BDEW fordert CO2-Preis in allen Nicht-ETS-Bereichen für wirksamen Klimaschutz

Im Wortlaut: Vorschlag für Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen

Bundesminister Altmaier sowie die Energieminister der Länder Bayern, Hessen und Thüringen haben sich auf folgenden Vorschlag zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck verständigt:

Präambel

Nach dem endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie und dem schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung ist in Süddeutschland sowohl eine Stärkung der Erzeugungskapazitäten als auch ein weiterer Ausbau der Stromnetze erforderlich.

Die Bundesregierung hat bereits am Mittwoch, dem 22.5.2019, Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Kraft- Wärme-Kopplung und zur Versorgungssicherheit beschlossen.1 Insbesondere wird die Bundesregierung ermitteln, inwieweit weitere Kraftwerke südlich der Netzengpässe angereizt werden müssen. Dazu wird die Bundesregierung als ersten Schritt umgehend eine nationale Analyse der Versorgungssicherheit für die Jahre ab 2023 einleiten, um die Angemessenheit der Ressourcen abzuschätzen. Dabei werden neben dem Atom- und Kohleausstieg in Deutschland auch die Entwicklungen bei den gesicherten Leistungen im benachbarten Ausland und der europäische Stromhandel mit einbezogen. Damit wird vorsorglich auch rechtzeitig die erste der nach den europäischen Regeln notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung (ggf. regionaler) systematischer Investitionsanreize für Gaskraftwerke geschaffen. So ist sichergestellt, dass gegebenenfalls notwendige neue Erzeugungskapazitäten noch rechtzeitig in Betriebsbereitschaft gebracht werden können.

Die Energieminister haben sich im Hinblick auf die geplanten Netzvorhaben im Dreiländereck in intensiven Gesprächen bemüht, Lösungen zu finden, welche fachlich tragfähig sind, die Belastungen für die Betroffenen so gering wie möglich halten und einseitige Belastungen bestimmter Regionen nach Möglichkeit vermeiden. Dabei sind insbesondere auch Anregungen berücksichtigt worden, die von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in der Region vorgebracht worden sind.

  1. Netzausbau möglichst bürgerfreundlich gestalten Die Energieminister der drei Bundesländer und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie sprechen sich für einen möglichst bürgerfreundlichen und landschaftsschonenden Netzausbau aus. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen, dass der Ausbaubedarf auf das Ausmaß zu beschränken ist, das unter den denkbaren absehbaren Entwicklungen auf jeden Fall erforderlich ist.
  2. Entscheidungen über Stromtrassen nur im gesetzlichen Verfahren Dabei legen die Minister Wert auf die Feststellung, dass eine Entscheidung über Stromtrassen nur im gesetzlich dafür vorgesehenen Verfahren von den zuständigen Behörden unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange in transparenter Form erfolgen kann. Sie bitten deshalb die Bundesnetzagentur, den nachfolgend skizzierten Vorschlag zu prüfen und vor einer Festlegung im Netzentwicklungsplan öffentlich zu konsultieren.

1 Im Zusammenhang mit den Eckpunkten zum Strukturstärkungsgesetz 2 III. Vorschlag für eine Verständigung Der Bedarf für die Stromleitungen wird von der Bundesnetzagentur auf Basis der von den Übertragungsnetzbetreibern erarbeiteten Szenarien nach eingehender Prüfung und öffentlicher Konsultation im Netzentwicklungsplan festgelegt.

Das Ziel dieses Vorschlags besteht darin, die erforderliche Kapazität für Stromtransporte mit möglichst geringen Belastungen für die Bevölkerung sicherzustellen.

Der Vorschlag umfasst folgende Maßnahmen:

  1. Entlastung von Grafenrheinfeld und Südthüringen
    Als Netzknotenpunkt ist die Region Grafenrheinfeld bereits hoch belastet. Mit der Thüringer Strombrücke haben Südthüringen und die betroffenen Regionen in Bayern bereits wesentlich zur Steigerung der Transportkapazitäten beigetragen. Vor diesem Hintergrund soll auf P44 (Schalkau nach Grafenrheinfeld) verzichtet werden. Die planerischen und rechtlichen Konsequenzen sind im Detail noch zu prüfen. P43 soll in der Ursprungsvariante (Mecklar nach Grafenrheinfeld), wie bereits im Bundesbedarfsplangesetz festgelegt, aber so weit möglich in Erdverkabelung gebaut werden. Diese Variante ist die kürzeste und bringt die geringste Gesamtbelastung.
  2. SuedOstLink durch 525 kV-Technologie schmaler als mit 320 kV-Technologie
    Im Hinblick auf den im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten geplanten zusätzlichen Zubau erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65 % des Bruttostromverbrauchs wird der SuedOstLink mit 4 GW geplant. Statt die Leitung mit Leerrohren zu planen, soll das Vorhaben unter Nutzung der neuen 525 kV-Technologie innerhalb der bislang geplanten Trassenbreite erfolgen. Mit bisheriger Technologie (320 kV) und Leerrohren müsste die Trasse deutlich verbreitert werden. An anderer Stelle kann in geringem Umfang ergänzend noch ein Ausbau bei Drehstromvorhaben erforderlich sein. In den Abschnitten, in denen der SuedOstLink als Freileitung mit der 525 kV-Technologie errichtet wird, soll die Option einer gemeinsamen Führung mit bestehenden Drehstromleitungen verfolgt werden. Es ist ein Anliegen von Bund und Ländern, linienförmige Infrastruktur (Autobahnen, Eisenbahnen, Stromtrassen) wo immer möglich zu bündeln. Die BNetzA wird in einem Bericht die Anwendung solcher Bündelungsmöglichkeiten ausführen.
  3. Weitere Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung
    Aus netztechnischen Gründen ist die Erdverkabelung bei Drehstromvorhaben nur auf Teilabschnitten möglich. Allerdings kann die abschnittsweise Verkabelung von Drehstromleitungen in den betroffenen Regionen zu einer deutlichen Entlastung führen. Wo die Planungen für die Vorhaben bereits weit fortgeschritten sind, würde die Umplanung auf Erdkabel allerdings zu mehrjährigen Verzögerungen und damit zu gravierenden Netzengpässen führen. Vor diesem Hintergrund soll bei Vorhaben, die in der Planung noch nicht so weit vorangeschritten sind, eine abschnittsweise Verkabelung verstärkt in Betracht gezogen werden. Nach diesen Maßstäben ist zu prüfen, ob über die nachfolgend genannten Vorhaben hinaus für weitere Vorhaben eine abschnittsweise Erdverkabelung vorgesehen werden kann. In diesem Sinne soll eine abschnittsweise Erdverkabelung mindestens bei folgenden Vorhaben nach Möglichkeit realisiert werden:
  • BBPlG Nr. 17, Mecklar – Grafenrheinfeld (P43)
  • BBPlG Nr. 32, Teilabschnitte Pleinting – Bundesgrenze sowie Simhar – Pirach
  • BBPlG Nr. 41, Raitersaich – Altheim

->Quellen: