Wer 2027 eine neue Gasheizung einbaut, hat 20 bis 25 Jahre Laufzeit eingeplant. Doch per Gesetz gilt Abrissbefehl 2044. Das ist einer der Ungereimtheiten der neuen Reform des Heizungsgesetzes.

So entspannt wie diese Katze in Sachen Heizung? Ein Ding der Unmöglichkeit, solange die Politik auf vagen Hoffnungen statt auf echter Planungssicherheit baut. Foto: Shawn Rain
CDU/CSU und SPD haben das Heizungsgesetz entschärft. Der Kern der Änderungen: Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder ohne Einschränkungen eingebaut werden. Als Ersatz soll die sogenannte „Biotreppe” kommen. Ab 2029 müssen neue Gas- und Ölheizungen zunächst zehn Prozent Biomethan oder synthetisches Gas beigemischt werden. Ein Anteil, der bis 2040 in noch nicht festgelegten Stufen steigen soll. Ab 2028 sind Energieversorger verpflichtet, ihrem Erdgas anfangs ein Prozent Grüngas beizumischen. Biomethan gilt dabei als Kreislaufwirtschaftskonzept, bei dem organische Reste zu Energie verarbeitet werden. Das Problem ist jedoch der Maßstab, denn der Bedarf von Millionen Gasheizungen übersteigt das verfügbare Potenzial in Deutschland bei Weitem.
Die entscheidende Lücke im Konzept bleibt, woher das Biomethan in ausreichender Menge kommen soll. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setzt auf Importe aus der Ukraine, räumt aber selbst „regulatorische Herausforderungen” auf beiden Seiten ein. Eine Studie, auf die sie sich zunächst berief, ließ sich laut Medienberichten nicht nachvollziehen. Anders als bei Flüssiggas lässt sich Biomethan nicht als skalierbarer Exportrohstoff nutzen: Es lässt sich nicht in der Menge produzieren und transportieren, die Millionen Heizungen benötigen würden.
Dies hat eine konkrete Konsequenz, die in der politischen Debatte kaum eine Rolle spielt. Eine Gasheizung hat eine typische Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren. Wer 2027 eine solche Heizung einbaut, rechnet bis 2047 oder länger. Doch das Gesetz schreibt vor, dass alle Öl- und Gaskessel bis 2044 ersetzt oder umgerüstet sein müssen. Die Heizung wird somit zum verboten, bevor sie ihren Dienst getan hat. Für Hausbesitzer ist das eine Investitionsfalle. Für die Wirtschaft bedeutet es, dass Milliarden in Infrastruktur fließen, die vorzeitig abgeschrieben werden muss und die Investitionen in Heizungen beginnt zu früh von vorn. Der BDEW warnt, dass die Reform Deutschlands Klimaziele gefährdet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass Haushalte mit unkalkulierbaren Risiken allein gelassen werden. „Statt Planungssicherheit schafft die Koalition neue Verunsicherung”, sagt Verbandschefin Ramona Pop. Parallel dazu plant Reiche, die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt ab 2027 zu streichen.
Das diskutierte Gesetz „Gebäudemodernisierungsgesetz“ soll bis Ostern beschlossen werden und Inkrafttreten Juli 2026. Zwei Probleme bleiben ungelöst. Für Hausbesitzer: Eine Gasheizung, die ihre volle Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren ausschöpft, wäre zumindest eine berechenbare Entscheidung und auch Materialeffizienz. Eine Heizung, die 2044 per Gesetz vorzeitig verschrottet werden muss, ist es nicht. Nachhaltiger wäre die Heizung, die bis zum Ende läuft. Aktuell lässt das neue Gesetz das nicht zu. Das Konzept steht und fällt mit Biomethan in Mengen, die Deutschland weder produziert noch verlässlich importieren kann. Wer Millionen Haushalte in fossile Infrastruktur lenkt, ohne deren Versorgungsgrundlage gesichert zu haben, plant keine Energiewende, sondern verschiebt bzw. verhindert sie.
Quelle:
- CDU/CSU und SPD Fraktionen: Eckpunkte zur GEG-Reform
- BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Statement Kerstin Andreae zur GEG-Reform
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Statement zur GEG-Reform