Räumung im Hambacher Forst 2018 rechtswidrig
Verwaltungsgericht Köln: Brandschutz nur vorgeschoben
„Eine schallende Ohrfeige – eine berechtigte“ für die NRW-Landesregierung (Kommentar im Berliner Tagesspiegel vom 08.09.2021): Rechtswidrig, weil vorgeschoben, sei die Begründung für die von der Stadt Kerpen im Herbst 2018 auf Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW durchgeführte Räumung und Beseitigung von Baumhäusern und anderen Anlagen im Hambacher Forst, urteilte am 08.09.2021 das Verwaltungsgericht Köln. Die Begründung für den Weiterbetrieb des Tagebaus Garzweiler II sei zudem verfassungswidrig. (Az.: 23 K 7046/18) weiterlesen…