Die EEG-Reform soll die Pacht für neue Windräder deckeln. Einer Gemeinde in Baden-Württemberg bliebe dann höchstens etwa ein Drittel der Summe, die ihr Betreiber angeboten haben.
Der Bund will bei der Förderung von Windrädern sparen, auch auf Kosten der Gemeinden. Foto: Armin Appel, CC0, via Wikimedia Commons
Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will die Bundesregierung die Förderung neuer Windräder günstiger machen. Dafür soll die Pacht begrenzt werden, die Projektierer den Grundbesitzern zahlen. Windräder an Land bekommen ihre Förderung über Ausschreibungen, in denen das günstigste Gebot gewinnt. In ihre Gebote rechnen die Projektierer auch die Pacht für die Grundstücke ein. Höhere Pachten bedeuten deshalb höhere Zahlungen aus dem Bundeshaushalt.
Laut dem Gesetzentwurf dürfen alle Grundbesitzer eines Windrads zusammen höchstens 3,5 Prozent seines voraussichtlichen Jahresumsatzes als Pacht bekommen. Der Deckel gilt für Windräder, die ihre Förderung ab 2028 in einer Ausschreibung gewinnen. Bestehende Windparks sind nicht betroffen. Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) hat im Auftrag des Verbands kommunaler Unternehmen berechnet, wie viel Pacht damit erlaubt wäre: 24.000 bis 37.000 Euro je Anlage und Jahr. Zum Vergleich nehmen die Gutachter an, dass die Pacht ohne Deckel im Schnitt bei zehn Prozent des Umsatzes läge. Das wären 74.000 bis 113.000 Euro.
Die Bundesregierung erwartet durch den Deckel bis 2032 Einsparungen von 453 Millionen Euro. Das Gutachten kommt bis 2045 auf rund 13 Milliarden Euro, die den Grundbesitzern fehlen würden. Zu ihnen gehören auch Gemeinden, die eigene Flächen für Windräder verpachten.
Eine davon ist Seitingen-Oberflacht im Landkreis Tuttlingen. Die Gemeinde will Flächen in ihrem Wald auf dem Oberen Berg verpachten. Dort sollen zusammen mit der Nachbargemeinde Talheim und dem Landesforst bis zu fünf Windräder entstehen. Die Anlagen sind erst in Planung und würden voraussichtlich unter den neuen Deckel fallen. Laut der Gemeinde boten die Betreiber ihr rund 500.000 Euro Pacht im Jahr. Unter dem Deckel blieben für alle fünf Windräder zusammen höchstens rund 185.000 Euro im Jahr, aufgeteilt auf alle Grundbesitzer.
Die Verbände der Städte, Gemeinden und Landkreise lehnen den Deckel ab. In der Anhörung im Bundestag bezeichneten sie ihn als „nicht sachgerecht“ und bezweifelten, dass er einer rechtlichen Überprüfung standhält. Pachten seien für Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. Björn Zimmer, Bürgermeister von Rabenau im Landkreis Gießen, erwartet, dass „erheblich weniger Geld in die Kassen der Kommunen fließen wird oder es zu Totalausfällen kommt“. In einer Umfrage des Flächenvermittlers Caeli Wind gaben 36 Prozent der befragten Grundbesitzer an, dass sie ihr Windprojekt unter dem Deckel abbrechen würden.
Der Bundestag kann das Gesetz frühestens in den ersten beiden Novemberwochen beschließen. Die CSU hatte im September angekündigt, über den Pachtdeckel noch verhandeln zu wollen.
Quellen:
Wetterauer Zeitung: Kommunen drohen deutlich weniger Einnahmen durch EEG-Reform
ZFK: Kleine EEG-Enthüllung und Bundesrat gegen Bundesregierung
Gemeinde Seitingen-Oberflacht: Windenergie in Seitingen-Oberflacht
Verband Kommunaler Unternehmen e. V. : Auswirkungen von Pachthöhenbegrenzungen für Wind an Land
Deutscher Bundestag: Anhörung zu Vorlagen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2027