Warten auf EEG-Novelle

BWE drängelt

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 25.08.2020 die Vorlage des Referentenentwurfs der EEG-Novelle zum Ende der Sommerpause angekündigt. Am 23.09.2020 soll das Gesetz im Bundeskabinett behandelt werden und zum 01.01.2021 in Kraft treten. Damit folgt das Wirtschaftsministerium den Forderungen der Bundesländer, denen einzelne Änderungen im Energierecht wie die Abschaffung des Solarförderdeckels zuletzt nicht weit genug gingen.

BWE-Positionspapier zur EEG-Novelle – Titel

Das Ministerium hatte am 25.08.2020 einen Überblick über bereits angegangene Reformen zur Stärkung der Windenergie an Land (siehe: solarify.eu/bmwi-meldet-wind-erfolg) veröffentlicht – darunter die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie Erleichterungen bei Flächenausweisung und Abstandsregeln von Windrädern. „Weitere drei Maßnahmen sollen mit der EEG-Novelle umgesetzt werden“, so das Ministerium vor diesem Hintergrund. Der „Erfolgsbericht“ wurde vom BWE ziemlich zerpflückt. Der Branchenverband hat bereits im Juni ein Positionspapier unter dem Titel „Empfehlungen und Forderungen für eine Novelle des EEG“ veröffentlicht.

Albers: „Messlatte für EEG-Novelle liegt hoch“

BWE-Präsident Hermann Albers in einem BWE-Newsletter vom 26.08.2020: „Die Messlatte liegt hoch für den angekündigten und längst überfälligen Entwurf für die EEG Novelle. Das BMWi kündigte im Juli an, darin die Frage des Weiterbetriebs zu behandeln. Der BWE hat dazu konkrete Vorschläge erarbeitet und diese nach dem Appell von Niedersachsens Energieminister untermauert. Vor zwei Wochen überraschte Peter Altmaier mit Selbstkritik. Auch wenn das Selbstlob zum vorgeblichen Erfüllungsstand der Aufgabenliste Wind an Land nicht passte, sind die Erwartungen an die EEG-Novelle hoch. Sie muss einen verbindlichen Weg zu 65% Erneuerbaren Energien bis 2030 bei ehrlichen Stromverbrauchsschätzungen aufzeigen. Der BWE hat seine Forderungen übermittelt.“

Der BWE sei gut vorbereitet auf die Debatten in diesem Herbst. Der Aktionsplan Genehmigungen und Teilhabe gäben die Richtung vor. Der Maßnahmenplan Weiterbetrieb zeige eine solide Brücke auf, um Corona-bedingte Verwerfungen im Strommarkt aufzufangen. Gleichzeitig hätten die BWE- Gremien  Reformnotwendigkeiten im EEG aufgezeigt. Wind an Land könne auf zwei Prozent der Fläche Deutschlands mehr als 770 TW sauberen Strom liefern – und damit den gesamten aktuellen deutschen Strombedarf decken. Wind auf See könne einen stabilen Beitrag von 260 TW leisten.

Aus den BWE-„Empfehlungen und Forderungen für eine Novelle des EEG“

Die von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung getragenen Ziele der Bundesregierung, des Bundestags und des Bundesrats zum Klimaschutz und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien lassen sich nur erreichen, wenn im Bund und in den Ländern ausreichend Flächen bereitgestellt, Hemmnisse gegen die Genehmigung und Umsetzung von Windenergieprojekten beseitigt werden und gleichzeitig Akzeptanz gesichert wird. In dem Positionspapier: Empfehlungen und Forderungen für eine Novelle des EEG erläutert der BWE erforderliche Änderungen im EEG hinsichtlich des Erreichens der Klimaschutz- und Ausbauziele von Windenergie an Land sowie zur Beschleunigung der Energiewende als Konjunkturprogramm.

