Vorerst Flaute für Ü20-Windkraft-Förderung

Beihilferechtliche Bedenken der EU zwingen Regierung zum Herunterfahren

Weil Windgeneratoren, die älter als 20 Jahre sind, aufgrund der Beihilferegelung der EU nicht mehr gefördert werden dürfen, muss die Bundesregierung geplante Anschlusshilfen verschieben und nun über neue Regelungen nachdenken, so zahlreiche Medien. Aus dem BMWi hieß es, man plane eben eine „beihilfefeste“, mit den Koalitionsfraktionen abgestimmte Regelung. Zusätzlich soll die Netzanbindung von Offshore-Windparks verbessert werden, indem deren Umlagefähigkeit unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werde.

Vorerst Rot für Ü20-Wind-Förderung – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Die EEG-Reform von Ende 2020 regelte das Schicksal der Altanlagen dergestalt, dass eine Verordnung eine neue Form der Einspeisevergütung hätte schaffen sollen, auf die Betreiber sich über Ausschreibungen hätten bewerben können. Das wollte die Brüsseler Wettbewerbsbehörde aber nicht akzeptieren, weil die Anlagenbetreiber ihre Investitionen dank der 20-jährigen EEG-Förderung schon längst erstattet bekommen hätten.

Bis jetzt sind nach Angaben des Wirtschaftsministeriums lediglich Anlagen mit einer Leistung von weniger als 90 Megawatt stillgelegt worden. Die befürchtete Außerbetriebnahme von sogenannten Ü20-Anlagen sei nicht erfolgt. Vielmehr seien noch alte Windanlagen mit einer installierten Leistung von rund 3,5 Gigawatt am Netz. Ab jetzt sollen aus der EEG-Förderung fallende Anlagen, ihren Strom vom Netzbetreiber vermarkten lassen können. Zudem plant das Ministerium bis Ende 2021 einen Aufschlag auf den Marktwert. Mehr gehe aus beihilferechtlichen Gründen nicht.

Der BWE kritisierte den Verzicht auf die 2021 und 2022 vorgesehenen Ausschreibungen für einen kleinen Teil der Bestandsanlagen als „reine Kosmetik“. Der Branchenverband habe stets bezweifelt, dass die angekündigten Ausschreibungen praxistauglich und wirksam gewesen wären. Die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2021 stehe seit Monaten aus. Dies blockiere den Zubau des laufenden Jahres.

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