Coronakrise verzögert Klimaschutzprogramm 2030 kaum

Antwort der Bundesregierung vom 03.06.2020

Die Bundesregierung erwartet bei der Umsetzung  des Klimaschutzprogramms 2030 – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – überwiegend keine oder nur vereinzelt Verzögerungen aufgrund der Coronakrise. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/19432) vom 04.06.2020 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19083) hervor. Solarify dokumentiert. (hib/SCR)

Reichstag bei Nacht - Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Reichstag bei Nacht – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Antwort der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

– Drucksache 19/19083 –

Auswirkungen der Corona-Krise auf das Klimaschutzprogramm 2030

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Dort sind sektorenspezifische Maßnahmen verabschiedet worden, um die Klimaziele der Bundesregierung bis 2030 einzuhalten. Durch den Ausbruch des Virus Covid-19 befindet sich Deutschland am Anfang einer Wirtschaftskrise, der sogenannten Corona-Krise, deren Bekämpfung nach Ansicht der Fragesteller potentiell Auswirkungen auf die Klimaschutzgesetzgebung haben kann. Vor dem Hintergrund, dass nach Ansicht der Fragesteller die derzeit vermeldeten Emissionsminderungen der deutschen Treibhausgase (THG) als Einmaleffekte im Zuge der milden Witterungen, der erlassenen Corona-Einschränkungen im öffentlichen Leben (u. a. sinkender Konsum und Verkehr) und der einbrechenden Konjunktur zu werten sind (https://www.agora-energiewende.de/presse/pressemitteilungen/corona-krise-und-milder-winter-lassen-deutschland-klimaziel-fuer-2020-erreichen0/), stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung ihre Klimaziele unter Pandemiebedingung erreichen will – zumal das Klimaschutzprogramm 2030 laut regierungseigenen Gutachten ohnehin nicht ausreichende Maßnahmen vorsieht, um die selbstgesteckten Regierungsziele im Klimaschutz zu erfüllen.

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die bisher veröffentlichten Gutachten zur Abschätzung der Treibhausgasmin-derungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 wurden vom BMWi und vom BMU in Auftrag gegeben und im März 2020 veröffentlicht.

Diese Abschätzungen beziehen sich nur auf das Minderungspotenzial aller Maßnahmen eines Sektors. Die Minderungswirkung der entsprechenden Einzelmaßnahmen wurde hier nicht ausgewiesen. Es liegen keine Abschätzungen dazu vor, wie sich die Corona-Krise auf die Treibhausgasminderungswirkung der Maßnahmen auswirkt. Da der weitere Verlauf und die Folgen der Corona-Krise derzeit noch schwer abzuschätzen sind, ist es auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich zu sagen, wie sich die Krise auf zukünftige Schätzungen der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 auswirken wird.

    1. Welche der im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat die Bundesregierung bisher konkret umgesetzt, und welche der Maßnahmen und deren Umsetzungen werden sich voraussichtlich durch die Corona-Krise verzögern (bitte nach Maßnahmen und THG-Minderungspotential bei aktuellem so-wie prognostiziertem Umsetzungsstand auflisten)?

Die Bundesregierung hat sich im Klimaschutzprogramm dafür ausgesprochen, ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme (Non-ETS-Sektoren) einzuführen. Der Bundestag hat die Einführung einer solchen CO2-Bepreisung mit dem im Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) begründe-ten nationalen Emissionshandel bereits im Dezember 2019 beschlossen. Durch die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zu den steuergesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans 2030 ist eine Änderung des BEHG notwendig. Zur Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses hat die Bundesregierung am 20. Mai 2020 den Entwurf des 1. BEHG-hat die Bundesregierung am 20. Mai 2020 den Entwurf des 1. BEHG-Änderungsgesetzes beschlossen. Weiterhin hat sich Deutschland mit Frankreich darauf verständigt, gemeinsam die Einführung einer CO2-Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) zu unterstüt-zen und an einer CO2-Bepreisung in allen Sektoren zu arbeiten.
Des Weiteren wird auf die Antwort vom 30. März 2020 auf die schriftliche Frage Nr. 3/331 des Abgeordneten Dr. Köhler (FDP) verwiesen (vgl. Drucksachege Nr. 3/331 des Abgeordneten Dr. Köhler (FDP) verwiesen (vgl. Drucksache 19/18344, Frage Nummer 102, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/183/1918344.pdf).

2. Welche der im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen zum Sektor Gebäude hat die Bundesregierung bisher konkret umgesetzt, und welche der Maßnahmen und deren Umsetzungen werden sich voraus-sichtlich durch die Corona-Krise verzögern (bitte nach Maßnahmen und THG-Minderungspotential bei aktuellem sowie prognostiziertem Umset-zungsstand auflisten)?

Alle im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen zum Sektor Gebäude befinden sich in Vorbereitung oder bereits in Umsetzung. Corona-bedingte Verzögerungen sind nach bisherigem Stand bei keiner der Maßnahmen zu erwarten.

3.4.1.5 Reallabore der Energiewende

Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung. Bisher wurden zwei Reallabore der Energiewende bewilligt. Weitere Bewilligungen werden derzeit vorbereitet und sollen planmäßig in den Jahren 2020 ff. folgen.vorbereitet und sollen planmäßig in den Jahren 2020 ff. folgen.

3.4.2.1. Steuerliche Förderung

Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist mit Inkrafttreten des § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) am 01. Januar 2020 umgesetzt worden. Seither können Bürgerinnen und Bürger bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum mit bis zu 20 Prozent ihrer Aufwendungen von der Steuer absetzen. Die Geltendmachung kann erstmalig mit Einreichung der Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2020 erfolgen.

3.4.2.2. BEG inkl. Investitionszuschüsse / Austauschprämie

Bei den investiven Förderprogrammen wurden zum 01. bzw. 24. Januar 2020 folgende Änderungen wirksam: Erhöhung der Fördersätze für energieeffizientes Bauen und Sanieren für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen von Wohngebäuden sowie für energieeffiziente Sanierungen von Nichtwohngebäuden um zehn Prozentpunkte im wohnwirtschaftlichen Bereich (CO2– Gebäudesanierungsprogramm) sowie Anpassung der Förderkonditionen in der Heizungsförderung (Marktanreizprogramm). In diesem Rahmen wurde auch eine Austauschprämie für Ölheizungen eingeführt. Die Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist für das Jahr 2021 geplant.

3.4.2.3 Serielle Sanierung

Das neue Förderprogramm Serielle Sanierung soll im Jahr 2020 starten, aktuell laufen die Arbeiten an einem Umsetzungskonzept.

3.4.2.4 Energetische Stadtsanierung

Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht eine Weiterentwicklung des Förderprogrammes Energetische Stadtsanierung im Jahr 2020 vor. An dieser Weiterentwicklung wird gearbeitet. Es ist geplant, dass die neuen Förderbedingungen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

3.4.2.5 Energieberatung

Die Maßnahme zur Energieberatung wurde umgesetzt.

3.4.2.6 Vorbildfunktion Bundesgebäude

Entsprechend des Beschlusses zum Klimaschutzprogramm 2030 zur Vorbildfunktion der Bundesgebäude sollen neue Gebäude des Bundes ab dem Jahr 2022 mindestens einem Effizienzgebäudestandard EH 40 entsprechen. In einem zweiten Schritt werden auch für den vorhandenen Gebäudebestand des Bundes Sanierungsziele für 2030 und 2050 durch einen Energieeffizienzerlass verbindlich vorgegeben. Dazu ist es erforderlich, dass bei allen neuen großen Sanierungs- und Modernisierungsbauvorhaben ab einem noch zu definierenden Stichtag mindestens ein EH 55-Standard zu Grunde gelegt wird. Am Erlass wird derzeit gearbeitet.

Die Umsetzung von Baumaßnahmen mit Integration dieser Effizienzgebäudestandards bedarf regelmäßig entsprechender Vorlauf- und Planungszeiten. Die Vorgaben für die Effizienzgebäudestandards werden bereits jetzt im Vorgriff auf die geplanten detaillierteren Festlegungen des Bundeskabinetts (Erlass) zu Neu- und Erweiterungsbauten und energieeffizienten Bestandssanierungen bei den Planungen unter Anwendung des Grundsatzes der Sparsamkeit und unabhängig von der aktuellen Pandemiesituation berücksichtigt.

3.4.2.7 Weiterentwicklung des energetischen Standards

(sh. letzter Abschnitt zu Frage 2).

3.4.2.8 Weiterentwicklung der Städtebauförderung (StBauF)

Mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 wurde die Maßnahme umgesetzt. Künftig sind „Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns)“ zwingende Fördervoraussetzung und zugleich programmübergreifend förderfähig.

3.4.2.9. Innovationsprogramm Zukunft Bau

Ein neuer Förderaufruf der Zukunft Bau Forschungsförderung wurde am 18. Februar 2020 veröffentlicht. Bis zum 01. Juli 2020 können Projektanträge eingereicht werden, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Gebäudesektors erwarten lassen.

Maßnahmen in Bezug auf das Energieeinsparrecht für Gebäude

Mit dem am 23. Oktober 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz werden die in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen in Bezug auf das Energieeinsparrecht für Gebäude umgesetzt.

3. Welche der im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen zum Sektor Verkehr hat die Bundesregierung bisher konkret umgesetzt, und welche der Maßnahmen und deren Umsetzungen werden sich voraus-sichtlich durch die Corona-Krise verzögern (bitte nach Maßnahmen und THG-Minderungspotenzial bei aktuellem sowie prognostiziertem Umsetzungsstand auflisten)?

Die bereits umgesetzten Einzelmaßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 im Sektor Verkehr sind in die Handlungsfelder ÖV, Rad und Fußverkehr, PKW, Nutzfahrzeuge sowie übergreifende und unterstützende Maßnahmen unterteilt.

Im Handlungsfeld ÖV, Rad- und Fußverkehr sind die Einzelmaßnahmen

  • Bahnfahren billiger machen, Fliegen teurer machen,
  • Engpässe beseitigen/ attraktive Takte und schnelles Umsteigen fördern (Erhöhung der Regionalisierungsmittel,
  • Erhöhung der GVFG-Mittel (plus Ausrichtung GVFG an Klimaschutz),
  • Attraktivität für Nutzer steigern (PBefG-Novelle Emissionsanforderungen) und
  • fahrradfreundlichere Rahmenbedingungen schaffen

bereits umgesetzt.

Im Handlungsfeld PKW sind die Einzelmaßnahmen

  • CO2-Flottenregulierung (EU-Ebene),
  • Dienstwagensteuer für die Nutzung von batterieelektrischen Fahrzeugen oder Plug-In-Hybriden bis 2030 verlängern
  • Senkung Dienstwagenbesteuerung für reine Elektrofahrzeuge
  • Verlängerung der staatlichen Kaufprämie für Elektrofahrzeuge,
  • stärkere Förderung kleiner Fahrzeuge,
  • Erstellung Masterplan Ladeinfrastruktur, Einrichtung Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (inkl. Einrichtung Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur)
  • Gewerbliche und private Ladeinfrastruktur fördern (hier: Förderaufruf La-deinfrastruktur ohne 7/24-Zugangsbedingung) und
  • Verlängerung der Steuerbefreiung bei Nutzung von Ladeinfrastruktur des Arbeitgebers bis Ende 2030

bereits umgesetzt.

Im Handlungsfeld Nutzfahrzeuge sind die Einzelmaßnahmen

  • CO2-Flottenregulierung (EU-Ebene) und
  • Erstellung Masterplan Ladeinfrastruktur

bereits umgesetzt.

Im Handlungsfeld übergreifende und unterstützende Maßnahmen wurden die Einzelmaßnahmen

  • Nationales Emissionshandelssystem (BEHG in Kraft) und
  • Anhebung Entfernungspauschale und Planungsrecht beschleunigen (zum Teil umgesetzt)

bereits ergriffen.

Derzeit ist noch nicht absehbar, inwiefern sich die Corona-Krise auf die Umsetzung der übrigen Einzelmaßnahmen verzögernd auswirken wird.

4. Welche der im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen zu den Sektoren Landwirtschaft und Forstwirtschaft hat die Bundesregierung bisher konkret umgesetzt, und welche der Maßnahmen und deren Umset-zungen werden sich voraussichtlich durch die Corona-Krise verzögern (bitte nach Maßnahmen und THG-Minderungspotential bei aktuellem so-wie prognostiziertem Umsetzungsstand auflisten)?

Die Maßnahmen der Sektoren Landwirtschaft sowie Landnutzung, Landnut-zungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) befinden sich auch in Zeiten der Corona-Krise weiterhin im Umsetzungsprozess. Vereinzelt kann es zu Ver-zögerungen kommen.

3.4.5.1 Senkung der Stickstoffüberschüsse und -emissionen einschließlich Minderung der Ammoniakemissionen und gezielte Verminderung der Lachgasemissionen

Durch die Änderung der DüV, die am 1. Mai 2020 in Kraft getreten ist, werden deutliche Verbesserungen bei der Erreichung der angesprochenen Ziele erwartet. Dies betrifft die weitere Senkung der Stickstoffüberschüsse, sowie die Minderung von Ammoniak- und Lachgasemissionen. Die Düngeverordnung soll zudem mit verschiedenen investiven und flächenbezogenen Fördermaßnahmen (AUKM) wie z. B. der Förderung von Techniken zur Reduzierung der Ammoniakemissionen oder emissionsarmer Güllelager unterstützt werden. Die letzt-genannten investiven Förderungen sind grundsätzlich bereits über die GAK, mit hierfür aufgestocktem Mittelvolumen möglich. Weitere Verhandlungen in-nerhalb der Bundesregierung dazu dauern an.

3.4.5.2 Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlichen Reststoffen

Diese Maßnahme betrifft die energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe in Biogasanlagen und die damit verbundene Vermeidung von Methanemissionen sowie die Erzeugung von erneuerbarer Energie. Der stärkere Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und die gasdichte Lagerung von Gärresten sollen mit bestehen-den und neuen Instrumenten gefördert werden. Beim Einsatz von Co-Substraten ist zu berücksichtigen, das eine Ausweitung der Anbauflächen für Bioenergie aufgrund von Flächenrestriktionen nicht in Betracht kommt. Dabei wird die Förderung an einem Verhältnis von bis zu zwei Großvieheinheiten pro Hektar ausgerichtet.

Konzeptionelle Überlegungen zur Umsetzung der Maßnahmen werden derzeit angestellt.

3.4.5.3 Ausbau des Ökolandbaus

Die Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Flächen ist auch eine Klima-maßnahme. Dies liegt in erster Linie an der Einsparung von Mineraldüngern, bei deren Herstellung Treibhausgase entstehen. Die Bundesregierung will Rechtsvorschriften zugunsten besonders umweltfreundlicher Verfahren wie dem ökologischen Landbau oder anderer besonders nachhaltiger Verfahren der Landbewirtschaftung weiterentwickeln und die rechtliche und finanzielle För-derung optimieren. Mit der Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt den Anteil ökologisch bewirt-schafteter Flächen an der gesamten Landwirtschaftsfläche bis zum Jahr 2030 auf 20 Prozent zu erhöhen.

Alle Maßnahmen befinden sich weiter im Umsetzungsprozess.

Kontaktverbote durch die Corona-Krise betreffen auch Informationsangebote zum ökologischen Landbau und Umstellungsberatungen für landwirtschaftliche Betriebe. Die Auswirkungen sind derzeit nicht abzusehen.

3.4.5.4 Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Tierhaltung

In der Tierhaltung und Tierernährung wird die Bundesregierung weiteres Einsparpotenzial realisieren. Neben Forschung und Züchtung wird es auf die künf-tige Entwicklung der Tierbestände ankommen, diese ist in den letzten Jahren rückläufig. So sinken die Bestandszahlen im Rinderbereich seit einigen Jahren um 3 bis 4 Prozent jährlich. Fördermaßnahmen sollen mehr im Hinblick auf dasTierwohl ausgerichtet werden, unter Berücksichtigung der Umweltwirkungen und der Einsparungen von Emissionen. Auch hier richtet die Bundesregierung ihre Förderung schrittweise darauf aus, dass die Tierhaltung in einem Verhältnis von maximal zwei Großvieheinheiten je Hektar erfolgen soll.

Es ist geplant, bis Sommer 2020 einen neuen Fördergrundsatz „Spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz“ (SIUK) für landwirtschaftliche Unternehmen in der GAK zu etablieren.

BMEL unterstützt zudem die Weiterentwicklung der Futtermittelbewertungs-systeme, um auf dieser Grundlage bei der praktischen Fütterung der Nutztiere u. a. eine Verbesserung bei den Rationsplanungen zu erreichen.u. a. eine Verbesserung bei den Rationsplanungen zu erreichen.

3.4.5.5 Energieeffizienz in der Landwirtschaft

Die in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzte Technik kann hinsicht-lich ihres Energiebedarfs weiter verbessert werden. Das Bundesprogramm für Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau wird dafür fortgeführt und weiterentwickelt und der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert.

