Stellungnahmen zur EEG-Reform

Green Planet Energy: „Verbesserungen bei Mieterstrom und solarer Eigenversorgung nötig“

Angesichts der bevorstehenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) reichten etliche NGO ihr Stellungnahmen ein. Darunter die Energiegenossenschaft Green Planet Energy, der BEE, der bne und der VKU. Es wurden dringend Verbesserungen bei Mieterstrom und der Eigenversorgung aus Photovoltaikanlagen angemahnt. Insgesamt sei der Gesetzesentwurf mit seinem klaren Fokus auf die Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus aber ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung, so Green Planet Energy in ihrer am 17.03.2022 an das Bundeswirtschaftsministerium versandten Stellungnahme zur aktuellen Novelle. Der BEE vermisst dagegen einen wirkichen Aufbruch. Der bne schlägt eine Weiterentwicklung der Anlagenzusammenfassung bei Dach-PV vor. Und der VKU findet es bedauerlich, dass die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen des KWKG keine Perspektive für den dringend notwendigen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung bieten.

PV und Wind bei Bitterfeld – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

„Es ist die erste EEG-Novelle seit 2008, in der es wirklich darum geht, die Energiewende voranzubringen – und nicht, diese auszubremsen“, so Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy.
Gleichwohl sieht die Energiegenossenschaft auch noch Schwächen im vorliegenden EEG-Entwurf, bei denen dringender Handlungsbedarf bestehe. Als Beispiel nennt Keiffenheim den Mieterstrom. Bei solchen Modellen bauen Immobilienbesitzer Photovoltaikanlagen auf dem Dach, die dann günstigen Strom für die Mieter:innen im Haus liefern. Mit dem neuen EEG soll nun generell die Vergütung kleiner Solaranlagen auf Dächern deutlich steigen – aber nur wenn sie ausschließlich ins Stromnetz einspeisen.

Laut Keiffenheim ist dies eine generell richtige Maßnahme, die jedoch mit Anpassungen beim Mieterstrom verbunden werden muss: „Durch das neue EEG wird es mehr Solaranlagen auch auf Mietshäusern geben, was natürlich gut ist. Finanziell profitieren werden davon aber nur die Immobilienbesitzer:innen – und nicht die Menschen, die in dem Haus wohnen.“
Um das neue EEG sozial ausgewogener zu gestalten, empfiehlt Green Planet Energy, die Vergütungen so anzupassen, dass Mieterstrom rechtlich nicht schlechter gestellt werde als eine Volleinspeisung. Gleiches gelte auch für den erneuerbaren Eigenverbrauch – etwa für Menschen, die für ihr Elektroauto oder ihre Wärmepumpe auch selbst erzeugten Strom vom eigenen Dach nutzen wollen.

Neben Verbesserungen für Mieterstrom und Eigenverbrauch mahnt die Energiegenossenschaft in ihrer Stellungnahme zum EEG zudem weitere Verbesserungen für Bürgerenergiekonzepte, für die Produktion von grünem Wasserstoff und für die Naturverträglichkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen an.

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. zur EEG-Reform – Nachbessern, damit der Neustart der Energiewende gelingt

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) sieht im Entwurf der EEG-Novelle einen ersten wichtigen Schritt, vermisst aber einen wirklichen Aufbruch. „Wir stehen mit der gesamten Technologiebreite bereit, die Bundesregierung bei den wachsenden Herausforderungen zu unterstützen. Die schon seit Herbst 2021 bestehende Preiskrise der fossilen Energien wird durch den Ukrainekrieg noch verschärft. Es braucht eine Entfesselung für alle Erneuerbaren Energien. Der Entwurf bleibt aber deutlich hinter dem Möglichen und Notwendigen zurück. Er muss erheblich nachgebessert werden, um die klaffende Umsetzungslücke für Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz im Energiesektor zu schließen“, so BEE-Präsidentin Simone Peter.

Der BEE appelliert an die Regierungskoalition die Potenziale der Erneuerbaren Energien als heimische, sichere und bezahlbare Quellen umfassend zu heben. „Die Verankerung der Erneuerbaren Energien als im öffentlichen Interesse stehend und der nationalen Sicherheit dienend ist für Energiesouveränität und Versorgungssicherheit eine essentielle Ergänzung. Aber auch der Schutzgütervorrang muss im Gesetz verankert werden. Die Ausbauszenarien und Berechnungen des Bruttostrombedarfs sind anzupassen. Und es braucht die Neujustierung bei Ausschreibungsdesign, Standortkulisse und Volumen. Der notwendige Schritt nach vorn lässt sich gemeinsam mit den Menschen organisieren. Das Motto muss sein: Mitmachen und Teilhabe zulassen, statt regulatorisch zu erschweren“, so Peter weiter.

Für die einzelnen Technologien bestünde erheblicher Nachbesserungsbedarf. Bei der Solarenergie seien die Rahmenbedingungen für Solarstrom-Eigenverbraucher (Prosumer) und Volleinspeiser gleichermaßen deutlich zu verbessern. Eine deutliche Anhebung der Auktionsvolumen für Solarparks müsse sich auch in einer entsprechenden Öffnung der Flächenkulisse für deren Standortwahl niederschlagen. Innovative PV-Anwendungen wie z.B. Agri-PV blieben chancenlos, wenn sie mit konventionellen PV-Technologien im weitgehend ungeschützten Wettbewerb um Marktprämien stünden. Für den Ausbauturbo bei Windenergie an Land seien jenseits der Änderungen im Natur- und Artenschutzrecht, Planungsrecht und bei der Flächenausweisung, die erst im “Sommerpaket” angegangen werden, wichtige Weichenstellungen vorzunehmen. Kurzfristig brauche es eine einfache Regelung für das Repowering und die Klärung der bereits ausgewiesenen und durch Radar blockierten Flächen. Zusätzlich sollten die Kompetenzen des Bund-Länder Ausschusses erweitert werden. Auch wenn der Bioenergie eine neue Rolle bei der Bereitstellung von Spitzenlast und Flexibilität zukommen soll, liege die Optimierung der bestehenden Anlagen brach. Dabei seien Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung wie auch Biomethan-KWK-Anlagen einzubeziehen. Für die Wasserkraft sehe der Referentenentwurf erhebliche Verschlechterungen der Rahmenbedingungen vor, statt die wetterunabhängige Leistung von Wasserkraft und die Leistungserhöhung durch Modernisierung und Neubau anzureizen. Auch das große Potential der Geothermie finde sich in der EEG-Reform nicht wieder, die geplante kalendergesteuerte Degression mache die Planung neuer Projekte für Investoren sogar noch weniger attraktiv.

„Die Erneuerbaren Energien stehen bereit, die Versorgung krisensicher zu übernehmen. Mit kurzfristigen Maßnahmen könnten bereits mit dem bestehenden Anlagenpark zusätzliche Potentiale gehoben werden. Ein beschleunigter Zubau lässt sich umsetzen und Deutschland zeitnah aus bestehenden energiepolitischen Abhängigkeiten lösen. Die Erneuerbaren-Branchen wollen jetzt Verantwortung übernehmen. Wenn die Politik dafür den Rahmen präzisiert, wird das neue EEG die Ouvertüre für die energiepolitische Zeitenwende sein“, so Peter abschließend.

bne zeigt den Weg: EEG-Entwurf nachschärfen  – Erneuerbaren- Ausbau schnell, unbürokratisch und ausreichend

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt, dass der EEG-Referentenentwurf eine vollständige Dekarbonisierung des Stromsektors bis 2035 anstrebt. Um die Krisentauglichkeit der Energieversorgung herzustellen und die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten rasch zu erhöhen, wird der Bedarf an Ökostrom in allen Sektoren deutlich stärker steigen als noch im Koalitionsvertrag vorgesehen. Realität bei den Mengen ist das eine, der Weg dahin das andere. Der bne zeigt in seiner Stellungnahme daher eine Vielzahl konkreter Maßnahmen für kurzfristig mehr Produktion aus erneuerbaren Energien auf. Dazu zählen u.a. zahlreiche Vereinfachungen bei der Inbetriebnahme und beim Marktzugang von Anlagen und bei der Flächen-Erschließung für Solarparks sowie das Repowering von Solaranlagen.

„Der russische Angriff auf die Ukraine hat die Nachkriegszeit beendet und den Traum von der russischen Gasbrücke zum Einsturz gebracht. Eine tiefgreifende Elektrifizierung auf Basis erneuerbarer Energien, auch bei Wärme und Verkehr, ist das Gebot der Stunde. Den so ansteigenden Strombedarf mit Erdgas decken zu wollen, verbietet sich von selbst, ebenso wie die weitere Förderung erdgasbefeuerter KWK. Wir rechnen damit, dass der Bruttostromverbrauch 2030 um etwa 200 TWh oberhalb der Annahme im Koalitionsvertrag liegen würde. Daher muss jetzt deutlich mehr Tempo ins EEG als bislang im Koalitionsvertrag und im Referentenentwurf vorgesehen. Vor allem bei der Photovoltaik sehen wir ein großes Potenzial für schnelle Erfolge: von der Dach-PV bis hin zu großen Solarparks“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. So müssen die Ausschreibungsvolumina deutlich angehoben werden, sowohl auf Dächern als auch Solarparks. Die ökonomischen Rahmenbedingungen müssen sicherstellen, dass sowohl Eigenverbrauchsanlagen als auch Volleinspeisungsanlagen maximale Anteile zur Zielerreichung beitragen können.

Jeder einzelne Beitrag zählt. So schlägt der bne eine Weiterentwicklung der Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen vor, die es erlaubt, zeitgleich Eigenverbrauchsanlagen zu installieren, wenn auf demselben Dach eine Volleinspeiseanlage errichtet wird. Auch die Inbetriebnahme von PV-Anlagen sowie Netzanmeldung, Netzanschluss und Marktzugang müssen schneller gehen. „Es kann nicht sein, dass man monatelang warten muss, bis eine PV-Anlage am Netz ist. Tragbar ist eine Anschlussfrist von maximal vier Wochen für die Netzbetreiber“, so der bne-Geschäftsführer. Nicht zuletzt durch ein aktives Repowering von Solaranlagen wird mit kleinen Verbesserungen im EEG rasch ein Ausbau im zweistelligen Gigawatt-Maßstab erreicht.

„Problematisch ist, dass Eigenverbrauchslösungen, die den persönlichen Eifer jedes Einzelnen freisetzen, noch immer eine Vielzahl von Steinen in den Weg gelegt werden“, erklärt Busch. „Jeder der rund 900 Netzbetreiber hat seine eigenen technischen Anschlussbedingungen für PV-Anlagen, Wärmepunkten, Batteriespeichern und Wallboxen. Hinzu kommt ein stockender und technisch veralteter Smart-Meter-Rollout, der das Angebot vieler Flexibilitätsangebote und andere Mehrwertdienste verhindert. Ganz zu schweigen von umständlichen Bedingungen für Abgaben und Umlagebefreiungen, aufwendigen und komplexen Anforderungen an Messkonzepte bis hin zu Beschränkungen der Verwendung des selbst erzeugten PV-Stroms im Gebäudeenergiegesetz. Das alles liegt wie Blei auf dem täglich wachsenden Wunsch zu persönlichem Engagement. Dieses muss so einfach wie möglich realisierbar werden“, fordert Busch.

Positiv ist die Erweiterung der Flächenkulisse für PV-Freiflächen. Für benachteiligte Gebiete sollte dazu künftig eine Opt-out-Regelung greifen: Die entsprechenden Flächen werden von vornherein für die Nutzung als Solarpark freigegeben, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Unter Wahrung der kommunalen Planungshoheit muss im Schnitt ein Prozent der Landesfläche für Solarparks vorgesehen werden.

Nicht zuletzt die Produktion der Windenergie an Land kann leicht deutlich erhöht werden. Hier schlägt der bne vor, artenschutzrechtlich bedingte Abschaltungen kurzfristig zu reduzieren und Vogeldetektionssysteme angemessen einzusetzen. Dies dient gleichzeitig dem Vogelschutz sowie dem Klimaschutz und der Versorgungssicherheit.

VKU zum Referentenentwurf der EEG-Novelle

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Gerade die aktuelle Lage verdeutlicht noch einmal, dass wir die Erneuerbaren Energien viel schneller ausbauen müssen. Der EE-Ausbau liegt im öffentlichen Interesse: Die Erneuerbaren sorgen für Klimaschutz und tragen zur mehr Resilienz und Unabhängigkeit bei der Energieversorgung bei. Und gerade jetzt sehen wir: Die Energiewende ist eine Frage der nationalen Sicherheit. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf der EEG-Novelle das Thema jetzt entschlossen und zügig angehen möchte.

Die in der EEG-Novelle vorgesehenen Erhöhungen der Ausbaupfade und der Ausschreibungsmengen sind daher folgerichtig. Insbesondere begrüßen wir, dass die Rahmenbedingungen für die Solarenergie durch ein ganzes Bündel an Maßnahmen verbessert werden sollen. Für die Energiewende in den Städten ist entscheidend, dass Solar-Dachanlagen wieder eine angemessene Förderung erhalten. Leider sieht der Entwurf bisher keine Erhöhung des Mieterstromzuschlags vor. Das ist aber dringend notwendig, wenn auch Mieterinnen und Mieter an der Solarstromerzeugung teilhaben sollen. Bislang sind Mieterstromprojekte nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich tragfähig. Das hemmt den PV-Ausbau in den Städten gewaltig. Und: Nicht nur Bürgerenergie, sondern auch Bürgerbeteiligung muss im EEG privilegiert werden. Nur so können die die Menschen vor Ort umfassend an Wind– und Solarparks teilhaben.

Bedauerlich ist, dass die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen des KWKG keine Perspektive für den dringend notwendigen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung bieten. KWK-Anlagen sind notwendig, um den EE-Ausbau abzusichern und den Kohleausstieg zu ermöglichen. KWK-Anlagen auf Wasserstoffbasis sorgen in einer dekarbonisierten Energiewelt für klimaneutrale Versorgungssicherheit bei Strom und Wärme. Anstatt jedoch die Rahmenbedingungen für den notwendigen KWK-Ausbau zu verbessern, werden im vorliegenden Entwurf neue Anforderungen an KWK-Anlagen formuliert. Hier besteht dringend Nachbesserungsbedarf. KWK ist und bleibt eines der effizientesten Instrumente, um die Klimaziele zu erreichen, da sie wandlungsfähig ist und durch ihren flexiblen Einsatz den Ausbau der volatilen Erneuerbaren und die Transformation der Wärmenetze absichert.

Klar ist: Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien kann nur gelingen, wenn auch die Rahmenbedingungen in anderen Rechtsbereichen angepasst werden. Das gilt insbesondere für das Planungs-, Bau-, Genehmigungs-, Natur- und Artenschutzrecht. Nur wenn hier ebenso zügig nachgesteuert wird, kann die EEG-Novelle den gewünschten Effekt haben. Ohne diese Verbesserungen würde auch diese EEG-Novelle ins Leere laufen.“

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