Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung und -Gesetz

Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung und -Gesetz werden geändert:
BMWi bittet um Stellungnahme der Verbände

Monsterwörter bezeichnen den Entwurf einer Verordnung zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung – EnVKV) und einen Gesetzentwurf zum gleichen Zweck (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz – EnVKG). Beide – so teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit – setzen europäisches Recht zur Steigerung der Energieeffizienz von Produkten um. Zur Anpassung an neue Entwicklungen im Unionsrecht wird die bestehende EnVKV geändert. Dies ist erforderlich, um ein wirksames und hinreichend bestimmtes Sanktionsregime zur Ahndung von Verstößen gegen Anforderungen aus dem Unionsrecht sicherzustellen. Das BMWi ruft Verbände zur Stellungnahme auf.

Die EU-Rahmenrichtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.05.2010 über die „Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen“ ersetzt die alte Energieverbrauchs-Kennzeichnungsrichtlinie 92/75/EWG. Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst alle energieverbrauchsrelevanten Produkte. Damit sind nicht nur Haushaltsgeräte erfasst, sondern auch Produkte für gewerbliche Anwendungen sowie Produkte, die zwar selber keine Energie verbrauchen jedoch maßgeblichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben (z. B. Wärmeschutzfenster). Die Richtlinie 2010/30/EU zielt auf eine Steigerung der Energieeffizienz durch eine klare und verständliche Verbraucherinformation. Dem potenziellen Käufer soll für seine Kaufentscheidung eine verbesserte Informationsgrundlage mithilfe des farbigen EU-Effizienzlabels sowie der Angaben über den Energieverbrauch oder den Verbrauch an anderen wichtigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Das EU-Effizienzlabel ist insgesamt auf 7 Energieeffizienzklassen beschränkt. Oberhalb der Skala A (sehr effizient) bis G (wenig effizient) können drei weitere Klassen (A+, A++, A+++) bei entsprechendem technischen Fortschritt hinzugefügt werden. Das einheitlich europaweit geltende Energieeffizienzlabel ist sprachenneutral und gibt dem Verbraucher neben der bekannten Energieeffizienzklasse mit Hilfe von Piktogrammen auch Auskunft über den jährlichen Energieverbrauch sowie über weitere produktspezifische Informationen, wie beispielsweise den Wasserverbrauch und die Schleuderwirkung von Waschmaschinen.

Sofern Verbände den Entwurf kommentieren möchten, bittet das BMWi um schriftliche Stellungnahmen bis Freitag, den 20. Juni 2014, Dienstschluss, an folgendes E-Mail-Postfach: buero-iib3@bmwi.bund.de.  Verbände geben in Ihrer Stellungnahme auch an, ob sie der geplanten Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme über das Internet zustimmen. Sollte bis zum Ablauf der Frist nichts Gegenteiliges eingegangen sein, wird von einer Zustimmung zum Entwurf und zur Veröffentlichung ausgegangen.

Alle relevanten Dokumente :

->Quelle: www.bmwi.de