Das seit 2016 bestehende Bundesprogramm wurde Ende Februar 2020 vorübergehend geschlossen. Eine neue Förderrichtlinie auf Basis der Vorgaben des Klimaschutzprogramms 2030 wird im Moment entwickelt und soll in der zweiten Jahreshälfte 2020 veröffentlicht werden.

3.4.7.1 Humuserhalt und -aufbau im Ackerland

Das Kohlenstoffspeicherpotenzial der Böden muss verstärkt aktiviert werden. Auf der Grundlage der Bodenzustandserhebung 2018 und einer zweiten Erhebung nach etwa 10 Jahren wird der Kohlenstoffvorrat in landwirtschaftlich gebung nach etwa 10 Jahren wird der Kohlenstoffvorrat in landwirtschaftlich ge-nutzten Böden und seine Veränderungen bundesweit erfasst. Maßnahmen zur standortspezifischen Kohlenstoffanreicherung sollen u. a. in der Ackerbaustrastandortspezifischen Kohlenstoffanreicherung sollen u. a. in der Ackerbaustrategie berücksichtigt werden, die aktuell erarbeitet wird. Der Ausbau des ökologischen Landbaus trägt ebenfalls zur Kohlenstoffanreicherung bei.

An weiteren Aktivitäten zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahme Humuserhalt und -aufbau im Ackerland wird gearbeitet.

Verschiedene im Rahmen der auch in Corona-Zeiten laufenden Verhandlungen zur GAP nach 2020 vorgeschlagene GLÖZ-Standards (Erhaltung von Dauer-grünland, Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen, Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern, Fruchtwechsel, Gebot der Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten, erosionsmindernde Bodenbearbeitung…) tragen zur Erreichung dieses Ziels bei.

3.4.7.2 Erhalt von Dauergrünland

Der Erhalt von Dauergrünland wird bereits im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) adressiert. Die Bundesregierung setzt sich bei den GAP-Verhandlungen dafür ein, dass Regelungen zum Grünlanderhalt beibehalten werden, die Beratungen auf EU-Ebene dauern noch an. Die Fördermaßnahmen zum Dauergrünlanderhalt im Rahmen der 2. Säule werden fortgeführt. Die Ar-beiten zur Erstellung einer Grünlandstrategie zur Sicherung und Stärkung einer dauerhaften Grünlandnutzung verzögern sich durch die Corona-Pandemie.

3.4.7.3 Schutz von Moorböden einschließlich Reduzierung der Torfverwendung in Kultursubstraten

Wichtig ist auch die Treibhausgasemissionen in den Blick zu nehmen, die aus entwässerten Moorböden resultieren, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und mit den Ländern wird an einer Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz gearbeitet. Die Maßnahme schließt auch die Reduzierung der Torfverwendung in Kultursubstraten im Gartenbau auf Grundlage einer derzeit in Erarbeitung befindlichen Torfminderungsstrategie mit ein.

Am 18. und 19. Februar 2020 veranstaltete das BMEL ein Symposium zur Torfminderung, auf dem der Status-Quo, auch im europäischen Kontext, und Entwicklungspfade diskutiert wurden.

Darüber hinaus ist der Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen unter dem Thema „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“ explizit als ein zukünftig einzuhaltender Standard für den guten landwirtschaftlichen Zustand von Flächen (GLÖZ 2) Bestandteil der weiter laufenden Verhandlungen zur GAP nach 2020.

3.4.7.4 Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung

Wichtige CO2-Senken, insb. Wälder und Moore, drohen ihre gespeicherten Emissionen wieder abzugeben. Im Erhalt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und der Holzverwendung liegt ein enormes Klimaschutzpotenzial. Dieses unterliegt allerdings periodischen Schwankungen. Enorm wichtig ist, dass wir die Wälder und deren nachhaltige Bewirtschaftung langfristig erhalten und sichern. Gerade die Extremwetter des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass der Wald Hilfe braucht, um seine Klimaschutzfunktion auch weiter erfüllen zu können. Dazu sind geeignete Maßnahmen zur Wiederbewaldung der Schadflächen sowie Maßnahmen zur verstärkten Anpassung der Wälder insgesamt an den Klimawandel im Rahmen eines klimarobusten Waldumbaus not-wendig. Deshalb fördert die Bundesregierung die Sicherung dieser CO2-Senken. Im Dezember 2019 hat der PLANAK Erweiterungen des GAK-Förderangebots beschlossen, u. a. zur besseren Berücksichtigung von Biodiversitätsaspekten und zur stärkeren Förderung von Kleinwaldbesitzern bei der Wiederherstellung der durch Extremwetterereignisse geschädigten Wälder.

