Bundesrat begrüßt Lockerung des Kooperationsverbots in der Wissenschaft
Bund übernimmt (erhöhtes) BAföG

Bund soll sich aber stärker engagieren

Der Bundesrat hat in seiner 925. Plenarsitzung am 19.09.2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Lockerung des sogenannten Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich begrüßt. Über die darin vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Wissenschaft hinaus stehe aber der gesamte Bildungsbereich vor großen Herausforderungen und bedürfe insgesamt neuer Formen der Zusammenarbeit und eines stärkeren Engagements des Bundes.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung der öffentlichen Bildungsausgaben zu ermöglichen. So könne der Bund zum Beispiel dauerhaft die Finanzierung der Schulsozialarbeit und der „Initiative Bildungskette“, die Jugendlichen den Übergang von der Schule in den Beruf erleichtern soll, übernehmen.

Die Bundesregierung möchte die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich intensivieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will sie daher das sogenannte Kooperationsverbot lockern, das im Zuge der Föderalismusreform I in die Verfassung eingefügt worden war. Das Kooperationsverbot erlaubt dem Bund bisher nur in engen Grenzen, den Wissenschaftsbereich finanziell zu fördern. Die Neufassung des Artikels 91 b Absatz 1 des Grundgesetzes soll nun die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich schaffen.

Bund übernimmt (um 7% erhöhtes) BAföG

In der gleichen Sitzung billigten die Länder den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des BAföG. Damit strebt die Bundesregierung eine deutliche Verbesserung der finanziellen Situation von Schülern und Studierenden an. Diese sollen künftig sieben Prozent mehr Geld erhalten. Zudem ist beabsichtigt, den Kreis der Empfänger zu erweitern.

Nach den Plänen übernimmt der Bund zudem ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Er entlastet nach Angaben der Bundesregierung die Länder hierdurch um rund 1,17 Milliarden Euro jährlich, damit sie ihrer Finanzierungsverantwortung für Hochschulen und Schulen besser gerecht werden können. Mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise des Wintersemesters 2016/2017 sollen dann auch die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge angehoben werden.

Neben der generellen Anhebung der Bedarfssätze um sieben Prozent soll auch der Wohnzuschlag, den nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Empfänger erhalten, überproportional auf 250 Euro steigen. Dies soll den gestiegenen Mietkosten auch für studentischen Wohnraum gezielt Rechnung tragen. Nach den Berechnungen der Bundesregierung stiege damit der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende um über 9,7 Prozent von derzeit 670 auf künftig 735 Euro monatlich.

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