BDEW und VKU: „Klima schützen, Versorgung sichern“

Gemeinsame Resolution

Unter einem Titel, dem schlechterdings niemand widersprechen kann (eigentlich fehlt nur noch sonst die meist ebenfalls geforderte „Bezahlbarkeit“), hat die in den beiden großen Interessens-Verbänden BDEW und VKU organisierte Energiewirtschaft ihre Forderungen an die Regierung zusammengefasst.

Sie unterstütze – so das Papier – „das Klimaziel der Bundesregierung, das zusammen mit dem Ausbauziel für erneuerbare Energien eine zentrale Wegmarke für den Umbau des Energiesystems“ sei, „dem sich die Unternehmen der Energiewirtschaft durch vielfache Investitionen in erneuerbare Energien und einen flexiblen, modernen und klimafreundlichen Kraftwerkspark sowie in Netze, Energieeffizienz und Mobilität verpflichtet“ hätten.

Im Wärmemarkt lasse sich ebenfalls schnell und bezahlbar CO2 reduzieren, dazu gebe es vielfältige Maßnahmen der Branche.  Zentrales Instrument für die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Kraftwerksbereich sei aber der europäische Emissionshandel. Denn dieser könne bei richtiger Ausgestaltung die Anreize für Investitionen in kostengünstige CO2-Vermeidungsoptionen setzen und damit ambitionierte Klimaschutzziele volkswirtschaftlich verkraftbar machen.

Der weitere Text im Wortlaut

„Beide Verbände begrüßen ausdrücklich, dass die Bemühungen der Bundesregierung für einen starken europäischen Emissionshandel mit Beginn der Legislaturperiode deutlich an Fahrt aufgenommen haben. Daher haben BDEW und VKU die Bundesregierung in ihren Bestrebungen unterstützt, bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene ein möglichst frühes Inkrafttreten der Marktstabilitätsreserve zu erreichen und befürworten eine frühzeitige und umfassende Strukturreform des ETS.

Eine Reform des ETS bleibt für beide Verbände weiterhin eine dringende politische Aufgabe.  Für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele werden allerdings CO2-Minderungen in Sektoren des Emissionshandels allein nicht ausreichen. Zusätzliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz, wie sie u .a. im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) dargelegt sind, müssen ein zentraler Bestandteil der nationalen Klimaschutzpolitik sein. Bund und Länder sind gemeinsam aufgefordert, die im NAPE verankerten Maßnahmen schnell umzusetzen und einen deutlichen Fokus auf Energieeffizienz zu legen.

Angesichts der politischen Versäumnisse der vergangenen Jahre in den Bereichen Energieeffizienz, Verkehr und Wärme sind aktuell auch weitere Maßnahmen im Kraftwerkssektor, die über den ETS hinausgehen, im Gespräch, um das nationale Klimaschutzziel doch noch zu erreichen. Bei der Umsetzung eines ergänzenden „nationalen Klimaschutzbeitrags der deutschen Stromerzeugung“ sollten aus Sicht der Energiewirtschaft insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: Zum Ausgleich der wachsenden Einspeisung aus fluktuierenden erneuerbaren Energien muss der Kraftwerkspark in Zukunft flexibler werden. Viele Unternehmen haben daher insbesondere in die entsprechende Umrüstung, Modernisierung und den Neubau von Kraftwerken investiert. Jedoch sind ohne eine Reform des Marktdesigns diese Investitionen in hocheffiziente Kraftwerke gefährdet.