Gasbohrungen vor Borkum gerichtlich gestoppt – bis zur Hauptsache

Deutsche Umwelthilfe: „Paukenschlag für den Schutz der Nordsee“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung der Rechtbank (erstinstanzliches Eingangsgericht) Den Haag vom 25.04.2023, die geplanten Baumaßnahmen des Öl- und Gaskonzerns One-Dyas in der Nordsee zum Schutz des Riffs am Borkumer Riffgrund sofort zu stoppen. Damit erzielte die DUH gemeinsam mit ihren Partnerorganisationen einen „bedeutenden ersten Erfolg“ in ihrer Klage gegen neue Gasbohrungen in der Nordsee.

Offshore-Windpark in der Ostsee vor Zingst – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

„Mit anderen haben die Deutsche Umwelthilfe und die Stadt Borkum die Entscheidung für Gasbohrungen über der deutschen Watteninsel vor Gericht angefochten. Bis zum Abschluss dieser Gerichtsverfahren darf ONE-Dyas nicht bereits mit dem Bau einer Gasbohrplattform beginnen, entschied das Gericht. Aus diesem Grund wurde mit sofortiger Wirkung ein Baustopp verhängt. Das in Amsterdam ansässige Öl- und Gasunternehmen hatte Anfang des Jahres bekannt gegeben, dass es umfangreiche Verträge im Wert von einer halben Milliarde Euro über die Förderung von 4 bis 13 Milliarden Kubikmetern Gas etwa 20 Kilometer nördlich von Schiermonnikoog unterzeichnet hat. Die niederländischen Behörden haben die Förderung im niederländischen Teil genehmigt, aber die deutschen Behörden sind in diesem Verfahren im Verzug. Die deutschen Umweltverbände sprechen von einem ‚Paukenschlag für den Schutz der Nordsee‘ und einem ersten großen Erfolg. Sie argumentieren, dass die Gasförderung dem Borkumer Riff, einem geschützten Riff an der Baustelle der Bohrinsel, irreparablen Schaden zufügt.“ (Daagblad van het Noorden)

Schon im Juli 2022 hatten die DUH und weitere Umweltorganisationen gegen die geplanten Gasbohrungen vor der Nordseeinsel Borkum geklagt. Im Dezember reichten sie für den Schutz des einzigartigen Riffs direkt am Bauplatz der Bohrplattform den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ein und forderten den sofortigen Stopp der Baumaßnahmen bis das Gericht auch in der Hauptsache ein Urteil zur Genehmigung der Gasbohrungen fällt.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Das Urteil der Rechtbank Den Haag ist ein wichtiger Schritt für den Schutz der Nordsee und hat Signalwirkung für andere sensible Meeresgebiete. Wir fordern One-Dyas auf, sich an das Urteil zu halten und der Energiegewinnung aus fossilen Rohstoffen insgesamt den Rücken zu kehren. Wir hoffen außerdem, dass diese Entscheidung dazu beiträgt, dass sich auch andere Länder und Konzerne ihrer Verantwortung für den Erhalt der biologischen Vielfalt bewusstwerden. Die Zerstörung von Riffen und anderen Ökosystemen durch Erdgasförderung ist nicht hinnehmbar und steht in krassem Widerspruch zu den Klimazielen. Wenn wir die Pariser 1,5-Grad-Grenze ernst nehmen, darf es weltweit keine weitere Erschließung neuer Öl- und Gasfelder geben!“

  • Jürgen Akkermann, Bürgermeister der Stadt Borkum: „Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass unsere Kritik und unsere Bedenken ernst genommen werden und entscheidungsrelevant sind. Das macht Hoffnung für das laufende Gerichtsverfahren. Hiermit wird auch gezeigt, dass es in Zukunft ein ökologisches Wirtschaften braucht, um unsere Lebensgrundlage zu sichern. Um beurteilen zu können, ob neue Projekte, vor allem in der Nähe des UNESCO-Weltnaturerbe und von Natura 2000-Gebieten, mit den Klima- und Artenschutzzielen vereinbar sind, müssen ausreichende Datengrundlagen vorliegen und objektiv bewertet werden. Der Beschluss des Gerichts zeigt, dass dies nicht gegeben ist.“
  • Bondine Kloostra, Anwältin, Klagevertreterin der Umweltorganisationen vertrat: „Die europäischen Rechtsvorschriften zum Naturschutz sind sehr streng. Das hat der niederländische Gerichtshof heute anerkannt.“
  • Sandra Koch, Sprecherin der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland:„Das ist ein erster großer Erfolg. Der Aufschub bedeutet, dass sich auch die deutschen Behörden im Planfeststellungsverfahren gegen die Gasbohrungen aussprechen können. Zum Beispiel gibt es noch keine Begutachtung der Lärmbelastung auf die Schweinswale.“
  • Stijn Uffelen, Sprecher der niederländische NGO Mobilisation for the Environment:„Wir hoffen, dass One-Dyas seine Bohrpläne überdenkt, solange die Genehmigung ausgesetzt ist. Offshore-Unternehmen wie One-Dyas sollten ihre Verantwortung wahrnehmen und damit beginnen, von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Offshore-Energien umzusteigen.“
  • Die DUH und die anderen Umweltorganisationen hoffen nun, dass das Urteil auch in Zukunft zu einem verstärkten Schutz der Nordsee, anderer Meeresgebiete und dem Einhalten von Klimazielen beiträgt.

Hintergrund:

Mit einer neuen Förderplattform plant One-Dyas ein Gasfeld in der Nordsee auszubeuten, das sich je zur Hälfte unter der niederländischen und deutschen Nordsee befindet. Die Plattform befindet sich knapp 500 Meter vor der deutschen Seegrenze und in unmittelbarer Nähe zum UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer sowie mehrerer Natura 2000-Gebiete. Umweltorganisationen warnen, dass die Erdgasförderung im sensiblen Ökosystem des Wattenmeeres den Erhalt der biologischen Vielfalt gefährdet und den Klimazielen widerspricht. Die geringen jährlichen Fördermengen tragen selbst bei besten Förderbedingungen nicht mehr als 0,7 Prozent zum deutschen Gasverbrauch bei. Dieser vernachlässigbare Betrag steht im Gegensatz zu den drohenden CO2-Emissionen von bis zu 65 Millionen Tonnen, wenn der Konzern all seine neuen Förderpläne in der Region umsetzt.

->Quellen: