Jänschwalde-Stopp rückt näher
Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga begrüßen gerichtliche Entscheidung
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 28.08.2019 die Einwände der Deutschen Umwelthilfe und Grünen Liga gegen den Tagebau Jänschwalde bestätigt. Der Tagebau darf voraussichtlich ab dem 01.09.2019 nur noch im Sicherheitsbetrieb laufen. Der Antrag auf Fristverlängerung der Betreibergesellschaft LEAG beim Verwaltungsgericht Cottbus ist laut einer DUH-Medienmitteilung ein “Offenbarungseid für katastrophale Planung”, so die Antragssteller. Der BEE erkennt “erhöhten Handlungsdruck für Energiewende”. weiterlesen…