Gleichzeitig werden wir die nachhaltige und ressourceneffiziente Holzverwendung fördern. Dazu gehört zum Beispiel eine vermehrte Verwendung von Holz als klimafreundlichem Werkstoff anstelle fossiler Baustoffe im Rahmen des nachhaltig zur Verfügungen stehenden Potenzials.

3.5.4.1 Programm zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung

Stärkung der Nachhaltigkeitskriterien (Mindeststandards) für das Speisenangebot von Kantinen der Bundesverwaltung auf Basis der bereits verpflichtend eingeführten DGE-Qualitätsstandards. Die Qualitätsstandards werden derzeit überarbeitet und wir werden ein besonderes Augenmerk auf Aspekte der Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung legen. Mit einer Veröffentlichung ist Ende 2020 zu rechnen.

3.5.4.4 Vermeidung von Lebensmittelabfällen

Wenn wir Lebensmittelabfälle vermeiden, hat dies mittelbar auch Auswirkungen auf die mit der Produktion von Lebensmitteln verbundenen Treibhausgase. Dazu muss die beschlossene Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebens-mittelverschwendung konsequent umgesetzt werden. Ein Indikator über die Lebensmittelabfälle und -verluste in Deutschland wird in die Deutsche Nach-haltigkeitsstrategie aufgenommen. Damit werden die Ergebnisse der Anstren-gungen transparent und dokumentierbar. Für eine kontinuierliche Berichterstattung werden die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen be-reitgestellt.

Im September 2019 hat das Thünen-Institut einen Bericht über die Daten für die in Deutschland entstandenen Lebensmittelabfälle für das Jahr 2015 veröffentlicht. Dieser Baselinebericht wird zur Beurteilung der Fortschritte und eines kontinuierlichen Monitorings der Lebensmittelabfälle in Deutschland herange-zogen.

In der ersten Jahreshälfte 2020 erarbeitet das Thünen-Institut mit DESTATIS und UBA ein entsprechendes Konzept zum kontinuierlichen Monitoring der Lebensmittelabfälle. Diese Arbeiten sind Grundlage für die Erarbeitung eines Sekundärindikator, der dazu dienen soll die CO2-Äquivalente der entstandenen Lebensmittelabfälle auszuweisen.

5. Welche der im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen zum Sektor Industrie hat die Bundesregierung bisher konkret umgesetzt, und welche der Maßnahmen und deren Umsetzungen werden sich voraus-sichtlich durch die Corona-Krise verzögern (bitte nach Maßnahmen und THG-Minderungspotential bei aktuellem sowie prognostiziertem Umset-zungsstand auflisten)?

Alle der im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen zum Sek-tor Industrie in der Federführung des BMWi und des BMU befinden sich in Vorbereitung oder bereits in Umsetzung. Corona-bedingte Verzögerungen sind nach bisherigem Stand bei keiner der Maßnahmen zu erwarten.

3.4.4.1 Investitionsprogramm – Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft

Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung.

3.4.4.2 Wettbewerbliche Ausschreibungen für Energieeffizienz:

Förderprogramm

Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung.

3.4.4.3 Ressourceneffizienz und –substitution

Das Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) setzt die Maßnahme des Klimaschutzprogramms um. Das TTP LB hat sich zum Ziel gesetzt, den Leichtbau als Zukunftstechnologie weiterzuentwickeln und damit u. a. einenLeichtbau als Zukunftstechnologie weiterzuentwickeln und damit u. a. einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung zu leisten. Dass um die o. g. Klimaschutzmaßnahme kurzfristig verstärkte TTP LBleisten. Dass um die o. g. Klimaschutzmaßnahme kurzfristig verstärkte TTP LB mit einem Schwerpunkt zur Förderung marktnaher Projekte ist zum 1. April 2020 trotz der Corona Krise sehr gut gestartet. Für die Programmlinie „Ressourceneffizienz und –substitution“ liegen 46 Projektskizzen mit 226 Beteiligten und einem beantragten Fördervolumen von ca. 72 Mio. Euro vor. Die vorliegenden Skizzen werden zügig geprüft und bewertet und schnellstmöglich in konkrete Projektanträge überführt. Es ist es geplant, dass noch in diesem Jahr erste Projekte starten.

3.4.4.4 Neue Konstruktionstechniken und Werkstoffe für eine emissionsarme Industrie

Das Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) setzt die Maßnahme des Klimaschutzprogramms um. Das TTP LB hat sich zum Ziel gesetzt, den Leichtbau als Zukunftstechnologie weiterzuentwickeln und damit u. a. einenLeichtbau als Zukunftstechnologie weiterzuentwickeln und damit u. a. einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung zu leisten.

Dass um die o. g. Klimaschutzmaßnahme kurzfristig verstärkte TTP LB mit ei

Dass um die o. g. Klimaschutzmaßnahme kurzfristig verstärkte TTP LB mit einem Schwerpunkt zur Förderung marktnaher Projekte ist zum 1. April 2020 trotz der Corona Krise sehr gut gestartet.

Es liegen aktuell für die Programmlinie „Neue Konstruktionstechniken und Materialien“ 34 konkrete Projektskizzen mit insgesamt 160 Projektbeteiligten aus Wissenschaft und Wirtschaft vor, die einen Förderbedarf von ca. 54 Mio. Euro beantragen. Die vorliegenden Skizzen werden zügig geprüft und bewertet und schnellstmöglich in konkrete Projektanträge überführt. Es ist es geplant, dass noch in diesem Jahr erste Projekte starten.

3.4.4.5 Beschleunigte Umsetzung von Maßnahmen aus dem Energieaudit und den Energiemanagementsystemen (EMS) und wirksame Fortschreibung des Spitzenausgleichs

Die Maßnahme befindet sich in Vorbereitung (geplanter Maßnahmenbeginn ist 2023).

3.4.4.6 EU-Ökodesign-Richtlinie – Ausweitung von Mindeststandards

Die im Klimaschutzprogramm 2030 u. a. benannte Ausweitung von Mindest

Die im Klimaschutzprogramm 2030 u. a. benannte Ausweitung von Mindest-standards für Produkte im Rahmen von Ökodesign Mindeststandards ist ein fortlaufender Prozess auf Bundes als auch europäischer Ebene. Die Bundesregierung stellt derzeit keine Forderungen an die Europäische Kommission An-forderungen aus dem Maßnahmenpaket für Ökodesign und Energielabel zu ver-schieben.

3.4.4.7 EU-ETS Innovationsfonds: Weiterentwicklung des NER300-Programms

Die Weiterentwicklung der NER300-Programms in Form des EU-ETS Innova-tionsfonds verläuft planmäßig. Die Kommission beabsichtigt, den ersten Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen noch im Jahr 2020 zu veröffentlichen, gefolgt von regelmäßigen Aufrufen bis 2030.

3.4.4.8 Nationales Dekarbonisierungsprogramm

Die Maßnahme ist in Umsetzung. Mit dem Förderfenster „Dekarbonisierung in der Industrie“ im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms stehen bis 2023 1,025 Mrd. Euro für die Umsetzung von innovativen Dekarbonisierungsprojek1,025 Mrd. Euro für die Umsetzung von innovativen Dekarbonisierungsprojekten zur Reduktion von prozessbedingten Treibhausgasemissionen zur Verfügung und Anträge auf Förderung können seit vergangenem Jahr gestellt werden. Das Programm soll mit einer eigenen Förderrichtlinie langfristig zu einem eigenständigen Programm ausgestaltet und stärker um den Aspekt Forschung und Entwicklung sowie breite Markteinführung ergänzt werden; die entsprechende Förderrichtlinie wird derzeit erarbeitet, in der Bundesregierung abgestimmt und das notwendige Notifizierungsverfahren wird bei der EU-Kommission kurzfristig eingeleitet. Zur optimalen Ausgestaltung des Programms findet seit 2017 regelmäßig ein Branchendialog zwischen BMU und Vertreterinnen und Vertretern der Industrie statt. Viele Unternehmen der energieintensiven Industrie haben hier bereits ein konkretes Interesse an dem Programm signalisiert, und es sind bereits mehrere spezifische Anträge auf Förderung gestellt worden; BMU ist mit weiteren potenziellen Antragstellerinnen und Antragstellung im Hinblick auf mögliche Förderprojekte im Gespräch. Im November 2019 wurde zudem das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) gegründet. Es berät energieintensive Industrien zu Fragen rund um das Thema Dekarbonisierung. Zudem wird das Kompetenzzentrum das Förderprogramm betreuen. Es ist damit ein wichtiger Ansprechpartner der Industrie bei der Umsetzung von Projekten zur Reduzierung und Vermeidung von prozessbedingten Emissionen mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050.

