Strom speichern, handeln, Geld verdienen – was bislang nur Großspeichern vorbehalten war, soll bald auch für Privathaushalte möglich sein.

Mit dem neuen Gesetz wird sogar das E-Auto zur Stromquelle: Wer will, kann mit seinen Speicher-Möglichkeiten Strom speichern, verkaufen – und das Netz stabilisieren. (Foto von Eren Goldman)
Eine neue Festlegung der Bundesnetzagentur konkretisiert nun, was lange gefordert, aber nie umgesetzt wurde: die Marktintegration privater Stromspeicher – als Teil der verspäteten Umsetzung europäischer Vorgaben in deutsches Recht.
Die Bundesnetzagentur will privaten Stromspeichern, Solaranlagen und E-Autos den Weg auf den Strommarkt ermöglichen. Änderung mit großer Tragweite stehen zur Diskussion. Den der Entwurf zur Festlegung „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ (MiSpeL) enthält erstmals konkrete Regeln dafür, wie sich Eigenverbrauch, Direktvermarktung und netzdienliche Einspeisung kombinieren lassen. Was bislang strikt getrennt war, wird flexibler – und könnte die Rolle von Privatpersonen in der Energiewende grundlegend verändern. Bisher mussten sich Betreiber von Solaranlagen entscheiden: Entweder speicherten sie den Strom aus der eigenen PV-Anlage und verbrauchten ihn später selbst oder sie speisten ihn gezielt ein und erhielten dafür eine Marktprämie. Sobald auch Netzstrom im Speicher landete, zum Beispiel nachts zu niedrigen Preisen, galt die gesamte Einspeisung als nicht förderfähig. So war ein Arbitragehandel – also günstig einspeichern und teuer abgeben – für Privatpersonen nicht möglich. Genau hier setzt die neue Regelung an.
Der Entwurf sieht zwei Optionen vor:
- Die Pauschaloption richtet sich an kleinere Anlagen bis 30 Kilowatt. Dabei wird pro installiertem Kilowatt pauschal davon ausgegangen, dass 500 Kilowattstunden pro Jahr ins Netz eingespeist werden. Dieser Anteil gilt pauschal als EEG-förderfähig. Der Stromhandel soll dadurch vereinfacht werden.
Liegt die tatsächliche Einspeisung über dem erwartbaren Wert, wird davon ausgegangen, dass diese Mengen aus Netzstrom bestehen, der gezielt zur späteren Einspeisung gespeichert wurde. Für diese Energiemengen entfallen die Netzentgelte, ohne dass jeder Stromfluss exakt gemessen werden muss. - Die zweite Option, die sogenannte Abgrenzungsoption, erlaubt eine exakte Abrechnung aller Stromflüsse im Viertelstundentakt inklusive EEG-Prämien und Umlageprivilegien. Dafür sind zusätzliche Messpunkte und intelligente Zähler nötig, die Speicher, Bezug und Einspeisung separat erfassen. Diese Variante eignet sich vor allem für komplexe Anlagen oder professionelle Betreiber, die jede Kilowattstunde genau dokumentieren und optimieren möchten. Beide Optionen ermöglichen zudem erstmals die Anerkennung von Strom aus bidirektional ladenden E-Autos. Fahrzeuge mit passender Technik und Wallbox können künftig nicht nur laden, sondern auch als mobile Speicher Strom ins Heimnetz oder ins öffentliche Netz zurückspeisen. Rechtlich gelten Ladepunkte dabei als Speicher. Wenn der Autohersteller die Technik freigibt, kann das Fahrzeug so auch zur aktiven Einnahmequelle werden.
Voraussetzung für die Nutzung beider Optionen ist ein intelligentes Messsystem mit Smart-Meter-Gateway. Dieses muss Stromflüsse im 15-Minuten-Raster erfassen und sicher übertragen können. Ohne diese Messtechnik sind weder eine korrekte Abrechnung noch eine Förderung möglich. Dieser Zähler ist zwar der neue Standard, der Ausbau stockt aber seit Jahren. Mit MiSpeL kommt neuer Druck und neue Anreize.
Der Entwurf der Bundesnetzagentur ist Teil der Umsetzung europäischer Vorgaben aus der überarbeiteten Strommarktrichtlinie und der RED-II-Richtlinie. Damit kommt Deutschland spät, aber mit spürbarem Effekt in Bewegung. Mit dem neuen Gesetz beginnt für Stromspeicher eine neue Phase: flexibler und wirtschaftlicher. Wer die Energiewende zu Hause aktiv mitgestalten will, hat jetzt neue Werkzeuge.
Noch bis zum 24. Oktober 2025 ist jeder von der Bundesnetzagentur eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben. Denn was hier beschlossen wird, betrifft Millionen von Menschen mit Solaranlage, Speicher oder E-Auto. Wer etwas dazu sagen will, hat nun die Möglichkeit, es hier zu tun: Bundesnetzagentur: Konsultation
Quellen:
- Bundesnetzagentur ermöglicht flexible Speichernutzung
- Deutsche Energie-Agentur (Hrsg.) (dena, 2025): Leitfaden zur Umsetzung von Energy Sharing Communities in Deutschland
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts[…]
Bundesnetzagentur: Marktintegration von Speichern und Ladepunkten: