Kapazitätsreserve

Kapazitätsreserve: für Extremsituationen und Unvorhergesehenes

Die Kapazitätsreserve dient dazu, die Versorgungssicherheit selbst in außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Extremsituationen zu garantieren. Die Kapazitätsreserve kommt dann zum Einsatz, wenn das Angebot auf dem Großhandelsmarkt für Strom trotz freier Preisbildung nicht ausreicht, um die gesamte Stromnachfrage zu decken. Sie ist also unabhängig vom Strommarkt und schafft so eine zusätzliche Sicherheit für die Verbraucher.

Dazu werden bestehende Erzeugungsanlagen, Speicher oder Lasten außerhalb des Strommarktes vorgehalten. Die Kraftwerke in der Kapazitätsreserve dürfen nicht mehr aktiv auf den Strommärkten agieren (Vermarktungsverbot) und nur auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber ihre Leistung erhöhen. Anfordern dürfen die Übertragungsnetzbetreiber sie nur, wenn sonst keine Alternativen zur Verfügung stehen, um Ungleichgewichte zwischen Stromentnahme und Stromeinspeisung zu beheben. Mit der Kapazitätsreserve sollte ab dem Winterhalbjahr 2020/2021 so ein Sicherheitsnetz in Höhe von zusätzlich zwei Gigawatt (GW) gebildet werden. Auch die Kapazitätsreserve ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in der Kapazitätsreserveverordnung geregelt. Ende 2019 haben die Übertragungsnetzbetreiber die erste Ausschreibungsrunde der Kapazitätsreserve abgeschlossen. Dabei wurden für den Zeitraum Oktober 2020 bis September 2022 insgesamt 1.056 Megawatt Erzeugungsleistung beschafft, ausgeschrieben waren 2.000 Megawatt. Sie sollen in der nächsten Ausschreibung auch erreicht werden. Der aktuelle „Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit Strom“ zeigt, dass die Stromnachfrage in den kommenden Jahren jederzeit gedeckt werden kann. Damit eine verlässliche Stromversorgung auch mit dem weiteren Voranschreiten der Energiewende gewährleistet ist, überwacht derzeit das BMWi und ab 2021 dann die BNetzA kontinuierlich die Sicherheit der Stromversorgung. Die Ergebnisse fasst der Monitoringbericht zusammen. Er untersucht regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) unter anderem, wie sich der Strommarkt und die verfügbaren Kraftwerke in den Jahren bis 2030 entwickeln. (BMWi)