EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung

EU-Kommission hat erste ESRS – European Sustainability Reporting Standards erlassen

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) löste Anfang 2023 die bisher gültige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab. Ziel der CSRD ist es, die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit in die Finanzberichterstattung zu integrieren. Einheitliche Standards sollen dabei helfen, die Berichterfassung effizienter zu gestalten und Kennwerte der nachhaltigen Entwicklung vergleichen zu können.

SDGs im Kreis – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Am 31.07.2023 hat die EU-Kommission nun das erste Set der EU-Standards erlassen. Dabei wurden zwölf Kategorien ausgewählt, die zuerst einer Wesentlichkeitsanalyse unterzogen werden. Dabei greift das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Es geht dabei nicht nur um die Auswirkungen, die das Unternehmen auf die Umwelt hat, sondern auch um die ökologischen und sozialen Risiken, die auf das Unternehmen wirken. Es müssen nur wesentliche Informationen veröffentlicht werden, wobei eine detaillierte Bewertung vorgenommen werden muss.

Der ESRS E1 Klimawandel

Unter den Standards gibt es neben Themen wie u.a. Umweltverschmutzung, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Unternehmenspolitik auch den Standard ESRS E1 Klimawandel. Die CSRD sieht eine Prüfpflicht für den Nachhaltigkeitsbericht vor. Es ist aber ausreichend, diesen erstmal „nur“ mit begrenzter Sicherheit prüfen zu lassen.

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