Klage gegen Braunkohlenplan Welzow-Süd II

„Plan für Vattenfall-Tagebau rechtswidrig“

„Der Braunkohlenplan für den Vattenfall-Tagebau Welzow-Süd II ist rechtswidrig und muss daher für unwirksam erklärt werden“, sagen Greenpeace, BUND Brandenburg und GRÜNE LIGA in einer gemeinsamen Presseerklärung und begründen dies in einer 50-seitigen Klageschrift. Die Umweltschützer reichten am 28.08.2015 gemeinsam mit einem Betroffenen Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.

Wird der Klage stattgegeben, muss das langwierige Planverfahren für die geplante Kohlegrube neu aufgerollt werden. Die Zukunft des Tagebaus Welzow-Süd II wäre wieder offen. Die Klageschrift belegt detailliert Rechtsverstöße des Braunkohlenplans. In einem solchen legt die Landesregierung die Rahmenbedingungen für den Abbau von Braunkohle fest. Die Klage legt unter anderem dar, dass die Landesregierung bei ihrem Beschluss des Braunkohlenplans im Jahr 2014 die energiepolitische Notwendigkeit nicht realistisch eingeschätzt hat. Die Energiewende macht Strom aus konventionellen Kraftwerken zunehmend überflüssig. „Es ist absurd anzunehmen, dass Braunkohlekraftwerke in der Lausitz weit über das Jahr 2030 hinaus unter Volllast laufen werden“, sagt Karsten Smid, Energie-Experte von Greenpeace. „Deutschlands Energieversorgung braucht die Braunkohle aus Welzow-Süd II nicht, unsere Klimaschutzziele verbieten diesen Tagebau sogar. Der Braunkohlenplan muss gestoppt werden.“

Am 3. Juni 2014 hat das Brandenburger Kabinett den Braunkohlenplan Welzow-Süd II beschlossen. Am 2. September 2014 wurde der Plan im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II veröffentlicht. Die Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd in den räumlichen Teilabschnitt II dient u. a. der Versorgung des Braunkohlenkraftwerkes Schwarze Pumpe bis ca. 2042. Im Braunkohlenplanverfahren wurden neben Festlegungen zum Abbaufeld Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt II, auch Änderungen in der Bergbaufolgelandschaft des bestehenden Braunkohlenplans Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I, erforderlich. Aufgrund des grenzüberschreitenden Planungsraumes wurden zwei parallel laufende Braunkohlenplanverfahren im Land Brandenburg und im Freistaat Sachsen geführt. Die strategische Umweltprüfung erstreckt sich auf beide Verfahren. Im Ergebnis ist ein gemeinsamer Umweltbericht Bestandteil beider Braunkohlenpläne. Aus Braunkohlenplanverfahren Tagebau Welzow-Süd.

Folgt: Braunkohlenplan mit realitätsfernen Annahmen