Regierung zieht positive Bilanz der NPE

Nationale Plattform Elektromobilität lieferte „strategisch wichtige Informationen“

Die Bundesregierung zieht eine positive Bilanz der bisherigen Arbeit der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE). Das wird in ihrer Antwort (19/1542) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1231) deutlich – so der parlamentseigene Pressedienst „heute im bundestag„. Die NPE ist ein mit Spitzenvertretern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden besetztes Beratungsgremium der Bundesregierung für Fragen der Elektromobilität.

Tesla und kleiner einträchtig ladend – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur für Solarify

Laut der Antwort hat die Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten von der NPE „insbesondere strategisch wichtige Informationen zur effektiven und gleichzeitig effizienten Umsetzung des fortlaufenden Marktanreizpakets Elektromobilität erhalten“. Des Weiteren habe die NPE im April 2017 der Bundesregierung die Deutsche Normungs-Roadmap Elektromobilität 2020 übergeben.

Die künftige Arbeit der NPE werde sich an den Vorgaben des Koalitionsvertrages orientieren, die NPE zu einer Plattform „Zukunft der Mobilität“ umzugestalten, die sich mit der Weiterentwicklung der Automobilindustrie beschäftigt, kündigt die Bundesregierung in der Vorlage an. Gefragt nach den finanziellen Aufwendungen des Bundes für die NPE in den vergangenen zwölf Monaten heißt es in der Antwort, das Büro des Vorsitzenden der NPE sei 2017 mit 122.000 Euro gefördert worden. Für das Jahr 2018 seien Ausgaben für die NPE in Höhe von 143.000 Euro vorgesehen.

Die Arbeit der NPE habe „das Thema ‚Elektromobilität‘ in das Bewusstsein der Öffentlichkeit fest verankert und in verschiedenen Arbeitsgruppen (AG) Konzepte und Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Elektromobilität in den wichtigen Handlungsfeldern Fahrzeugtechnologie (AG 1), Batterietechnologie (AG 2), Ladeinfrastruktur und Netzintegration (AG 3), Normung, Standardisierung und Zertifizierung (AG 4), Ausbildung und Qualifizierung (ehemals AG 5)
sowie Rahmenbedingungen (AG 6) formuliert. Daher steht den relativ geringen Kosten ein hoher Nutzen gegenüber.“ (hib/HAU)