KWKG 2016

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)

In Deutschland werden hocheffiziente KWK-Anlagen aus klimapolitischen Gründen durch das KWK-Gesetz (KWKG) gefördert. Das geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz aus dem Jahre 2012 (KWKG 2012) wurde am 1. Januar 2016 durch das neue KWK-Gesetz (KWKG 2016) ersetzt.

Der erste offizielle Referentenentwurf für ein Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG) stammte vom 28. August 2015 und umfasste 35 Paragraphen. Am 1. Januar 2016 trat das „Gesetz zur Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ vorbehaltlich einiger beihilferechtlichen Genehmigungen der Europäischen Union in Kraft. Die förmliche beihilferechtliche Genehmigung soll bis Ende Oktober 2016 vorliegen. Anhand der Paragraphen-Anzahl (35) sieht der KWK-Interessierte bereits, dass sich gegenüber dem bestehenden KWK-Gesetz aus dem Jahre 2012, das 20 Paragraphen aufweist, einiges verändert hat. Im neuen Referentenentwurf zum KWKG 2016 (Ende September 2016) steigt der Umfang des KWK-Gesetzes u. a. aufgrund der Regelungen zur KWK-Ausschreibung noch einmal erheblich an.

Am 18. Dezember 2015 passierte das neue KWK-Gesetz den Deutschen Bundesrat. Am 30. Dezember 2015 wurde das neue KWK-Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Januar 2016 in Kraft.

->Quelle: kwkg2016.de