Kabinett verabschiedet KWK-Novelle

Anreize für neue emissionsärmere Kraftwerke

  • VKU: Einsparpotenziale nicht verschenken
  • BEE: „Durchwachsen“
  • DIHK: „Kontraproduktiv“

Das Bundeskabinett hat am 23.09.2015 die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Es soll die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Kraftwerken neu regeln, indem Anreize geschaffen werden, neue emissionsärmere Kraftwerke zu bauen. Rund 6.000 dieser Anlagen gibt es bereits. Ihre Zahl soll deutlich steigen.

Fernwärme in Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

KWK-Anlagen erzeugen Strom und Wärme gleichzeitig in einem Prozess. Dadurch sinkt die Brennstoffmenge und weniger klimaschädliches CO2 entweicht. Das ist laut Bundesregierung „wichtig, um das nationale CO2-Einsparziel zu erreichen“: Bis zum Jahr 2020 will Deutschland 40 Prozent weniger CO2 ausstoßen. Dafür müssen zusätzliche 22 Millionen Tonnen eingespart werden. KWK-Anlagen sollen dazu 4 Mio. beitragen. Das hat die Regierungskoalition neben anderen Weichenstellungen für die Energiewende am 01.07.2015 beschlossen.

Anlagen sollen umgestellt werden

Die Förderbedingungen für KWK-Anlagen sollen ab dem nächsten Jahr verändert werden. Zum einen soll das gesamte Fördervolumen für KWK-Anlagen von 750 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr steigen. Zum anderen sollen bestehende Kraftwerke auf eine besonders CO2-arme Erzeugung durch Gas umgestellt werden. Neue Anlagen sollen nur dann unterstützt werden, wenn sie mit Gas arbeiten. Der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen und -speichern wird weiter gefördert.

Gabriel: KWK stärkt effiziente Wärme- und Stromversorgung

Bundeswirtschaftsminister Gabriel dazu: „Mit der Novellierung des KWK-Gesetzes setzen wir ein wichtiges energiewirtschaftliches Vorhaben der Bundesregierung um. Wir verdoppeln das Fördervolumen auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr. Damit geben wir einen kräftigen Impuls für die Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung. Gleichzeitig leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele und sorgen für eine faire Verteilung der Kosten.“

Mitteilung des BMWi: Mit der Novelle des KWK-Gesetzes soll sichergestellt werden, dass die hoch effiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der weiteren Umsetzung der Energiewende in Deutschland spielt.  Zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung soll dabei gezielt die Umstellung auf eine besonders CO2-arme Erzeugung durch Gas unterstützt werden. Neubauprojekte, die eine kohlebefeuerte KWK-Anlage ersetzen, erhalten zusätzlich einen Bonus. Um den dadurch erzielten [[CO2]]-Einspareffekt nicht zu konterkarieren, werden KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, künftig nicht mehr gefördert. Dabei wird für im Bau befindliche Kohle-KWK-Vorhaben Vertrauensschutz gewährt.

Weiterhin werden auch bestehende gasbefeuerte Anlagen in der öffentlichen Versorgung unterstützt, um die Stilllegung dieser besonders effizienten Erzeugungsanlagen zu verhindern. Die Maßnahme ist auf vier Jahre befristet und soll für diese Anlagen den Übergang absichern, bis die für den Strommarkt vorgesehenen Reformen greifen.

Ziel ist es, hiermit eine Emissionseinsparung durch KWK im Stromsektor zu erzielen. Um eine Emissionsminderung um 40 Prozent bis 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen, sollen 22 Mio.t [[CO2]] unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels zusätzlich eingespart werden. Hiervon sollen KWK-Anlagen eine Emissionsminderung von 4 Mio. t [[CO2]] bis zum Jahr 2020 erbringen.

Zudem ist es ein wichtiges Ziel der KWK-Novelle die Kostenlast fair zu verteilen. Um die Kostenbelastung für Haushalte zu dämpfen, werden bislang privilegierte Stromkunden (v.a. Endverbraucher mit Verbrauch von mehr als 1 Gigawattstunde) künftig stärker belastet. Für den Mittelstand und die stromkostenintensive Industrie bleiben aber auch zukünftig die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit wichtigen Ausnahmemöglichkeiten grundsätzlich bestehen.

Folgt: „CO2-Einsparpotenziale nicht verschenken“ – „Gesetz zur Förderung fossiler Energieträger