BAM berät BSH bei Offshore-Wind

Verwaltungsvereinbarung über Plausibilisierungsprüfung

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) haben eine Verwaltungsvereinbarung über die Plausibilisierungsprüfung von Offshore-Windenergieanlagen unterzeichnet. Demnach berät die BAM das BSH in allen bautechnischen Fragen der Anlagen und gibt Freigabeempfehlungen.

Offshore-Windparks sollen als Eckpfeiler der Energiewende einen wachsenden Beitrag zur Energieversorgung leisten. Die Bundesregierung erwartet, dass bis 2030 etwa 15 GW Offshore-Windenergie ins Stromnetz eingespeist wird – genug, um etwa  15 Millionen Privathaushalte mit grünem Strom zu versorgen. Um dies zu unterstützen, haben sich die BAM und das BSH für eine engere Zusammenarbeit im Genehmigungsverfahren von Offshore-Windenergieanlagen entschieden.

„Als Bundesoberbehörde unterstützen wir die Ausbauziele der Bundesregierung für erneuerbare Energien“, so Prof. Ulrich Panne, Präsident der BAM. „Durch die Partnerschaft mit dem BSH kann die BAM mit ihrer Expertise im Bereich Bauwerkssicherheit dazu beitragen, dass die Zulassung von Offshore-Windenergieanlagen effizienter und zugleich die Sicherheit der Anlagen gewährleistet wird“.

Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung der Offshore-Windenergieanlagen berät die BAM das BSH in allen bauwerksrelevanten Fragestellungen. Schwerpunkt ist dabei die Überprüfung der geotechnischen Gründung, des Stahlbaus und der Verbindungen, für die häufig sogenannte Grout-Verbindungen (Rohr-in-Rohr-Steckverbindungen) verwendet werden. Diese liegen oft unter Wasser und stellen aufgrund der hohen Materialbeanspruchung besondere Anforderungen an die Bauausführung.

Die BAM „gewährleistet Sicherheit in Technik und Chemie“

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die BAM forscht, prüft und berät zum Schutz von Mensch, Umwelt und Sachgütern. Im Fokus aller Tätigkeiten in der Materialwissenschaft, der Werkstofftechnik und der Chemie steht dabei die technische Sicherheit von Produkten und Prozessen. Dazu werden Substanzen, Werkstoffe, Bauteile, Komponenten und Anlagen sowie natürliche und technische Systeme von volkswirtschaftlicher Dimension und gesellschaftlicher Relevanz erforscht und auf sicheren Umgang oder Betrieb geprüft und bewertet. Die BAM ent­wickelt und validiert Analyseverfahren und Bewertungsmethoden, Modelle und erforderliche Standards und erbringt wissenschaftsbasierte Dienstleistungen für die deutsche Wirtschaft im europäischen und internationalen Rahmen. Die BAM setzt und vertritt für Deutschland und seine globalen Märkte hohe Standards für Sicherheit in Technik und Chemie zur Weiterentwicklung der erfolgreichen deutschen Qualitätskultur „Made in Germany“.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde der Bundesrepublik Deutschland. Mit den Dienstsitzen in Hamburg und Rostock unterstützt die Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung die maritime Wirtschaft, fördert die Sicherheit auf dem Meer sowie die nachhaltige Meeresnutzung, informiert über den Zustand von Nord- und Ostsee und stärkt über Monitorings den Umweltschutz.

->Quelle: bam.de/bam-bsh-verwaltungsvereinbarung