Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Bundeskabinett beschließt Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Das Bundeskabinett hat am 18.12.2012 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Altmaier den ersten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 14 Prozent erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Wärme und Kälte zu erreichen. Ein entsprechender Anteil von gut 10 Prozent sei derzeit bereits erreicht, so das BMU.

Kernelemente des Berichtes sind Aussagen zu den Erfahrungen mit dem Gesetz sowie Empfehlungen zur gesetzlichen Weiterentwicklung. Der Erfahrungsbericht betrachtet besonders die Entwicklung der Kosten und Wirtschaftlichkeit des Einsatzes verschiedener Formen erneuerbarer Energien zur Wärmenutzung im Neubau, den aktuellen Stand der Markteinführung sowie technische Entwicklungen und Trends. Aus diesem Gesamtbild leitet der Bericht Handlungsempfehlungen und Optionen zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes ab.

Der Bericht wird nun dem Präsidenten des Deutschen Bundestages sowie dem Präsidenten des Bundesrates zugeleitet.
->Quellen: www.bmu.deDer Bericht