EU-Bodenrichtlinie beschlossen: Schutz für Böden und Impulse für die Kreislaufwirtschaft

Boden ist keine unerschöpfliche Fläche, sondern Teil eines empfindlichen Kreislaufs. Mit der neuen EU-Bodenrichtlinie werden der Schutz und die Wiederherstellung gesunder Böden erstmals europaweit verpflichtend. Ein notwendiger Schritt, der nicht nur für die Umwelt, sondern auch für Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz entscheidend ist.

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Spinatblätter wachsen direkt aus dem Boden. Der Grundlage gesunder Pflanzen. Bodengesundheit ist zentral für Ernährungssicherheit, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft. Mit der neuen EU-Bodenrichtlinie verpflichtet sich Europa erstmals verbindlich zum Bodenschutz.
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Lange wurde der Boden als unerschöpfliche Ressource behandelt: Bauland, Ackerfläche, Ablage für alles Mögliche. Gedüngt, versiegelt, verdichtet. Was unter unseren Füßen liegt, wurde ausgebeutet, als gäbe es kein Morgen. Jetzt, im Jahr 2025, zieht die Europäische Union eine späte, aber folgenreiche Konsequenz: Mit der neuen Bodenrichtlinie erhält der Bodenschutz erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen auf europäischer Ebene. Am 23. Oktober hat das Europäische Parlament das Gesetzespaket verabschiedet, der EU-Rat hatte es bereits Ende September formell angenommen.
Das Ziel ist klar formuliert: Bis 2050 sollen alle Böden in der EU gesund sein und es dauerhaft bleiben. Ein Beschluss mit weitreichenden Folgen. Denn gesunde Böden sind nicht nur ökologisch wertvoll, sondern auch Voraussetzung für Ernährungssicherheit, Wasserspeicherung, Klimaschutz und biologische Vielfalt. Trotzdem klaffte im europäischen Umweltrecht bisher eine Lücke. Während für Luft, Wasser und Abfall seit Jahrzehnten klare Standards gelten, fehlte es beim Boden an vergleichbaren Vorgaben.

Die neue Richtlinie soll das ändern. Künftig müssen alle Mitgliedstaaten regelmäßig Kennwerte zur Bodengesundheit erheben, beispielsweise zur Bodenbiodiversität, zum organischen Kohlenstoffgehalt oder zur Belastung durch Schadstoffe wie PFAS oder Pestizide. Die Ergebnisse werden nach einem einheitlichen Verfahren bewertet: Böden gelten als gesund, wenn EU-weite Zielwerte eingehalten werden. Nationale Schwellenwerte helfen zudem, kritische Zustände frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Auch Altlasten und kontaminierte Flächen rücken stärker in den Fokus: Ein risikobasierter Ansatz soll dabei helfen, gefährliche Standorte zu identifizieren und diese schrittweise zu sanieren. Die Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Für Deutschland bedeutet das: nachjustieren. Zwar existieren mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz und der Altlastenverordnung bereits zentrale Regelwerke, doch die EU-Richtlinie geht in einigen Punkten weiter, beispielsweise beim systematischen Bodenmonitoring und der Bewertung der Bodengesundheit. Das erfordert neue Daten, abgestimmte Methoden und mehr Zusammenarbeit zwischen Behörden. Erste Strukturen wie das Nationale Bodenmonitoringzentrum am Umweltbundesamt sind bereits im Aufbau.

Besonders relevant ist die Richtlinie auch für die Kreislaufwirtschaft. Denn gesunde Böden sind ein eigenes Kreislaufsystem und eine endliche Ressource. Wer weniger Boden versiegelt, spart Rohstoffe, senkt den Energieaufwand und schützt natürliche Kohlenstoffspeicher. Ein konsequenter Bodenschutz bedeutet also auch, den Flächenverbrauch zu verringern, Stoffströme zu lenken und Rückführungen zu ermöglichen. Die neue Richtlinie macht das erstmals verbindlich und zwingt Politik und Planung, langfristiger zu denken. Die EU setzt durch, dass unser Boden mehr ist als Baugrund. Er ist Träger unserer Lebensgrundlagen. Wer ihn schützt, handelt somit nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch und klimapolitisch vorausschauend.

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