EU-Klimaziele auf lange Bank geschoben?

Experten: EU-Wiederaufbaufonds weist Investitionslücke von 1,6 Billionen zu Klimazielen auf

750 Milliarden Euro umfasst der geplante Rettungsschirm für die Wirtschaft der Mitgliedsstaaten. Berechnungen von Experten zeigen nun: Das reicht bei Weitem nicht, um die  EU-Klimaziele zu erreichen. Selbst im besten Fall wäre gerade einmal ein Drittel der Kosten gedeckt. Florence Schulz hat sich für EURACTIV.de die Zahlenlage angeschaut.

Es war ist gewaltiges Rettungspaket, über das die EU-Staats- und Regierungschefs am 19.06.2020 beraten haben: 750 Milliarden Euro, teils als Zuschüsse, teils als Darlehen, sollen den Mitgliedsstaaten bald zur Verfügung stehen. Mit dem Geld soll nicht nur die Konjunktur wiederbelebt, sondern auch die Erreichung der EU-Klimaziele mitgetragen werden.

Doch wie eine unveröffentlichte Analyse der Beraterfirma Climate & Company zusammen mit dem deutschen Think Tank Agora Energiewende zeigt, weist das Programm gewaltige Lücken auf: 2,44 Billionen fehlen, um die nötigen Investitionen zur Erreichung der EU-Klimaziele zu mobilisieren. Derzeit schreiben die Ziele vor, dass die EU bis 2030 ihre CO2-Reduktionen um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 verringern müsse. Wird das Ziel wie geplant auf 50 oder 55 Prozent angehoben, würde der Investitionsbedarf sogar auf über drei Billionen Euro steigen.

Die Überlegung der Analysten stützt sich teilweise auf Schätzungen der EU-Kommission darüber, wie viel Geld für die Erreichung des jetzigen Klimaziel nötig wäre. Wendet man diese Grundlage an, zeigt sich, dass gerade einmal 804 Milliarden Euro für den Klimaschutz zusammenkommen würden, wenn die vorgeschlagenen Mittel aus dem neuen EU-Haushalt sowie dem Wiederaufbauprogramm bestmöglich ausgegeben würden. Das wäre rund ein Drittel von dem, was nötig wäre und würde eine Investitionslücke von 1,644 Billionen Euro aufweisen.

Die Studie listet auf, aus welchen Töpfen das Geld für den Klimaschutz kommen kann. Bislang sind demnach nur 80 Milliarden Euro sicher für den Umweltschutz verbucht. Diese Mittel stammen größtenteils aus dem inzwischen massiv verstärkten Just Transition Fund, der Connecting Europe Facility, oder auch dem Innovationsfonds.

Das ist zwar bei Weitem nicht genug Geld. Aber mit den richtigen Stellschrauben ließe sich immerhin fast die Hälfte des nötigen Budgets aufbringen. Voraussetzung wäre, dass 40 Prozent des EU-Haushaltes für den Klimaschutz reserviert würden. Der momentane Vorschlag der Kommission liegt bei 20 Prozent. Würden darauf aufbauend die Gelder der GAP und des Wiederaufbau-Planes klimafreundlich investiert, könnte sich mithilfe von Krediten der Europäischen Investitionsbank (EIB) immerhin ein Budget von 1,287 Billionen Euro zusammenläppern.

‘Do no harm’ ist nicht dasselbe wie ‘do the right thing’

Das Problem: Die Vorgaben für die neuen Mittel beinhalten keine klaren Definitionen, was grüne Investitionen sind. An die existierende EU-Taxonomie, eine Art Regelbuch für klimafreundliche Geldanlagen, ist der Fonds nicht zwingend gebunden. Stattdessen unterliegt das Wiederaufbau-Budget allein der ‚do no harm‘ Regel. Die ist breit gefasst, was auch EU-Vizepräsident Frans Timmermans zugab: „Ich muss eine Sache einräumen, nämlich dass der Übergang teilweise nicht ohne Erdgas auskommen wird, um von Kohle zu nachhaltiger Energie zu wechseln.“

Diese Regel sei unzureichend, sagt Matthias Buck, Experte für EU-Energiepolitik bei Agora Energiewende zu EURACTIV: „Do no harm ist bei Weitem nicht dasselbe wie do the right thing“. Er fordert, dass die Gelder nicht nur den Klimazielen nicht widersprechen dürften, sondern aktiv zu deren Erreichung beitragen müssten. Sonst würden viele Milliarden am Ende an anderen Stellen landen.

Die Mitgliedsstaaten müssen der Kommission zwar genau erklären, in was sie investieren möchten, wenn sie Gelder aus dem Wiederaufbau-Fonds beantragen. Doch zu den vorgegebenen Prioritäten zählt eine lange Liste von Zielen. Neben dem Klimaschutz gehören auch wirtschaftliche oder soziale Faktoren dazu. Eine Klimaquote oder stringente Vorgaben, zum Beispiel für Investitionen in erneuerbare Energien, gibt es nicht.

„Die Mitgliedsstaaten können also mehr oder weniger eine Wunschliste von Dingen, für die sie Gelder wollen, bei der Kommission einreichen, ohne dass diese zwangsläufig den Klimaschutz unterstützen müssen“, so Buck.

Schwarze Liste für umweltschädliche Investitionen

Die Autoren der Studie ziehen aus ihren Berechnungen klare Schlussfolgerungen. Zum einen brauche es eine Vereinheitlichung und Anpassung der verschiedenen Vorgaben für Mitgliedsstaaten, zu denen ihre nationalen Klimapläne, ihre Wiederaufbaupläne oder auch die Empfehlungen im europäischen Semester gehören. Zum anderen müsste der Klimaanteil im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) auf 40 Prozent angehoben werden.

Außerdem brauche es klare Investitionsanreize der Förderbanken, um das Geld gezielt in die Industrie, den Verkehr und den Gebäude- und Energiesektor zu kanalisieren. Helfen solle dabei eine Art „schwarze Liste“ von klimaschädlichen Investitionen. Die Idee ist keineswegs neu, auch wenn sie nicht Teil der EU-Taxonomie ist. In einem offenen Brief hatte die niederländische Regierung sich im April ebenfalls dafür ausgesprochen, eine solche Liste zu entwickeln.

Die EIB ist bereits einen Schritt weiter. Im November hatte sie in einem ähnlichen Schritt beschlossen, keine fossilen Projekte mehr zu unterstützen. Das auch für die EU-Mittel zu tun, wäre ein leicht umzusetzender Schritt, meint Buck: „Die EIB hat neue Ausschlusskriterien geschaffen für die von ihr vergebenen Mittel. Warum können wir das nicht auch mit Steuergeldern aus den Töpfen der EU machen?“

->Quelle:  euractiv.de/experten-eu-wiederaufbaufonds-laesst-investitionsluecke-von-16-billionen-zu-klimazielen