Reparieren statt wegwerfen – Recht auf Reparatur

Maßnahmen der EU, Reparaturen attraktiver zu machen

Nach jahrelangem Drängen haben die Europa-Abgeordneten eine Rechtsvorschrift verabschiedet, die das Recht auf Reparatur von wieder instandsetzbaren Produkten garantiert, so die Internetpräsenz des EU-Parlaments. Das Wegwerfen reparierbarer Waren hat enorme Auswirkungen auf die Umwelt, denn in der EU fallen jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall an. Das Recht auf Reparatur gilt als ein wichtiger Schritt für den Plan der EU, bis 2050 eine Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen. Diese wiederum ist Teil des europäischen Grünen Deals, dem Fahrplan der EU, um bis 2050 klimaneutral zu werden.

EU-Parlament, Brüssel – Foto © Florian Pircher auf Pixabay

Nach jahrelangem Drängen haben die Europa-Abgeordneten eine Rechtsvorschrift verabschiedet, die das Recht auf Reparatur von wieder instandsetzbaren Produkten garantiert, so die Internetpräsenz des EU-Parlaments. Das Wegwerfen reparierbarer Waren hat enorme Auswirkungen auf die Umwelt, denn in der EU fallen jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall an. Das Recht auf Reparatur gilt als ein wichtiger Schritt für den Plan der EU, bis 2050 eine Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen. Diese wiederum ist Teil des europäischen Grünen Deals, dem Fahrplan der EU, um bis 2050 klimaneutral zu werden.

Im April 2024 verabschiedete das Parlament die Richtlinie über die Förderung des „Rechts auf Reparatur“. Ziel der Richtlinie ist die Förderung von nachhaltigerem Konsum, indem die Reparatur defekter Waren erleichtert, Abfall reduziert und der Reparatursektor unterstützt werden.

Der Berichterstatter des Parlaments René Repasi (S&D, Deutschland) sagte: „Das Recht der Verbraucher, Produkte zu reparieren, wird nun Realität. Es wird einfacher und billiger sein, zu reparieren, anstatt neue, teure Produkte zu kaufen. Dies ist ein bedeutender Erfolg für das Parlament und sein Engagement, die Verbraucher im Kampf gegen den Klimawandel zu stärken.“

Vier Gründe für Rechtsvorschriften zum Recht auf Reparatur

  1. Laut einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2020 würden 77 Prozent der Verbraucher in der EU ihre Waren lieber reparieren als neue zu kaufen. Aufgrund der hohen Reparaturkosten und des mangelnden Service müssen sie aber letztendlich ihre Geräte ersetzen oder entsorgen.
  2. Ein weiteres Hindernis für einen nachhaltigeren Konsum ist die Obsoleszenz: Einige Produkte sind so konzipiert, dass sie nach einer bestimmten Zeit oder Nutzungsdauer nicht mehr funktionieren. In einigen Fällen sind die Komponenten der Geräte so befestigt, dass sie nicht herausgenommen und ersetzt werden können.
  3. Die Reparatur elektronischer Geräte wäre gut für die Umwelt, da sie zu einem geringeren Ressourcenverbrauch, weniger Treibhausgasemissionen und weniger Energieverbrauch führen würde.
  4. Elektronik ist die am schnellsten wachsende Abfallquelle in der EU, aber immer noch wird nicht viel davon recycelt.

Worum geht es bei den Rechtsvorschriften über das Recht auf Reparatur?

Das Europäische Parlament setzt sich seit über zehn Jahren für eine Verbesserung des Rechts der Verbraucher auf Reparatur ein und hat der Europäischen Kommission eine Reihe konkreter Vorschläge unterbreitet, um die Reparatur systematisch, kosteneffizient und attraktiv zu gestalten

Erst im April 2022 forderte das Parlament einen Legislativvorschlag der Kommission für ein Recht auf Reparatur für langlebige Produkte, die repariert werden können. Die Kommission legte im März 2023 einen Vorschlag vor.
Mit den neuen Vorschriften werden Reparaturen für Verbraucher attraktiver und zugänglicher:

  • Verkäufer werden dazu verpflichtet, der Reparatur innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit Vorrang einzuräumen, wenn diese günstiger oder kostenmäßig gleichwertig ist im Vergleich zum Austausch einer Ware. Wenn ein Produkt repariert wurde, wird die gesetzliche Gewährleistung um ein Jahr verlängert.
  • Verbraucher haben das Recht, nach Ablauf der Garantie eine Reparatur für Produkte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones zu verlangen. Die Liste der für eine Reparatur in Frage kommenden Produktkategorien kann im Laufe der Zeit erweitert werden.
  • Für die Dauer der Reparatur sollen Ersatzgeräte leihweise angeboten werden. Wenn sich ein Gerät als irreparabel erweist, können sich die Verbraucher alternativ für ein generalüberholtes Gerät entscheiden.
  • Es wird eine europäische Online-Plattform mit nationalen Abschnitten eingerichtet, um den Verbrauchern zu helfen, lokale Reparaturwerkstätten in ihrer Nähe zu finden.
  • Den Verbrauchern werden Anreize geboten, Produkte zu reparieren, anstatt sie durch neue zu ersetzen.
  • Den Verbrauchern sollen harmonisierte Informationen über die Reparierbarkeit von Geräten zur Verfügung gestellt werden, damit sie Reparaturdienste bewerten und vergleichen können.

Durch die neue Richtlinie und weitere EU-Vorschriften, wie die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, soll der Wandel hin zu einem verbraucherfreundlicheren und umweltbewussteren Ansatz unterstützt werden.

Nächste Schritte

Nach der Zustimmung des Parlaments wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht, sobald der Rat sie gebilligt hat. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

->Quellen und weitere Informationen: