Deputatkohle

Aktive und ehemalige Mitarbeiter der Ruhrkohle haben nach den Regelungen der Manteltarifverträge für den rheinisch-westfälischen und den Saarbergbau Anspruch auf Hausbrand, der auch als Deputatkohle bezeichnet wird. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4825) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4645) mitteilt, stehen Beschäftigten und ehemaligen Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu acht Tonnen Kohle jährlich zu. Die Gewährung von Hausbrand kann auch in Form einer Energiebeihilfe geschehen. Für die Gewährung von Deputaten an ausgeschiedene Ruhrkohle-Mitarbeiter besteht nach Angaben der Regierung Bestandsschutz, da diese Deputate als rentenrechtlicher Anspruch einzustufen seien. Die Zahl der Deputatbezieher sei in den vergangenen Jahren ständig gesunken, heißt es. Seien es 2010 noch 19.313 aktive Mitarbeiter und 155.266 ehemalige Mitarbeiter gewesen, so hätten die Zahlen in diesem Jahr 7.971 und 132.962 betragen. 2018 sollen demnach noch 2.466 aktive und 121.351 ehemalige Mitarbeiter Deputate beziehen. Außerdem verzichten immer mehr aktive und ehemalige Mitarbeiter auf die Kohlelieferungen und wählen stattdessen die Energiebeihilfe.

->Quelle: bundestag.de/hib