VKU legt Strom-Markt-Design vor

Entscheidende Elemente des VKU-Energiemarktmodells

Leistungsmarkt

Der heutige Strommarkt (EOM) vergütet ausschließlich das Bereitstellen elektrischer Arbeit. Dabei sendet der EOM allerdings langfristig keine genügend wirksamen Knappheitssignale, um die für die Versorgungssicherheit benötigten Kraftwerke wirtschaftlich betreiben und/oder neue Kapazitäten zubauen zu können. Vor allem Gaskraftwerke werden infolge des steigenden Anteils von Wind- und Solarstrom immer seltener eingesetzt und erzielen deshalb immer geringere Erlöse, weshalb sie unwirtschaftlicher werden. Die Möglichkeit, bei Stromknappheit mit Strom versorgt zu werden, wird im heutigen System unentgeltlich gewährt. Damit Kraftwerke am Netz bleiben und auch weiterhin Investitionen in gesicherte Kraftwerks- oder Speicherleistung erfolgen, fordert der VKU einen Markt, der das Bereitstellen von Leistung honoriert. Der Preis für Leistung ergibt sich aus dem Handel mit sogenannten Leistungszertifikaten, die an einem hierfür einzurichtenden Marktplatz gehandelt werden.

Förderung erneuerbarer Energien

Der Bau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, die am Markt noch nicht wirtschaftlich sind, sollte aus VKU-Sicht künftig durch Investitionskostenzuschüsse über ein Ausschreibungsverfahren gefördert werden. Die Förderungen wären dabei an eine staatlich bestimmte Zubau-Menge gebunden, sie wären zudem technologiespezifisch und müssten im Einklang mit den Ausbauzielen des Bundes und der Länder stehen. In einer Auktion geben die Bewerber jeweils an, zu welchem Förderbetrag sie eine bestimmte Menge an Erneuerbaren-Energien-Anlagen errichten und betreiben würden. Zum Zuge kommen die Projekte, die in der Summe die ausgeschriebenen Kapazitäten zu den geringsten Förderkosten bereitstellen können. Hierbei berücksichtigen die Investoren die voraussichtlichen Erlöse, die sie durch den Stromverkauf über die Abschreibungsdauer erzielen werden. Die Förderung wird als Investitionskostenzuschuss gewährt, der über die Abschreibungsdauer der Anlage gestreckt wird, damit ein Anreiz besteht, die Anlage in Betrieb zu halten. Der in neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugte Strom sollte ausschließlich direkt am Strommarkt vermarktet werden.

Neue Regulierungsbedingungen für Stromnetze

Das bestehende System der Anreizregulierung muss aus VKU-Sicht weg von der reinen Kostenbetrachtung beziehungsweise -senkung hin zu einer Förderung innovativer Investition weiterentwickelt werden. Dazu bedarf es geeigneter Instrumente, die es erlauben, die Verteilnetze qualitativ und somit zu intelligenten Netzen um- und auszubauen. Schon heute stellt der Zubau der erneuerbaren Energien die Netzinfrastruktur vor erhebliche Herausforderungen, um die entsprechenden Einspeisungen aufnehmen und die Versorgungsqualität, insbesondere die Spannungshaltung, aufrechterhalten zu können. Eine zukünftige Netzregulierung muss es Netzbetreibern auf allen Netzebenen ermöglichen, ohne Zeitverzug bei der Anerkennung der notwendigen Investitionen die Verteilnetze nachhaltig qualitativ und somit zu intelligenten Netzen um- und auszubauen. Der qualitative Um- und Ausbau der Netze ist auf lange Sicht die volkswirtschaftlich günstigste (Flexibilitäts-)Option.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung.
->Quelle: vku.de