Hendricks: Fracking regeln

Heute praktisch keine Begrenzungen

Die heutige Rechtslage ist so, dass jedes Unternehmen, das einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde eines Landes gestellt hätte, diesen Antrag im Zweifelsfall vor den Verwaltungsgerichten positiv hätte durchfechten können, weil wir praktisch keine Begrenzungen haben. Das ist die Situation, von der wir ausgehen, und das müssen wir uns bitte alle noch einmal vergegenwärtigen. Deshalb: Es wird in Zukunft ein weitreichendes Verbot in schützenswerten Gebieten geben, insbesondere in allen Trinkwassergewinnungsgebieten.

Es wird weiter gehende Möglichkeiten der Länder geben, weitere Schutzgebiete auszuweisen, und das unkonventionelle Fracking wird zunächst nur für Probebohrungen unter strengen Voraussetzungen zugelassen. Das ist der Gegenstand dieses Gesetzes. Die Bergbau- und die Wasserbehörden sind gemeinsam verantwortlich, müssen also diese Probebohrungen einvernehmlich genehmigen. Wenn es denn dann später einmal zu kommerziellen Bohrungen käme, müssten sie gemeinsam, also einvernehmlich, genehmigen.

Erstmals verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung, strenge Überwachung sowie intensives Grund- und Oberflächenwassermonitoring

Wir führen erstmals eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung ein, und zwar für das schon seit langem bestehende konventionelle Fracking genauso wie für das unkonventionelle Fracking.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, ich bin gerne bereit, auf weiter gehende Monita und Petita einzugehen. Versuchen Sie dann aber bitte, zunächst in Ihrer Fraktion zu klären, was Ihre Fraktion im Gesetzgebungsverfahren einvernehmlich noch einbringen will. Wenn es da eine Verständigung gibt mit der anderen Koalitionsfraktion, werden Sie in mir sicherlich keine Gegnerin finden. Aber die erste Voraussetzung ist, dass sich die Union unter sich klar darüber wird, was sie möchte.

Wir führen eine strenge Überwachung und ein intensives Grund- und Oberflächenwassermonitoring ein. Verboten – lieber Kollege Mattfeldt, auch wenn Sie das Gegenteil behaupten – wird die unterirdische Verpressung von Lagerstättenwasser beim konventionellen Fracking, was es bisher gab. Es wird verboten, auch wenn Sie bisher das Gegenteil gesagt haben.

Außerdem führen wir die Umkehr der Beweislast bei Bergschäden ein. Auch das kommt den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere in den Regionen, in denen es ja schon lange das konventionelle Fracking gibt, entgegen; denn das wird ja auf jeden Fall weiter stattfinden. Davon gehen wir, wie ich annehme, gemeinsam aus.

Folgt: „Technologie als solche nicht verbietungsfähig“