Spitzenverbände treiben Regierung i.S. Verteilnetze

BDEW und VKU sammeln Chef-Unterschriften

BDEW, VKU sprechen schon wieder mit einer Stimme. Die beiden Spitzenverbände haben am 17.06.2015 zusammen mit rund 500 Geschäftsführern und Vorständen aus 440 Verteilnetzunternehmen einen offenen Brief zu den Plänen der Bundesregierung im Verteilnetz-Bereich veröffentlicht. Darin fordern sie, „endlich die auch im Koalitionsvertrag angekündigten investitionsfreundlichen Rahmenbedingungen für den dringend notwendigen Aus- und Umbau der Verteilnetze zu schaffen“. Erst vorgestern hatte sie gemeinsam öffentlich der Regierung ihre Vorstellungen zum Thema „Umwelt und Energie“ (siehe solarify.eu) übermittelt.

Laut Pressemitteilung der beiden besteht ein breiter Konsens über den massiven Investitionsbedarf in den Verteilnetzen. Sie spielten für das Gelingen der Energiewende eine entscheidende Rolle, denn mehr als 90 Prozent des Erneuerbare-Energien-Stroms werde in eben diese Netze eingespeist. In ihrem Koalitionsvertrag habe die Regierung deshalb das Ziel festgeschrieben, die Investitionsbedingungen auf dieser Netzstufe nachhaltig zu verbessern. Die vom BMWi vor kurzem vorgelegten Eckpunkte zur Novelle der Anreizregulierungsverordnung konterkarierten jedoch genau dieses Ziel. Eine Novelle auf dieser Basis würde die Investitions- und Innovationskraft der Verteilnetzbetreiber schwächen –  und damit auch die Basis für eine erfolgreiche Energiewende. Unternehmen und Verbände seien daher gleichermaßen alarmiert.

BDEW und VKU hätten in der Debatte um die Anpassung der Anreizregulierung tragfähige Vorschläge vorgelegt, die die Investitionsbedingungen im Verteilnetz nachhaltig verbesserten. Dringend notwendig sei ein übergreifender Konsens zwischen Bund, Ländern und Branche, um die Verteilnetze als das das Rückgrat der Energiewende zu stärken.

Solarify dokumentiert den Wortlaut des offenen Briefs:

Bundesministerium setzt Koalitionsvertrag nicht um – statt Investitionsbedingungen zu verbessern wird Investitionsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber sogar geschwächt!

Massive Investitionen in den Ausbau, Umbau und die Erneuerung der Energienetze sind notwendig, um die Energiewende zum Erfolg zu führen. Allein im Verteilnetz müssen aufgrund der Integration der Erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren nach Aussage des einschlägigen Gutachtens des BMWi bis zu 50 Mrd. Euro investiert werden. Im Koalitionsvertrag wurde folgerichtig für die laufende Legislaturperiode die Schaffung investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen für die Verteilnetze verankert.

Dieses Ziel wird durch den aktuellen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novelle der Anreizregulierung konterkariert: Die wirtschaftliche Situation der Verteilnetzbetreiber wird sogar noch verschlechtert – die Netzinfrastruktur substanziell geschwächt. Eine ARegVNovelle auf dieser Basis schwächt die Investitions- und Innovationskraft der Verteilnetzbetreiber und damit auch die Basis für die Realisierung der Energiewende.

  • Verteilnetze sind das Fundament der Energiewende und keine energiepolitische Verhandlungsmasse – Die zukunftsfeste Anpassung des regulatorischen Rahmens erfordert jetzt einen übergreifenden Konsens zwischen Bund, Ländern und Branche!
    Es besteht ein breiter Konsens, dass die Energieverteilnetze für das Gelingen der Energiewende von herausragender Relevanz sind. Aufgrund der langfristigen Auswirkungen der aktuell diskutierten Anpassungen des regulatorischen Rahmens für die Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Energieverteilnetze und die Versorgungssicherheit erfordert die Novelle der ARegV trotz der Vielzahl anderer wichtiger energiepolitischer Themen Seite 2 von 34 politische Priorität. Insbesondere folgende Punkte müssen in der Debatte berücksichtigt werden: ?
  • Zeitverzug – wer heute spart, zahlt morgen mehr:
    Trotz der Zielsetzung der Koalition, die Investitionsbedingungen in den Verteilnetzen zu verbessern, wird der Zeitverzug zwischen Investitionen und den damit verbundenen Kapitalrückflüssen nicht nachhaltig aufgelöst. Das vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Verfahren benachteiligt immer noch zahlreiche Verteilnetzbetreiber, die teilweise bis zu sieben Jahre auf Kapitalrückflüsse aus getätigten Investitionen verzichten müssen. Dies ist in keiner Branche für Investoren tragbar.
  •  Effizienzbenchmark – Unrealistische Vorgaben führen zu weiterem Kostensenkungsdruck auf die Verteilnetzbetreiber mit unmittelbaren Folgen für das Personal und die regionale Wertschöpfung!
    Das Bundeswirtschaftsministerium plant den Kostendruck für alle Verteilnetzbetreiber durch unrealistische Effizienzvorgaben deutlich zu erhöhen. Durch eine in den Eckpunkten des BMWi angekündigte Reduzierung von statistischen Sicherungsmechanismen im Benchmarking, dem alle Verteilnetzbetreiber unterliegen, würde die im Energierecht vorgesehene Erreichbarkeit von Effizienzvorgaben nicht mehr sichergestellt.
  • ?Vereinfachtes Verfahren – Kleine und mittlere Netzbetreiber werden durch mehr Bürokratie stark belastet – Strukturpolitik gegen kommunale Verteilnetzbetreiber widerspricht dem Ziel des Verfahrens!
    Nicht nachvollziehbar ist die willkürliche Halbierung der Schwellenwerte für Verteilnetzbetreiber im vereinfachten Verfahren. Damit weicht das Ministerium auch von den Empfehlungen der Fachbehörde Bundesnetzagentur ab und auch aus Brüssel gibt es keine anderslautenden Vorgaben. Viele kleine und mittlere Unternehmen werden dadurch massiv mit bürokratischen Regulierungsanforderungen belastet und in eine detaillierte Regulierung getrieben.
  • BDEW und VKU haben in der Debatte um die Anpassung der Anreizregulierung tragfähige Vorschläge zugunsten einer nachhaltigen Verbesserung der Investitionsbedingungen im Verteilnetz unterbreitet. Es ist jetzt notwendig, die Sorgen ernst zu nehmen und gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass das Rückgrat der Energiewende für die kommenden Herausforderungen gestärkt wird und Investitionen im Verteilnetz tatsächlich erfolgen können! Für diesen Dialog steht die Branche gerne zur Verfügung.

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