Das EEG 2000 wurde am 1. April 20 Jahre alt. Es hat Deutschland nicht nur zum Vorreiter beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gemacht, sondern war gleichzeitig Basis für den Aufbau und Ausbau der global führenden deutschen Windindustrie. Durch immer größer werdende Hemmnisse bei der Genehmigung von Windenergieprojekten, durch Verzögerungen aufgrund von Klagen von Betroffenen gegen die Umsetzung von genehmigten Windenergieprojekten und nicht zuletzt durch die Verzögerungen der vom BMWi vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Windenergie an Land ist der Ausbau der Onshore-Windenergie eingebrochen. Nach Zahlen des BMWi und Branchenberechnungen sind in den vergangenen drei Jahren insgesamt mehr als 40.000 Jobs in der Windindustrie verloren gegangen. Mit der Novelle der AVV-Kennzeichnung, dem Beilegen eines eineinhalb Jahre währenden Streits um bundesweite Abstandreglungen, mit neuen Berechnungsmethoden beim Flugradar und dem Vorschlag zur Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Windenergieprojekten sind nun endlich wieder die Möglichkeiten gegeben, die weiteren Hürden abzubauen und zu mehr genehmigten und umgesetzten Windenergieprojekten zu kommen. Die Windenergie kann so mit der anstehenden Novelle des EEG 2020 einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung der Energiewende leisten und zum Konjunkturmotor werden.

Um den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien und vor allem der Windenergie wieder voranzubringen, müssen Projekte genehmigt und realisiert werden. Die aktuelle Situation der Genehmigungen steht diesem Ziel allerdings entgegen. Der Ausbau der Windenergie an Land in Deutschland ist seit Anfang 2018 dramatisch zurückgegangen und droht weiter zurückzugehen. Daher verweisen wir ergänzend auf den vom BWE im Juli 2019 vorgestellten „BWE-Aktionsplan für mehr Genehmigungen von Windenergie an Land“. Die hier vorgestellten Lösungsansätze müssen dringend umgesetzt werden. Das BMWI hat dies bereits im Herbst 2019 erkannt und in einem 18-Punkte-Plan die vom BWE geforderten Maßnahmen aufgelistet.

Es ist gut, dass sich die Koalitionsfraktionen inzwischen auf einen Kompromiss zu den Abstandsregelungen geeinigt haben und damit endlich die weiteren energiepolitischen Themen angegangen werden können. Die Systematik der Ausschreibungen muss an vielen Stellen angepasst werden. Dabei ist das Nachholen von fehlenden Volumina, um einen durchschnittlichen Zubau von 4.700 MW pro Jahr Windenergie an Land zu erreichen, ebenso essenziell wie der Ausgleich eines möglichen Rückbaus von Bestandsanlagen. Nur so können wir in die Größenordnungen der Zielerreichung des Pariser Klimaschutzabkommens kommen.

Die Fragen der Akzeptanz, sowohl bei den Kosten der EEG-Umlage als auch vor Ort, sind dem BWE deutlich bewusst. Für die Akzeptanz und Teilhabe vor Ort haben wir mit dem sogenannten RegWirG (Vorschlag einer gesetzlichen Regelung im EEG 2017 zur Stärkung der regionalen wirtschaftlichen Effekte von WEA) schon deutlich vor der Veröffentlichung der Eckpunkte durch das BMWI zur finanziellen Beteiligung von Kommunen einen fundierten Vorschlag erarbeitet, der auch nach den Eckpunkten des BMWI noch richtig ist.

Zur weiteren Akzeptanz und Förderung der Bürgerenergie schlägt der BWE zusätzlich das sogenannte Listemodell vor, mit welchem Bürgerenergie-Projekten eine Teilnahme an den Ausschreibungen ermöglicht werden soll. Für weitere Formen der Teilhabe hat der BWE den Aktionsplan Teilhabe veröffentlicht, in dem er weitere Vorschläge zur Einbindung der Menschen vor Ort macht.

Die Energiewende der vergangenen 20 Jahre war ein langfristiges Konjunkturprogramm, das in erster Linie den Stromsektor nachhaltig umstrukturiert hat und ihn bis heute umbaut. Das EEG war bisher das Herzstück dieser Entwicklung. Heute sind die Erneuerbaren die wichtigste Stromquelle in Deutschland mit einer weiter wachsenden Bedeutung für die Energieversorgung und mit der Windkraft als deren wesentlicher Faktor. Nicht umsonst wurde eine national innovative und global führende Industrie und Branche mit bis zu 150.000 Beschäftigten allein in der Windindustrie als Aushängeschild des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus aufgebaut. In den letzten Jahren wurde das Zugpferd der Energiewende durch administrative Hemmnisse gezügelt und durch Klagen gebremst. Es lässt sich jedoch durch zügige Umsetzung der von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der Windenergie in Deutschland ganz ohne neue finanzielle Stimulierungspakete wieder auf Trab bringen.“

->Quellen: