Kabinett beschließt Ausschreibungen

BEE: Verlierer sind der Klimaschutz, die Bürgerenergie und die süddeutschen Länder

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) forderte die Bundesregierung auf, „die eigenen Klimaschutzziele ernst zu nehmen und die Erneuerbaren nicht auszubremsen“ und wies auf einen Widerspruch hin: „Kein Vierteljahr nach dem Kabinettsbeschluss zu den Klimazielen von Paris hat das gleiche Kabinett heute zusätzliche Beschränkungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschlossen“. Und der BEE prophezeite: „Damit werden die deutschen Zusagen an die Weltgemeinschaft und gegenüber den besonders von Dürre oder Überschwemmungen bedrohten Staaten krachend verfehlt. Zusätzlich zu dem unzureichenden Ausbaupfad zu Lasten des Klimaschutzes werden sogar die konkreten Ausbauzahlen zu Lasten der Bundesländer durch die Hintertür gesenkt.“

Das neue EEG, das zum 01.01.2017 in Kraft treten soll, benachteilige vor allem kleinere Projekte und Bürgerenergieanlagen. „Es geht uns um Klima- aber auch um Vertrauensschutz“, sagt BEE-Geschäftsführer Hermann Falk: „Die geplante Einmalabsenkung der Vergütung greift in bestehende Projekte ein, damit werden vor allem Standorte in Süddeutschland und kleinere Bürgerprojekte gefährdet. Zudem senkt die Bundesregierung die mit den Ländern vereinbarte Ausbaumenge durch die Hintertür. Im Gegensatz zur geltenden Rechtslage in der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) fehlt im jetzigen EEG-Entwurf eine Regelung, nach der bezuschlagte, aber nicht realisierte Ausbaumengen in der nächsten Runde neu ausgeschrieben werden. Dies wird nach eigenen Berechnungen der Bundesregierung zu einer Absenkung des Ausbaus um mindestens 10 Prozent oder 280 Megawatt führen.“ Die mit den Bundesländern vereinbarten 2.800 MW für Wind sind also eigentlich nur 2.520. Zudem ist fraglich, ob die sehr optimistische Realisierungsquote von 90 Prozent tatsächlich erreicht werden kann, das wird sich erst nach Vollendung der ersten Ausschreibungsperiode überprüfen lassen. „Auch misstraut die Bundesregierung massiv der Bürgerenergie, wenn Mieterstrom und Eigenverbrauch zusätzlich belastet und besteuert werden sollen. So wird die Akzeptanz für die Energiewende bewusst untergraben“, sagt Falk. Der Klimaschutz erfordere einen beschleunigten Ausbau von Erneuerbaren Energien und kein Ausbremsen. Der ohnehin schon geringe Zubau dürfe nicht durch das Einkassieren nicht realisierter Ausbaumengen noch weiter schrumpfen. Der BEE fordert daher auch im neuen EEG eine entsprechende Regelung wie in der Freiflächenausschreibungsverordnung  § 4 mit aufzunehmen, nur dann kann sichergestellt werden, dass das im EEG selbst festgelegte Ausbauziel auch tatsächlich erreicht werden könne. Sonst sei der ausgehandelte Kompromiss zum EEG eine Mogelpackung.

Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die EEG-Novelle als „Paradigmenwechsel“, weg von staatlich festgelegter EE-Förderung hin zu Ausschreibungen. So erhielten die effizientesten und kostengünstigsten Anbieter den Zuschlag. Die Bundesregierung gehe damit einen Schritt in Richtung wettbewerblich generierter Fördersätze und fester Abschreibungsmengen. Erzeugung, Verteilung und Verbrauch von Energie noch besser aufeinander abzustimmen, sei das Ziel. Merkel forderte, das Wachstum der Wind- und Solarenergie müsse enger mit dem Netzausbau verzahnt werden. Deshalb werde in der EEG-Novelle erstmals der Onshore-Windkraftausbau in den nächsten Jahren in bestimmten Regionen gebremst.

DENEFF: Gegenteil von Effizienz

Das Bundeskabinett will zudem eine Regelung finden, nach der stromkosten-intensive Unternehmen künftig maximal 20 % der EEG-Umlage zahlen müssen. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) sieht die Befreiungen dadurch ausgeweitet, da aus einer Übergangs- nun eine Dauerlösung wird. Im Koalitionsvertrag sei noch die Rede davon gewesen, dass die Begünstigung künftig an die Umsetzung von wirtschaftlich und technisch sinnvollen Energieeffizienzmaßnahmen geknüpft werden sollte. Die DENEFF kritisiert, dass bekannt gewordene Lösungsvorschläge und Regierungsvereinbarungen einfach verworfen würden.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF): „Die Bundesregierung wirbt auf großen Plakaten ‚Deutschland macht’s effizient‘ und macht selbst das Gegenteil. Von einer Verknüpfung der EEG-Vergünstigungen an Energieeffizienznachweise ist keine Rede mehr. Das Problem, dass Unternehmen durch Investitionen in Stromeffizienz die Begünstigung verlieren können, wird nur für einen Teil der Unternehmen gelöst und zwar mittels der Rücknahme früherer Beschlüsse, diese Ausnahmen einzuschränken. Diese Versäumnisse gehen auf Kosten aller anderen Verbraucher und Unternehmen.“

Zwar würden einzelne Unternehmen, die durch Stromeinsparungen aus der Regelung fielen, aufgefangen, wenn sich ihre Stromkostenintensität von vorher mindestens 17% auf dann mindestens 14% verringert. Für diese Unternehmen existiere jedoch bereits eine Übergangsregelung im EEG, die 2018 auslaufe. Die 14%-Schwelle stelle jedoch weiterhin eine Barriere für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen dar, da ab hier die volle Umlage entrichtet werden müsse. Die DENEFF empfiehlt daher, „die Befreiung an den Nachweis von Energieeffizienzkennzahlen zu knüpfen“.

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