Mehr Transparenz beim Netzausbau

Netzentwicklungsplanung auf zwei Jahre erweitert – mehr Teil-Erdverkabelungen

Die deutschen Strom- und Gastransportnetze müssen schnell und umfassend ausgebaut werden. Ein Vorhaben, das viele Menschen ganz direkt betrifft. Die Bundesregierung will deshalb Planungsprozesse nachvollziehbarer machen, weitere Kriterien für eine Teil-Erdverkabelung zulassen und erweitert den Zeitraum der Netzentwicklungsplanung von bisher einem auf zwei Jahre. Laut Bundespresseamt hat das Bundeskabinett am 25.03.2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Netzausbau in Berlin-Karlshorst – Foto © Gerhard Hofmann/Agentur Zukunft

Übersichtlichere Planungsprozesse

Das bisherige mehrstufige System der Bedarfsplanung im Strombereich mit einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich bewährt. Allerdings hat der jährliche Prozess in der Praxis dazu geführt, dass einzelne Planungsprozesse einander überlappen und so für die Beteiligten teilweise nur schwer nachvollziehbar ist, welcher Trassenabschnitt gerade diskutiert wird. Damit gerät das eigentliche Ziel in Gefahr, eine Netzentwicklungsplanung zu schaffen, die von einer breiten Basis nachvollzogen und mitgetragen wird. Deshalb verlängert der neue Gesetzentwurf den Planungsprozess sowohl im Strom-, als auch im Gasbereich auf zwei Jahre. Für die dazwischen liegenden Jahre führt die Bundesregierung Umsetzungsberichte ein. Damit wird die Bundesnetzagentur insbesondere überprüfen, ob die notwendigen Investitionen aus dem vorangehenden Netzentwicklungsplan umgesetzt sind.

Teil-Erdverkabelung aus Naturschutzgründen

Bisher gibt es im Energieleitungsausbaugesetz vier Pilotvorhaben für eine Teil-Erdverkabelung auf Höchstspannungsebene. Bei diesen Pilotvorhaben wird auf Teilabschnitten getestet, was wirtschaftlich und technisch möglich ist. Die Änderungen im Gesetzentwurf zielen nun darauf ab, die Erdverkabelung dort, wo es möglich ist, weiter zu erleichtern. Das Gesetz erweitert dazu die Kriterien für eine mögliche Erdverkabelung. So können zukünftig beispielsweise Erdkabel zur Berücksichtigung von bestimmten Belangen des Naturschutzes vorgesehen werden. Um die Anwendung dieser Kriterien besser erproben zu können, werden vier neue Pilotvorhaben für eine Teil-Erdverkabelung aufgenommen.

->Quelle: bundesregierung.de