Bundesrat fordert Änderungen an EEG-Novelle – Stimmen

Ausbaupfade reichen nicht aus

Der Bundesrat hat am 06.11.2020 umfassend zur EEG-Novelle der Bundesregierung Stellung genommen. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf das Ziel der Treibhausgasneutralität von Erzeugung und Verbrauch des gesamten Stroms in Deutschland bereits vor dem Jahr 2050 angestrebt wird. Allerdings reichen die Ausbaupfade nicht aus.

Energieoptimiert BMBF-Berlin - Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Energieoptimiert BMBF-Berlin – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Weitere Maßnahmen erforderlich

Aus Sicht des Bundesrates reichen die Ausbaupfade jedoch nicht aus, um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch tatsächlich zu erreichen, weil der zugrunde gelegte Bruttostromverbrauch zu niedrig angesetzt ist. Deshalb forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Anpassung der Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energieträger vorzulegen, damit das 65-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2030 planungssicher erreicht wird. Die Länderkammer hält dazu eine deutliche Steigerung des Ausbaus der Windenergie an Land und der Photovoltaik für erforderlich.

Aus Sicht des Bundesrates hat die Stromerzeugung von privaten Haushalten für den weiteren Ausbau besondere Bedeutung, zumal sie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine direkte Beteiligung an der Energiewende ermöglicht und die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien erhöht. Er fordert daher Entlastungen mit Blick auf die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme.

PV und Wind in Brandenburg – Foto © Solarify

Zubau von Offshore-Windparks beschleunigen

Der Bundesrat begrüßt die im Gesetzentwurf enthaltene neue Ausbau-Perspektive für Offshore-Windenergie, mahnt aber zusätzliche Maßnahmen an, damit der Zubau von Offshore-Windparks schon ab 2025 wieder an Fahrt gewinnt und nicht erst ab 2029.

Was die Bundesregierung plant

Nach den Regierungsplänen sollen Kommunen künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. Vorgesehen ist auch eine Verbesserung der Anreize für Mieterstrom sowie der Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung. Die Förderkosten für Erneuerbare Energien sollen sich durch verschiedene Einzelmaßnahmen reduzieren.

Die EEG-Novelle will ein neues Ausschreibungssegment für große Photovoltaik-Dachanlagen schaffen und Innovationsausschreibungen aufstocken. Andererseits soll sie die Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie sichern, die durch Anpassungen bei der Ausgleichsregelung mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen erhält. Um Erneuerbare Energien weiter in das Stromsystem zu integrieren, sind verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen geplant.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates und die eventuelle Gegenäußerung der Bundesregierung werden dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hat bereits am 30.10.2020 mit der Beratung in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz. Die Bundesregierung will erreichen, dass es zum 01.01.2021 in Kraft tritt.

LEE NRW und VKU begrüßen Änderungswünsche der Länderkammer

Im Gesetzgebungsverfahren für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz sprachen sich die Bundesländer für umfangreiche Änderungen aus: Der Landesverband Erneuerbare Energie NRW begrüßt – ebenso wie der VKU die Empfehlungen des Bundesrats und fordert die Parlamentarier des Bundestags auf, die Rahmenbedingungen des EEG stärker an die Klimaziele anzupassen.

Der Bundesrat hat deutliche Kritik am EEG-Entwurf der Bundesregierung geäußert: Neue Hindernisse und unzureichende Impulse für Erneuerbare Energien seien nicht mit den Klimazielen vereinbar. Die Länderkammer empfiehlt dem Gesetzgeber daher umfangreiche Änderungen. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) begrüßt die vom Bundesrat eingebrachten Empfehlungen und fordert abermals eine EEG-Novelle, welche die Ausbaupfade für Erneuerbare Energien an einem realistischen Bruttostromverbrauch ausrichtet sowie Lösungen für Weiterbetrieb und Repowering schafft.

Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE NRW: „So, wie der EEG-Entwurf jetzt ist, kann er nicht bleiben, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Die Bundesregierung unterschätzt den Bruttostrombedarf massiv. Es ist gut, dass der Bundesrat das auch noch einmal feststellt. Wenn wir 55 Prozent weniger CO2-Ausstoß bis 2030 noch schaffen wollen, geht das nur mit mehr Erneuerbaren Energien. Wir müssen das Ausbautempo also deutlich anziehen und dafür sorgen, dass kein Watt Erneuerbaren-Leistung verloren geht.“

Bereits in der Vergangenheit hat der LEE NRW kritisiert, dass die im EEG-Entwurf zugrunde gelegten Annahmen den Bedarf an Ökostrom drastisch unterschätzen, der für das Erreichen der selbstgesteckten Klimaziele notwendig ist. Insbesondere die zunehmende Elektrifizierung der Sektoren Industrie, Verkehr und Wärme wird in Zukunft deutlich mehr Erneuerbare Energie notwendig machen als von der Bundesregierung aktuell einkalkuliert.

Zudem vermisst die Ökostrombranche nachhaltige Vorschläge dafür, wie der Weiterbetrieb von Erneuerbaren-Anlagen nach dem Ende des Förderzeitraums gestaltet werden kann. Ab dem Jahr 2021 endet jedes Jahr für tausende Ökostrom-Anlagen die EEG-Vergütung. Wenn Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht weiter betrieben oder repowert werden können, droht allein in NRW der Ausfall von zwei Gigawatt Windleistung bis 2025 – das entspricht der Leistung von zwei Kohlekraftwerksblöcken. In Zeiten des Kohleausstiegs würde das dem vorgesehenen Ausstiegspfad und damit den CO2-Minderungszielen stark entgegenlaufen.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Solide Basis“

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bietet eine solide Basis für den parlamentarischen Prozess. Der Bundesrat hat heute mit seiner Stellungnahme darauf aufgebaut und auf wichtige Stellschrauben verwiesen, an denen der Gesetzentwurf nachjustiert werden sollte.

Der VKU begrüßt, dass sich die Länderkammer vor allem im Bereich der Photovoltaikförderung und des Mieterstroms für erhebliche Verbesserungen ausspricht. Aus VKU-Sicht muss bis 2030 die Photovoltaik von heute circa 50 GW auf eine installierte Leistung von 125 GW ausgebaut werden. Das bedeutet, dass wir unsere Anstrengungen beim Photovoltaikausbau enorm steigern müssen und dass wir vor allem auch die Potenziale der Energiewende im urbanen Raum besser heben müssen. Gut ist daher, dass der Bundesrat sich für die Aufhebung der Größenbeschränkung für Mieterstromanlagen, die Erweiterung der Mieterstromförderung auf Nichtwohngebäude und die Anhebung der Solarstromvergütung sowie die Verringerung der Degression für kleine PV-Anlagen ausgesprochen hat.

Der Bundesrat hat darüber hinaus erkannt, wie wichtig die Akzeptanz vor Ort für den Windenergieausbau ist und fordert folgerichtig eine verpflichtende Abgabe an die Standort- und Nachbarkommunen anstelle der im Gesetzentwurf vorgesehenen freiwilligen Zahlung. Auch die kommunalen Spitzenverbände und der VKU hatten sich für diese Verpflichtung stark gemacht. Nur diese schafft eine rechtssichere, planbare und wiederkehrende Grundlage für Zahlungen an die betroffenen Städte und Gemeinden und trägt so erheblich zur Akzeptanz vor Ort bei. Der VKU teilt zudem die Kritik des Bundesrates, dass der Gesetzentwurf keine Regelung zu Bürgerenergiegesellschaften enthält. Der VKU hat bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht, wie wichtig Bürgerenergie für die Akzeptanz ist. Die bisherigen Regelungen waren jedoch missbrauchsanfällig. Wir brauchen daher beim Thema Bürgerenergie einen Neustart.

Aber auch jenseits von Windenergie und Photovoltaik gibt es einige Baustellen, an denen im EEG-Entwurf noch gearbeitet werden muss. Darauf haben die Länder mit ihren Verbesserungsvorschlägen zu Recht hingewiesen. Der VKU begrüßt daher die Empfehlungen des Bundesrates zur Stärkung auch der anderen EE-Technologien, etwa indem die bestehenden Regelungen zur Degression bei der Verstromung von Biomasse, Geothermie und Wasserkraft abgemildert werden. Wir brauchen auch hier eine Degressionsbremse, um die Erreichung der Ausbauziele sicherzustellen. Zu Recht fordert der Bundesrat darüber hinaus weitere Verbesserungen für die Biomasseverstromung. Wichtig ist jetzt, dass Bundesregierung und Bundestag die Empfehlungen des Bundesrates aufgreifen und sich konstruktiv damit auseinandersetzen. Für uns ist klar: Wenn wir das 65-Prozent-Erneuerbaren-Ziel bis 2030 erreichen wollen, müssen alle Technologiepotenziale erschlossen werden. Ambitionierte Ziele können nur mit einem ambitionierten EEG erreicht werden.“

->Quellen: