Energie- und Klimafonds erhält 106 Milliarden

Gesetzentwurf: Feststellung des Bundeshaushaltsplans für 2022

Die Bundesregierung hat den 2. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt (20/1000). Laut dem parlamentseigenen Pressedienst heute im bundestag wurde gemeinsam mit diesem Haushaltsplan der Wirtschaftsplan 2022 für den Energie- und Klimafonds (EKF), einem Sondervermögen des Bundes, vorgelegt – mit geplanten Einnahmen und Ausgaben von jeweils 106,81 Milliarden Euro (ein Plus von 4,12 Milliarden gegenüber 2021). Verpflichtungsermächtigungen sollen ausgebracht werden in einer Höhe von 67,435 Milliarden Euro, deren Fälligkeit zum Teil bis über das Jahr 2037 hinausgeht.

Energie- und Klimainvestitionen – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Der EKF finanziert sich aus den auf ihn entfallenden Anteilen der Erlöse aus den Versteigerungen von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen im Rahmen des europäischen Emissionshandels (8,67 Milliarden /2021: 7,41 Milliarden Euro) sowie aus der CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Emissionshandels (6,89 Milliarden Euro/2021: 2, 75 Milliarden Euro). Darüber hinaus erhält der EKF zum Ausgleich des Wirtschaftsplans 2022 eine Zuweisung aus dem Bundeshaushalt (5,85 Milliarden Euro/2021: 62,48 Milliarden Euro.) – Die Ausgaben:

Energie- und Klima-Fonds (EKF)-Tabelle

Zu den Ausgabenschwerpunkten im Energie- und Klimafonds gehören die Absenkung der EEG-Umlage auf Null zur Entlastung der Bürger und der Wirtschaft bereits zum 01.07.2022; Strompreiskompensationen zur Entlastung der Unternehmen von den Kosten durch den EU-ETS; die Reform der Gebäudesanierung hin zu Maßnahmen mit dem größten CO2-Einsparpotenzial; ein Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität und die Dekarbonisierung der Industrie und Wasserstoffstrategie.

Die Titel des Wirtschaftsplans werden durch das BMWK das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bewirtschaftet. (hib/MIS)

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