Deutschland meldet EU-weit die meisten Patente für Kreislaufwirtschaft an. Doch Innovation in den eigenen Stoffkreisläufen blockieren die Bundesländer seit fast einem Jahr.

Eine Müllverbrennungsanlage bei Nacht. Hier werden zu viele wertvolle Stoffe verbrannt. Foto: Brigitte Werner
Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung ist politisch gescheitert. Was am 1. Juli 2026 in Kraft treten sollte, ist am Widerstand der Bundesländer und vermutlich am Lobbying der Verbrennungsanlagenbetreiber gescheitert.
Deutschland produziert jährlich rund 47 Millionen Tonnen Gewerbeabfall. Davon werden etwa 40 Prozent als Gemisch gesammelt und unzureichend vorbehandelt. Das Problem ist bekannt: Die bestehende Recyclingquote von 30 Prozent für Vorbehandlungsanlagen wird laut Branchenangaben in fast allen Anlagen verfehlt. Genau hier sollte die geplante Novelle ansetzen.
Konkret hätte die dritte Änderung der Gewerbeabfallverordnung erstmals eine verbindliche Recyclingquote von 30 Prozent sowie eine Sortierpflicht von 85 Prozent für Mischabfälle gesetzlich verankert. Vorbehandlungsanlagen hätten die NIR-Technologie, also Nah-Infrarot-Scanner zur automatischen Stofferkennung, verpflichtend einsetzen müssen. Außerdem waren Stichprobenkontrollen bei Abfallverbrennungsanlagen und ein bundesweites elektronisches Register für Vorbehandlungsanlagen vorgesehen.
Doch seit Juli 2025 herrscht politischer Stillstand: Bei der Bundesratssitzung am 11. Juli wurde die Abstimmung kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. Der Wirtschaftsausschuss hatte 47 Änderungsvorschläge eingebracht. Der Finanzausschuss und der Städtebauausschuss sprachen sich gegen die Novelle aus. Kleine und mittlere Unternehmen beklagten die Dokumentationspflichten als Bürokratiebürde. Doch der zentrale Konflikt lag woanders. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen blockierten vor allem die Stichprobenkontrollen. Sie profitieren vom Status quo: Je mehr Mischabfall in der Verbrennung landet, desto besser ist die Auslastung. Hochwertiges Recycling ist für sie ein Konkurrenzmodell.
„Dass selbst diese minimalen Kontrollmechanismen auf massiven Widerstand der Betreiber von Müllverbrennungsanlagen gestoßen sind und die Novelle letztlich gescheitert ist, spricht Bände“, sagte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock Mitte März. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung hatte bis zuletzt auf einen Kompromiss gehofft. Auch der BDE, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft, kritisierte das Scheitern als „vollständig falsches Signal“. Eine optimierte Getrennterfassung sei Grundvoraussetzung für hochwertiges Recycling, so der Verband.
Die EU will die Kreislaufwirtschaftsquote bis 2030 von 12 auf 24 Prozent verdoppeln. Deutschland positioniert sich gern als Vorreiter, doch steht bei den eigenen Gesetzen auf der Bremse. Ob die Novelle in der laufenden Legislaturperiode noch eine Chance bekommt, ist fraglich. Die Fronten zwischen Ländern, Kommunen und Verbrennerlobby haben sich verhärtet. Fest steht: Jährlich fallen 47 Millionen Tonnen Gewerbeabfall an, von denen zu viel in der Verbrennung statt im Recycling landet.
Quellen:
- BDE: Drohendes Scheitern der Gewerbeabfallverordnung
- bvse: Mittelstand in Gefahr: scharfe Kritik am Referentenentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts