Photovoltaik-Freiflächenausschreibungen gestartet

Wettbewerb statt feste Fördersätze – Gleichzeitig Marktkonsultation für alle Erneuerbaren Energien

Am 24. 02.2015 wurde die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gestartet. Bis zum 15. April können Investoren ihre Gebote bei der Bundesnetzagentur abgeben. Das teilt die Bundesnetzagentur mit.

PV-Park Singen (Hohentwiel) – Foto © Gerhard Hofmann_Agentur Zukunft

Das EEG 2014 hat die Voraussetzungen geschaffen, um im Bereich der PV-Freiflächenanlagen die Förderung von festen, administrativ festgelegten Fördersätzen auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umzustellen. Mit dieser Pilotausschreibung sollen erste Erfahrungen mit dem neuen Ausschreibungsmodell im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden. Ab spätestens 2017 sollen auch für die anderen erneuerbaren Energieträger Ausschreibungsverfahren eingeführt werden.

Die Ausschreibung sei so einfach, transparent und verständlich wie möglich gestaltet, sagt die Bundesnetzagentur; die Barrieren für die Teilnahme seien insgesamt niedrig gehalten, so dass möglichst viele verschiedene Investoren, auch Bürgerenergieprojekte und Energiegenossenschaften daran teilnehmen könnten.

Ablauf der Pilotausschreibung

Die Ausschreibung der Förderung von PV-Freiflächenanlagen findet in drei jährlichen Runden statt. Jede Gebotsrunde wird etwa acht Wochen vor dem Gebotstermin auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Die einzuhaltenden Formatvorgaben für die Verfahren sind dort ebenfalls abrufbar.

Ausschreibungsdesign für alle Erneuerbare Energien: Öffentliche Konsultation von Marktanalysen gestartet

Das EEG 2014 hat die Voraussetzungen geschaffen, um die Förderung der erneuerbaren Energien von festen administrativ festgelegten Fördersätzen auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umzustellen.

Grundlage für Ausschreibungen ist eine gute Kenntnis des Marktes

Nach der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächen sollen nun die Ausschreibungen für weitere Energieträger vorbereitet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium legt dazu mit Marktanalysen die Grundlage für die Gestaltung der Ausschreibungen. Die Einleitung (PDF: 47 KB) gibt einen Überblick über das weitere Vorgehen beim Thema Marktanalysen.

Beteiligung durch öffentliche Konsultation

Das Bundeswirtschaftsministerium startet die offene Konsultation aller Akteure und bittet darum, die Marktanalysen zu kommentieren und ergänzende Erkenntnisse als Stellungnahme bis zum 15.03.2015 per E-Mail: ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de zu übersenden. Auch im weiteren Verfahren legt das Bundeswirtschaftsministerium Wert auf eine breite Beteiligung und Diskussion.

Marktanalysen:

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