Kein Nachrückverfahren für 4. PV-Ausschreibung

Zuschlagswerte zwischen 6,94 und 7,68 Ct/kWh

Hochgespannte Erwartungen enttäuscht - PV-Park Singen (Hohentwiel)-20120811 Foto © Gerhard Hofmann_Agenntur Zukunft

PV-Park Singen (Hohentwiel) – Foto © Gerhard Hofmann_Agenntur Zukunft

Alle 21 erfolgreiche Bieter haben die sogenannte Zweitsicherheit für ihre PV-Projekte hinterlegt, sodass es auch für die 4. Ausschreibungsrunde (April 2016) kein Nachrückverfahren geben wird. Die Bundesnetzagentur hat ein Hintergrundpapier mit Ergebnissen veröffentlicht. Erstmals gingen die meisten Zuschläge nach Bayern, was vor allem auf die Öffnung der Ausschreibung für Ackerflächen zurückzuführen ist, schreibt Sandra Enkhardt auf pv magazine.

[note  Aus dem Hintergrundpapier der Bundesnetzagentur: „Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen vom 01. April 2016“
Die in der vierten Ausschreibungsrunde für die Bestimmung der Förderhöhe von PV-Freiflächenanlagen erteilten Zuschläge wurden am 11. April 2016 von der Bundesnetzagentur bekannt gemacht. Das Verfahren wurde gemäß der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) durchgeführt. Es wurde ein Volumen von 125 Megawatt (MW) ausgeschrieben. In der vierten Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen wurde das Gebotspreisverfahren („pay-as­bid“) als Instrument der Preisbildung angewandt. Der Zuschlagswert entspricht demnach dem jeweiligen Gebotswert. Bis zum 29.04.2016 hatten die erfolgreichen Bieter Zeit für das jeweilige bezuschlagte Gebot eine Zweitsicherheit zu leisten. Sämtliche Bieter haben die Zweitsicherheiten für ihre Gebote fristgerecht gestellt. Ein Nachrückverfahren wird nicht durchgeführt.]

Die für dieses Jahr möglichen zehn Zuschläge für Solarparks auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten sind mit der ersten Ausschreibung 2016 bereits ausgeschöpft. Den mengengewichteten durchschnittlichen Zuschlagswert von 7,41 Cent pro Kilowattstunde hatte die Bundesnetzagentur bereits zuvor veröffentlicht. Er lag damit nochmals deutlich unter den in der dritten Ausschreibungsrunde ermittelten als Zuschlagswert von 8,00 Ct/kWh. Anders als in den vorangegangenen Runden erhalten die Bieter diesmal jedoch nicht einen Einheitspreis, sondern den abgegeben Wert für ihren Solarstrom. „Hier zeigt sich ein starker Wettbewerbsdruck. Im Vergleich zu den vorherigen Ausschreibungsrunden wurden wieder fast durchgehend niedrigere Gebote abgegeben. Dies könnte eine Reaktion der Bieter auf die weiterhin große Zahl an Geboten in den vorangegangenen Runden sein“, lautet das Fazit der Bundesnetzagentur zur Preisentwicklung.

Mehr als vierfach überzeichnet

Bei der regionalen Verteilung zeige sich wieder einmal, dass Bayern und Brandenburg mit sieben und sechs Zuschlägen mit insgesamt mehr als 96 MW weit vorn liegen. Dabei habe der Freistaat vor allem von der Ausweitung der Flächenkulisse profitieren können, so die Bundesnetzagentur in ihrem Hintergrundpapier. Insgesamt 37 MW auf Ackerflächen hätten in Bayern einen Zuschlag erhalten. Daneben gingen zwei Zuschläge nach Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Jeweils nur ein erfolgreiches Gebot gab es aus Baden-Württemberg, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die nächste Ausschreibungsrunde gibt es am 1. August. Auch dann wird die Bundesnetzagentur wieder Zuschläge für 125 MW Photovoltaik-Freiflächenanlagen verteilen. Als Preisbildungsverfahren gilt erneut pay-as-bid. (Sandra Enkhardt)

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