Bundesnetzagentur übernimmt Aufgaben bei Regulierung von Wasserstoffnetzen

Freiwillige Regulierung für Betreiber von Wasserstoffnetzen

Die Bundesnetzagentur übernimmt mit dem am 27.07.2021 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetz neue Aufgaben im Bereich der Regulierung von Wasserstoffinfrastrukturen. Durch die Regelungen werden die notwendigen Rahmenbedingungen für einen zügigen Markthochlauf für Wasserstoff geschaffen, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Wasserstoff-Tanklastzug - Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Wasserstoff-Tanklastzug – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Wasserstoffnetzbetreiber haben von nun an die Möglichkeit, sich durch Abgabe einer sogenannten „Opt-In-Erklärung“ regulieren zu lassen. Betreiber von Wasserstoffspeicheranlagen können ebenfalls erklären, dass der Zugang zu ihren Anlagen entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes erfolgen soll.

Jährlicher Plan-Ist-Kostenabgleich

Ein jährlicher Plan-Ist-Kostenabgleich durch die Bundesnetzagentur stellt eine stabile und zukunftssichere Finanzierung der regulierten Wasserstoffinfrastruktur sicher. Die Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der Kosten und Entgelte bleiben einer Verordnung durch die Bundesregierung vorbehalten.

Bedarfsprüfung einzelner Infrastrukturvorhaben

Die Neuregelung sieht eine Ad-hoc-Bedarfsprüfung der einzelnen Infrastrukturvorhaben durch die Bundesnetzagentur vor, die eine rasche, transparente und verbindliche Bestätigung der geplanten Projekte ermöglicht. Dies trägt der erwarteten Dynamik des Infrastrukturaufbaus und des Wasserstoff-Markthochlaufs Rechnung. Eine Beschreibung der Prozessschritte, die im Rahmen der „Opt-In-Erklärung“ und der Ad-hoc-Bedarfsprüfung erforderlich sind und weitere Informationen finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur unter: www.bnetza.de/wasserstoff.

  • Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 26.07.2021 sind neue Regelungen zur Regulierung von Wasserstoffnetzen in Kraft getreten.
  • Wasserstoffinfrastrukturbetreiber haben nun die Möglichkeit, sich der Regulierung zu unterwerfen und ihre bestehende oder geplante Wasserstoffinfrastruktur auf Bedarfsgerechtigkeit prüfen zu lassen. Weiterführende Informationen zu diesen beiden Prozessen, zu Entflechtungsfragen, Fragen der Kostenprüfung und Entgeltermittlung sowie zur Registrierung im MaStR bzw. Energieclient/-datenportal sind unter „Infrastrukturbetreiber“ zu finden.
  • Die Regulierung der Wasserstoffinfrastruktur stellt zudem den transparenten und diskriminierungsfreien Netzzugang sicher, weiteres hierzu unter Anschlusspetenten.
  • Der nun startende Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist ein dynamischer Prozess, der sich auch auf die Detailausgestaltung der Regulierung auswirken kann. Dies wird durch die Erstellung von Berichten begleitet, zu denen unter Ausblick Informationen zu finden sind.

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