstoßen dürfen, lassen aber die Frage offen, wer wo wie viel mindert. Damit gibt es eine große Flexibilität bei der Erreichung der Ziele und einen Anreiz, die kostengünstigste Reduktion zu suchen und durchzuführen. Die erlaubte Emissionsmenge wird nach bzw. in jeder Handelsperiode reduziert. Die erste Emissionshandelsperiode umfasste die Jahre 2005 bis 2007, die zweite die Jahre 2008 bis 2012. Die dritte Handelsperiode hat im Jahr 2013 begonnen und läuft bis 2020. Allerdings gelten die Regeln auch über 2020 hinaus, sofern sie nicht vorher überarbeitet werden. Derzeit ist vorgesehen, dass die erlaubte Emissionsmenge jährlich um 1,74 Prozent reduziert wird.

2. Zuteilung von Verschmutzungsrechten

Für die bewilligte Menge an Treibhausgasemissionen benötigen die Unternehmen Berechtigungen, sogenannte Emissionszertifikate. Ein Zertifikat gibt dem Inhaber das Recht zur Emission von einer Tonne Kohlendioxid (CO2) bzw. CO2-Äquivalent. Mit diesen Berechtigungen können Unternehmen handeln. In den ersten beiden Perioden legten nationale Zuteilungspläne, sogenannte Allokationspläne, sowohl die Gesamtmenge der Zertifikate als auch deren Verteilung fest. Dies schrieb die europäische Emissionshandelsrichtlinie vor. In Deutschland wurden die Regelungen des Nationalen Allokationsplans durch die Zuteilungsgesetze umgesetzt. In der zweiten Handelsperiode wurden die Berechtigungen nicht mehr vollständig kostenlos zugeteilt, etwa 10 Prozent der Berechtigungen werden veräußert. Ab 2013 ist der Emissionshandel stärker europäisch harmonisiert worden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU sicher zu stellen. Daher gibt es ein EU-weites Cap und EU-weit einheitliche Zuteilungsregeln, wobei der überwiegende Teil der Emissionszertifikate nicht mehr kostenlos vergeben, sondern versteigert wird. Die Industriesektoren werden schrittweise in die Auktion überführt; übergangsweise gibt es darüber hinaus eine kostenlose Zuteilung für die Industriesektoren, die einem starken internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Die kostenlose Zuteilung erfolgt auf Basis anspruchsvoller Richtwerte, sogenannter Benchmarks. Diese richten sich nach dem Durchschnitt der EU-weit 10 Prozent besten Technologien eines Sektors.

3. Verkauf nicht benötigter oder Kauf zusätzlicher Verschmutzungsrechte

Erreicht ein Unternehmen seine erforderlichen Emissionsreduktionen durch eigene kostengünstige CO2-Minderungsmaßnahmen, kann es nicht benötigte Zertifikate am Markt verkaufen. Alternativ kann es Zertifikate am Markt zukaufen, falls eigene Minderungsmaßnahmen teurer würden. Die emissionshandelspflichtigen Unternehmen sind verpflichtet, ihre Emissionen jährlich zu melden und die entsprechende Zertifikatsmenge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abzugeben. Erfüllt ein Unternehmen seine Abgabepflicht für Zertifikate nicht, werden Sanktionen fällig. Mit dem Emissionshandel wird es also für ein Unternehmen nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv, Emissionen zu reduzieren.

Wer nimmt teil am Emissionshandel?

In Deutschland nehmen derzeit Betreiber von rund 1800 Anlagen am Emissionshandel teil. Es sind insbesondere alle großen Feuerungsanlagen (mit mehr als 20 Megawatt Feuerungswärmeleistung) sowie die größeren Anlagen der energieintensiven Industrie, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke. Seit dem Jahr 2013 sind über CO2 hinaus weitere Treibhausgase und Branchen einbezogen. Seit 2012 ist auch der Flugverkehr, soweit er EU-Flughäfen berührt, in den Emissionshandel einbezogen. Allerdings wird der einbezogene Anwendungsbereich für den Luftverkehr derzeit überarbeitet.

Ziele

Der Emissionshandel ist eines der flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls, mit denen die Treibhausgasemissionen nachhaltig gesenkt werden sollen:

  • Im Kyoto-Protokoll haben sich die beteiligten Industriestaaten 1997 verpflichtet, den Ausstoß klimaschädlicher Gase bis zum Zeitraum 2008-2012 um rund 5 Prozent gegenüber 1990 zu senken.
  • Die Europäische Union hat zugesagt, ihre Emissionen während der Jahre 2008 bis 2012 um acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern.
  • Deutschland hat sich im Rahmen der EU-Lastenteilung zum Kyoto-Protokoll verpflichtet, im Zeitraum 2008-2012 insgesamt 21 Prozent weniger klimaschädliche Gase zu produzieren als 1990. Damit nimmt es eine Vorreiterrolle ein.

Politik der Bundesregierung

Die Bundesregierung setzt mit dem Emissionshandel erfolgreich ein Instrument ein, um die ambitionierten deutschen Emissionsminderungsziele zu erreichen. In der zweiten Emissionshandelsperiode von 2008 bis 2012 mussten Anlagenbetreiber den Treibhausgasausstoß jährlich um 57 Millionen Tonnen verringern. Im Vergleich zum Emissionsniveau der Anlagen, die in der ersten Handelsperiode 2005-2007 vom Emissionshandel erfassten waren, wurde die Zuteilungsmenge um mehr als 7 Prozent verringert. Mit der zweiten Handelsperiode wurden weitere Anlagetypen in den Emissionshandel aufgenommen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Cracker in der Chemieindustrie, Weiterverarbeitungsanlagen in der Stahlindustrie und Ruß erzeugende Anlagen. Mit der dritten Handelsperiode wurden darüber hinaus weitere Branchen und Gase einbezogen, darunter Anlagen zur Aluminiumherstellung und der Chemischen Industrie.

Verbraucherinformation

Vom Emissionshandel profitiert jede und jeder Einzelne. Er ist eine wirksames und kostengünstiges Instrument, Treibhausgase zu vermeiden und so unser Klima zu schützen. Durch die Einnahmen aus dem Emissionshandel ist die Bundesregierung seit Anfang 2008 in der Lage, die unterschiedlichsten Klimaschutzmaßnahmen auf breiter Front – in der Wirtschaft, in den Kommunen sowie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern – zu fördern. Die Klimaschutzinitiative fördert beispielsweise Investitionen in eine höhere Energieeffizienz und schafft damit eine Grundlage für geringere Heizkosten in privaten Haushalten.

2013

Der Emissionshandel (EU Emissions Trading System – EU ETS) ist ein marktwirtschaftlich orientiertes Instrument. Er  soll den Ausstoß von Treibhausgasen vermindern helfen. Die Politik gesteht einer Gruppe von Emittenten, zum Beispiel Kraftwerksbetreibern und Industrieunternehmen, eine bestimmte Menge an Kohlendioxid-Ausstoß zu. Für diese Menge werden CO2-Zertifikate ausgegeben, deren Besitz zum Ausstoß einer begrenzten Menge an Kohlendioxid berechtigt. Überschreitet ein Emittent sein Emissionskontingent, muss er weitere Zertifikate erwerben oder in Emissionsreduktionsmaßnahmen investieren. Auf diese Weise sollen zunächst die kostengünstigsten CO2-Minderungspotenziale erschlossen werden. Zudem sollen die durch den CO2-Ausstoß entstehenden externen Kosten, wie etwa Umweltschäden, (teilweise) internalisiert und die Volkswirtschaft entlastet werden.

Das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) ist das wichtigste Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. Der EU ETS auf Unternehmensebene ist ein marktwirtschaftliches Instrument, mit dem die CO2-Emissionen der teilnehmenden Energiewirtschaft und energieintensiven Industrie zu den gesamtwirtschaftlich geringsten Kosten reduziert werden sollen. Seit 2012 nimmt auch der Luftverkehr am Emissionshandel teil. Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, den Klimawandel zu bremsen und nimmt alle Mitgliedsstaaten in die Pflicht: Bis 2020 sollen der Energieverbrauch sowie die Treibhausgas-Emissionen um 20 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Der Anteil erneuerbarer Energien soll hingegen auf 20 % steigen. Die EU-Kommission hält den Preis für die Zertifikate (am 26.02.2013: € 2,81/t) aber für zu niedrig und will darum die Ausgabe weiterer CO2-Zertifikate verzögern. Von 2013 bis 2015 sollen 900 Millionen Zertifikate aus dem Markt genommen werden. Die deutsche Bundesregierung (Wirtschaftsminister Rösler) ist dagegen.

->Quellen:  unendlich-viel-energie.de; umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de ec.europa.eu/ets; www.tagesschau.de; BMUB;