Anhörung: ElektroG muss geändert werden

Gegen Kooperationsverbot kommunaler Sammel- und Übergabestellen mit Rücknahmesystemen der Hersteller

Ralf Bleicher von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kritisierte insbesondere das im Entwurf verankerte Verbot der Kooperation kommunaler Sammel- und Übergabestellen mit Rücknahmesystemen der Hersteller. Dieses sei „unverständlich und kontraproduktiv“. Er verwies darauf, dass es solche Kooperationen bereits gebe. „Sie fördern die Erfassung von Altgeräten und reduzieren den logistischen Aufwand, somit auch die Umweltbelastung.“ Negativ bewertete Bleicher zudem die Regelung, dass sämtliche Altgeräte, die potenziell sowohl von privaten Haushalten als auch von anderen Nutzern verwendet werden, immer als Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten gelten sollen. Dies könne dazu führen, dass zu viele Altgeräte dem Herkunftsbereich der privaten Haushalte zugeschlagen werden könnten, warnte Bleicher. Er wies darauf hin, dass unter anderem Nachtspeicheröfen in manchen Kommunen zu 95 Prozent im gewerblichen Bereich und zu 5 Prozent im privaten Bereich verbaut seien. Auch Photovoltaik-Module könnten auf privaten Hausdächern eingesetzt werden.

Diese Kritik teilte Thomas Dietershagen von der Ingenieurberatung Dietershagen. Die Neufassung könne dahingehend interpretiert werden, dass Institutionen, Gewerbetreibende und Produktionsunternehmen alle Elektroaltgeräte, die auch in privaten Haushalten vorkommen können, nur noch über öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller oder Vertreiber entsorgen dürfen, betonte er in seiner schriftlichen Stellungnahme. Dies wäre nicht sachgerecht und hätte sowohl einen Mengenentzug für die private Entsorgungswirtschaft als auch Zusatzbelastungen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Folge. Die Novellierung des ElektroG berücksichtige darüber hinaus einige bestehende Schwachstellen und Defizite des bisherigen Gesetzes noch nicht ausreichend, bemängelte Dietershagen. Insbesondere würden die neuen Vorschriften allein noch nicht ausreichen, um den großen Abfluss von Elektroaltgeräten in das nichteuropäische Ausland zu unterbinden.

Keine Auswirkung auf die Hersteller

Uwe Feige vom Kommunalservice Jena warf der Bundesregierung vor, eine „unzulängliche Kenntnis über den Vollzug in der Praxis“ zu haben und offensichtliche Probleme und deren Lösung aufzuschieben. Zwar betonte er, dass mit dem ElektroG in der Praxis die Erfassung alter Geräte gesichert werde, was „ein erster richtiger und notwendiger Schritt“ sei. Doch sei eine Auswirkung auf die Hersteller nicht zu beobachten. „Im Gegenteil, die Nutzungszyklen von Produkten werden immer kürzer.“ Feige forderte zudem, dass bei der Erfassung der Altgeräte eher auf die Qualität der Daten Wert gelegt werde und nicht auf die Schnelligkeit der Übermittlung.

Zahlreiche Abgeordnete erkundigten sich bei den Experten nach Möglichkeiten, wie man auch den Online-Handel in die Rücknahmepflicht einbeziehen könnte. Dazu sagte Holger Thärichen, es sei unrealistisch anzunehmen, dass die Bürger ihre Altgeräte verpacken und zum Paketshop bringen würden. Er schlug vor, dass die Altgeräte ebenfalls zu den kommunalen Sammelstellen gebracht werden können. Kai Falk vom HDE betonte, Online-Händler sollten ausdrücklich in die Rücknahmeverpflichtungen einbezogen werden. Da viele neben einem Onlineshop auch ein Ladengeschäft betreiben würden, wären Kooperationen mit stationären Händlern denkbar. Jürgen Resch von der DUH schlug vor, dass Käufer noch einem Monat nach Kauf eines Elektrogerätes in einem Online-Shop die Möglichkeit zur Rückgabe des alten Gerätes haben sollten. „Auf keinen Fall“ dürfe der Versandhandel aus diesen Verpflichtungen herausgenommen werden, betonte Resch. (hib/JOH)

->Quelle: bundestag.de/hib