3.4.4.9 Programm CO2-Vermeidung und -Nutzung in Grundstoffindustrien

Das Förderprogramm befindet sich in Vorbereitung.

Das im Nachgang zum Klimaschutzprogramm beschlossene Programm „Was-serstoffeinsatz in der Industrie“ befindet sich in Vorbereitung.

6. Welche der im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen zum Sektor Energiewirtschaft hat die Bundesregierung bisher konkret um-gesetzt, und welche der Maßnahmen und deren Umsetzungen werden sich voraussichtlich durch die Corona-Krise verzögern (bitte nach Maßnahmen und THG-Minderungspotential bei aktuellem sowie prognostiziertem Um-setzungsstand auflisten)?

Alle der im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen zum Sektor Energiewirtschaft befinden sich in Vorbereitung oder bereits in Umsetzung. Corona-bedingte Verzögerungen sind nach bisherigem Stand bei keiner der Maßnahmen zu erwarten.

3.4.1.1 Schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung auf Basis der Empfehlungen der Kommission

WSB

Die Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung wird mit dem Kohleausstiegsgesetz umgesetzt. Den Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes hat die Bundesregierung im Januar beschlossen. Das Gesetz soll möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden. Das gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken, den die Bundesregierung zurzeit mit den Betreibern verhandelt.

3.4.1.2 Ausbau der EE auf 65 Prozent Anteil am Bruttostromverbrauch bis 2030

Die Umsetzung der Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch bis 2030 erfolgt im Rahmen der anstehenden Novelle des EEG und der Wind-See-Gesetz-Novelle. Der Entwurf beider Novellen soll noch im ersten Halbjahr vorgelegt werden. Darüber hinaus werden weitere Punkte durch eine Novelle des Energiewirtschafts-gesetzes umgesetzt, die derzeit in Vorbereitung ist.

3.4.1.3 Weiterentwicklung und umfassende Modernisierung der KWK

Mit dem Kohleausstiegsgesetz sind auch Regelungen zur Änderung des KWKG verbunden, durch die die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms zur Weiterentwicklung der KWK umgesetzt werden.

3.4.1.4 Wärmenetze zunehmend auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umstellen

Das BMWi erarbeitet im Einklang mit dem Klimaschutzprogramm zurzeit ein Konzept für eine Bundesförderung Wärmenetze und einen Stakeholder-Dialog.

3.4.1.5 Reallabore der Energiewende

Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung.

3.5.3.3 Energieforschung stärken

Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung.

3.5.3.7 Bessere Teilhabe von Start-ups an der Energieforschung

Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung.

3.5.3.10 Beitrag der anwendungsnahen Energieforschung zur Wasserstoffstrategie

Die Maßnahme steht im Kontext der geplanten Wasserstoffstrategie, so dass ihre Umsetzung erst nach Kabinettsbeschluss beginnen kann.

3.5.3.11 Forschungsinitiative Energiewende im Verkehr

Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung.

3.5.3.13 Forschungsinitiative „Energiewende und Gesellschaft“

Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung.

3.5.3.19 Forschungsinitiative „Digitalisierung der Energiewende“

Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung.

3.4.1.6 Energieeffizienzstrategie 2050 (EffSTRA)

Die Bundesregierung geht grundsätzlich davon aus, dass auch die Energieeffizienzstrategie 2050 und die darin enthaltenen Maßnahmen weiterhin wie geplant umgesetzt werden.

3.4.1.7 Begleitmaßnahmen Energiewende

Die Begleitmaßnahmen der Energiewende werden während der Corona-Krise fortgeführt. Dialog- und Informationsformate, etwa im Rahmen des Bürgerdialogs Stromnetz, werden bei bestehenden Kontakt- oder Veranstaltungsbeschränkungen möglichst in digitaler Form durchgeführt.

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