EEG-Ausschreibungen technologieneutral durchführen

Das Sondergutachten der Monopolkommission

  • Monopolkommission sieht in dem Konzept Strommarkt 2.0 erhebliche Risiken, die sich auf die Marktpreise und das Kapazitätsniveau auswirken können.
  • Monopolkommission empfiehlt mehrere Maßnahmen zur Reduzierung des Netzausbaubedarfs.

Die Monopolkommission sieht in der geplanten Weiterentwicklung des vorliegenden Designs der Energiemärkte zu einem Strommarkt 2.0 einen möglichen, aber mit erheblichen Risiken einhergehenden Weg. „Nur wenn bei der Ausgestaltung der Energiewende konsequent auf wettbewerbliche Instrumente gesetzt wird, werden die Kosten der Energiewende wirksam begrenzt“, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Daniel Zimmer.

Den Plan des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, die Versorgungssicherheit durch den Aufbau einer Kapazitätsreserve zu sichern, sieht die Monopolkommission kritisch. Da eine Reserve mit erheblichen Effizienzrisiken verbunden ist, sollte sie an enge Bedingungen geknüpft sein, in der Größe beschränkt sein und nur temporär als Instrument genutzt werden. Der Plan, aus umweltpolitischen Gründen Braunkohlekraftwerke in eine Kapazitätsreserve zu überführen, wird von der Monopolkommission kritisch beurteilt. Dieser technologiespezifische Eingriff hat hohe Kosten zur Folge; er hat aber keine Auswirkungen auf den Gesamtumfang des CO2-Ausstoßes, da dieser durch das EU-Emissionshandelssystem vorgegeben ist.

Folgt: Teil 2: In Zukunft wieder deutlich höhere Preise am Markt