Recht auf Reparatur ist in Kraft getreten: Was jetzt gilt und was fehlt

Drei von vier defekten Haushaltsgeräten werden in Deutschland ersetzt statt repariert. Dagegen gibt es jetzt ein Gesetz. Das neue Reparaturgesetz schafft neue Pflichten für Hersteller. Eine Kontrolle oder Bußgelder gibt es aber nicht.

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Ein geöffnetes iPhone: Der Aufdruck auf dem Akku verweist auf autorisierte Servicepartner. Hersteller dürfen Reparaturen in freien Werkstätten nicht mehr behindern. Foto: Nicolas Messifet

Seit dem 23. Juli haben Verbraucher in Deutschland einen gesetzlichen Reparaturanspruch, der nicht mehr vom Kaufvertrag abhängig ist. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Reparaturrichtlinie ist in der vergangenen Woche in Kraft getreten – knapp vor Ablauf der europäischen Umsetzungsfrist am 31. Juli. Die Koalition beschloss es zusammen mit den Grünen gegen die Stimmen von AfD und Linken.
Neu ist vor allem die Richtung des Anspruchs. Bisher musste sich der Käufer innerhalb der Gewährleistung an den Händler wenden. Die neuen Paragrafen richten sich dagegen direkt an den Hersteller. Vom Gesetz betroffen sind unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Bildschirme und Fernseher, Smartphones und Tablets sowie E-Bikes.
Reparaturen müssen möglich gemacht werden: Ersatzteile und Werkzeuge muss der Hersteller zu Preisen zur Verfügung stellen, die eine Reparatur günstig ermöglichen. Beschränkungen, die freie Werkstätten ausschließen, sind ebenso verboten wie Software, die ein Gerät nach dem Teiletausch lahmlegt. Gebrauchte und 3D-gedruckte Teile dürfen verbaut werden. Entscheidet sich der Verbraucher in der Gewährleistungszeit für eine Reparatur statt für ein Ersatzgerät, so wird die Gewährleistungszeit um zwölf Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert.

Das Recht zu reparieren ist jetzt da. Aber ob sich daran gehalten wird, prüft vorerst niemand. Was das Gesetz auch nicht sagt: Was eine Reparatur kosten darf. Im Gesetz steht, es müsse „angemessen“ sein. Diese Unschärfe hatten Sachverständige in der Anhörung im Juni bemängelt.
Denn genau hier entscheidet sich ja, ob eine Reparatur überhaupt durchgeführt wird. Laut einer Erhebung des Branchenverbands ZVEI ersetzen drei von vier Haushalten ihr defektes Hausgerät, anstatt es reparieren zu lassen. Die Befragten begründeten dies oft damit, dass der Neukauf billiger war. Laut Zahlen der EU-Kommission fallen in Europa jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall an, weil funktionsfähige Ware ersetzt statt repariert wird. Dafür zahlen Verbraucher rund zwölf Milliarden Euro. Deutschland sammelte 2024 weniger als 30 Prozent seiner Elektroaltgeräte ein, während das EU-Ziel bei 65 Prozent liegt.

In Frankreich gibt es einen anderen Ansatz. Hier wird an der Kostenseite angesetzt. Seit Ende 2022 gibt es dort einen Reparaturbonus von 15 bis 60 Euro je Gerät. Dieser wird aus einem Fonds bezahlt, in den die Hersteller im Rahmen ihrer Produktverantwortung einzahlen. Über einen Zeitraum von drei Jahren wurden fast 2 Millionen Reparaturen mit einer Bonus-Zahlung belohnt.
Die Deutsche Umwelthilfe fordert dasselbe für Deutschland: einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus, eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Reparaturleistungen sowie eine Obergrenze für Ersatzteilpreise. Sie kritisiert zudem, dass es keine zuständige Behörde, keinen Beschwerdeweg und keine Bußgelder gibt, die die Einhaltung der neuen Pflichten kontrollieren. Thomas Fischer, Leiter der Abteilung Kreislaufwirtschaft der Deutschen Umwelthilfe, sagt, das Gesetz lasse die Verbraucher „bei der praktischen Umsetzung im Stich.“

Quellen: